Hallo,
habe für meinen Sohn einen Spielschrank gebaut…
Finde im Internet keine vergleichbaren Artikel. Kann ich meine Idee, die Form und das Produktdesign durch ein Geschmacksmuster schützen lassen. Möchte meine Idee später vielleicht selbst produzieren oder meine Idee an Kindermöbelhersteller verkaufen. Finde unter DPMA Recherche keine Einträge unter Spielschränke. Sollte ich trotzdem eine Recherche durch das Patentinformationszentrum durchführen lassen ??
Hallo,
die Form und das Produktdesign für einen Schrank kann man mittels deutschem Geschmacksmuster vor Nachahmung und unberechtigter Kopie im Inland schützen. Das Geschmacksmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht, wobei eine Verwertung durch Verkauf oder Lizenzvergabe an Dritte möglich ist.
Jede Recherche – auch beim PIZ – ist aus technischen, wirtschaftlichen und praktischen Gründen unvollständig. Unvollständig ist die Recherche aus technischer Sicht, da zwischen Anmeldung und Bekanntmachung einige Zeit vergeht. Ein Muster mit gleichem Gesamteindruck kann also bereits angemeldet sein, wird aber bei der Recherche NOCH nicht gefunden. Es kommen weitere Register in Betracht: Neben DPMA gibt es noch Haager Musterabkommen und Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Schließlich werden die nicht-eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster weder zentral verwaltet noch veröffentlicht.
Da die Kosten (Anmeldegebühr, Wiedergaben, Honorar) für ein deutsches Geschmacksmuster recht gering sind, rate ich zur Anmeldung ohne weitere kostenpflichtige Recherche. Notfalls muss auf das Geschmacksmuster verzichtet werden, sollten ältere Rechte von Dritten geltend gemacht werden.
Gruß Patmade.de
eine recherche durch PIZ etc würde ich nicht machen lassen, wenn ich nur privat anmelde. das DPMA prüft auch nicht und wenn falls sich tatsächlich jemand anderes daran stören sollte, wird er sich schon bei dir melden und du kannst das geschmackmuster immer noch löschen lassen
Es ist zu beachten, dass der Schutz Geld kostet.
Es ist zu beachten, dass es unterschiedliche Laufzeiten gibt.
Am besten zuerst das Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder vom Deutschen Patent- und Markenamt anfordern.