Guten Tag,
abgesehen davon, dass zur endgültigen Beabtwortung der Frage das Bundesland benannt werden müsste…
Sehe ich das richtig, dass der „Balkon“ anstelle der „3 Stufen“ angebaut werdeb soll? Lag der Eingang soweit von der Strasse/Grenze zurück, dass ein „Balkon“ angebaut werden kann? Wenn das, was ich schreibe so richtig ist, würde man ja wohl eher eine Terrasse durch eine „Aufschüttung“ bauen, anstatt eine recht komplizierte und aufwändige Balkonkonstruktion.
Bei „Balkon“ ist ggf. zu berücksichtigen, wie die Situation zur nächstgelegenen Grenze ist, da das ggf. darüber entscheidet, wie weit der auskragen darf, ggf. auch in der Grundfläche beschränkt wird.
Ob das einer Genehmigung bedarf, ist letztlich in der Bauordnung Ihres Bundeslands unter dem/den Paragraphen „Genehmigungsfrei und genehmigungsbedürftige Vorhaben“ geregelt. Da ein Balkon ein statisch anspruchsvolles Bauteil ist, ist auf JEDEN Fall eine Beteiligung und Nachweise durch einen Bauing., Statiker, Architekt notwendig, wenn ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden muss, wird sowieso ein Architekt beteiligt sein müssen.
Die Bauberatung Ihres zuständigen Bauordnungsamtes wird Ihnen das alles beantworten können.
Denken Sie daran, prüfen Sie, dass ausser dem Bauordnungsrecht ggf. auch noch das Nachbarrecht Ihres Bundeslandes betroffen sein kann, wenn sich das alles im grenznahen Bereich abspielen sollte.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg