Wir haben ein Geschäftshaus. Dies wurde geschlossen und zu einer Wohnung umgebaut. Dort, wo einmal die Eingangstür mit drei Stufen war, möchten wir einen Balkon auf das Grundstück anbringen. (Im Stockwerk darüber existiert bereits ein etwas Kleinerer). Benötigen wir eine Genehmigung?
Vielen Dank für die Hilfe!
Google mal nach „Verfahrensfreie Vorhaben - Anhang zur LBO“ da steht je nach Bundesland drin, was verfahrensfrei ist, sprich ob Du einen Antrag dafür brauchst oder nicht.
Sehr geehrte Frau Lupp,
die Form und Art der Genehmigung hängt von der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes ab. In NRW benötigen Sie dafür eine Baugenehmigung. In manchen Fällen sogar einen amtlichen Lageplan eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Das hängt aber von den Gegebenheiten des Grundstückes ab. Sie sollten dazu einmal mit dem Bauordnungsamt Ihrer Stadt Kontakt aufnehmen und das klären.
In anderen Bundesländern gibt es teilweise ähnliche Regelungen. Deshalb sollten Sie in jedem Fall Kontakt aufnehmen. Wenn Sie in Ihrem Freundeskreis einen Architekten haben, so kann der Ihnen vielleicht auch schon die notwendigen Infos geben.
Viel Erfolg
Geoli
für einen Balkon ist eine Baugenehmigung mit Statik erforderlich. Sie ist von einem Bauvorlage berechtigten Architekten einzureichen. Wenn der Balkon aus Holz gebaut wird, dann kann der Bauantrag auch von einem Zimmerermeister eingereicht werden.
Sie schreiben leider nicht um welches Bundesland es sich handelt. Unabhängig davon handelt sich um die Veränderung einer Fassade und damit auf höchstwahrscheinlich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben. Wiederum unabhängig davon geht es zugleich um Sicherheit bzgl. Statik. Allein aus diesem Grund sollten Sie eine Baugenehmigung erwirken.
Die zuständige Gesetzgebung hierfür ist die Landesbauordnung ihres Bundeslandes. Sie finden diese unter http://www.bauordnungen.de/.
Hallo Frau Lupp,
bei jeder Veränderung der Gebäudeansicht ist ein Bauantrag dringend notwendig. Alos werden Sie hier nicht darum herum kommen.
Gruß Günni27
Guten Tag,
abgesehen davon, dass zur endgültigen Beabtwortung der Frage das Bundesland benannt werden müsste…
Sehe ich das richtig, dass der „Balkon“ anstelle der „3 Stufen“ angebaut werdeb soll? Lag der Eingang soweit von der Strasse/Grenze zurück, dass ein „Balkon“ angebaut werden kann? Wenn das, was ich schreibe so richtig ist, würde man ja wohl eher eine Terrasse durch eine „Aufschüttung“ bauen, anstatt eine recht komplizierte und aufwändige Balkonkonstruktion.
Bei „Balkon“ ist ggf. zu berücksichtigen, wie die Situation zur nächstgelegenen Grenze ist, da das ggf. darüber entscheidet, wie weit der auskragen darf, ggf. auch in der Grundfläche beschränkt wird.
Ob das einer Genehmigung bedarf, ist letztlich in der Bauordnung Ihres Bundeslands unter dem/den Paragraphen „Genehmigungsfrei und genehmigungsbedürftige Vorhaben“ geregelt. Da ein Balkon ein statisch anspruchsvolles Bauteil ist, ist auf JEDEN Fall eine Beteiligung und Nachweise durch einen Bauing., Statiker, Architekt notwendig, wenn ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden muss, wird sowieso ein Architekt beteiligt sein müssen.
Die Bauberatung Ihres zuständigen Bauordnungsamtes wird Ihnen das alles beantworten können.
Denken Sie daran, prüfen Sie, dass ausser dem Bauordnungsrecht ggf. auch noch das Nachbarrecht Ihres Bundeslandes betroffen sein kann, wenn sich das alles im grenznahen Bereich abspielen sollte.
Hallo Balkonbauer, ich bin mir fast sicher, daß dies genehmigungspflichtig ist. Sicherheit bringt auf alle Fälle eine formlose Anfrage beim zuständigen Bauamt.
Gruß petit
Hallo !
Ohne Planentwurf, Grundriss und evtl. vorhandenem örtl. Planungsrecht ( B-Plan etc.) eigentlich nicht zu beurteilen.
Grundsätzlich dürfte es keine Probleme geben, wenn sich niemand daran stört und dadurch kein neuer Wohnraum entsteht.
Gruß