Guten Tag. Ich könnte bei einer Bekannten als Haushaltshilfe arbeiten. Das wäre aber nur ein Minijob mit 5 Stunden in der Woche. Nun wollte ich gerne wissen ob ich da einen Arbeitsvertrag-Minijob brauch. Herzlichen Dank
Hallo. Also unbedingt bräuchten sie keinen Arbeitsvertrag , aber um sich selbst abzusichern , wäre er von Vorteil. Eventuell brauchen sie einen Arbeitsvertrag für verschiedene Ämter ,( zb:Arbeitsamt ) . Ihre Bekannte müsste sie wegen dem Minijob sowieso anmelden, was aber für sie keinerlei steuerliche Verpflichtung hätte. Auch als minijobberin haben sie Rechte!! Also Ich würde ihnen in jedem fall zu einem Vertrag raten, gute Bekanntschaft hin oder her ! Sicher ist sicher! Ich hoffe es hat ihnen geholfen… Lg
Hallo,
ich würde Ihnen in jedem Fall empfehlen, einen Vertrag abzuschließen. Auch beim Minijob sind Sie versichert (z.B. Unfall usw…). Ihnen stehen ebenfalls die gleichen Rechte zu, wie jedem Arbeitnehmen; d.h.: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw…
Viele Grüße
siebengebirgler
Sorry, dass ich Dir dazu leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann - aber wir haben in unserer Firma keine Minijobs, so dass ich hierzu keine Erfahrungen habe. Da könnte ich nur raten und das möchte ich dann doch nicht
LG, HalloNate.
Guten Tag. Ich könnte bei einer Bekannten als Haushaltshilfe
arbeiten. Das wäre aber nur ein Minijob mit 5 Stunden in der
Woche. Nun wollte ich gerne wissen ob ich da einen
Arbeitsvertrag-Minijob brauch. Herzlichen Dank
Hallo Maurice,
sorry für die späte Antwort.
Soweit ich weiß, ist ein Arbeitsvertrag generell keine Pflicht. Auch ein Vollzeitjob benötigt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Jedoch ist es immer gut, etwas in der Hand zu haben. Auch bei Bekannten kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Hierin würde ich in Deinem Fall Aufgabengebiet (z. B. Fensterreinigung 1 x im Monat), Arbeitszeit und Stundenlohn festhalten - und vor allem, alles, was ausgeschlossen wurde (z. B. Desinfektion des Bades oder veganes Kochen etc.).
In jedem Fall muss Dich Deine Bekannte anmelden, sonst ist es Schwarzarbeit. Aber das war ja nicht die Frage
LG
-Nadine-