Brauche ich einen Gewerbeschein als Freiberufler?

Hallo,
Ich bin Mitglied einer GbR, alle Teilhaber sind Freiberufler (Grafikdesigner).
Ich habe die Idee zu einem Produkt (Kunstgerwerbe) das ich vertreiben möchte. Es ist davon auszugehen das dieses Produkt nicht mehr den Gesetzmäßigkeiten für Freiberufler unterliegt.
Es ist zwar mein Design, allerdings muss ich Materialien einkaufen, Subunternehmer zur Bearbeitung heranziehen und die Fertigung selbst vornehmen.

Allerdings ist es so das ich mit meinem Gewinn auf absehbare Zeit, also innerhalb eines Jahres, unter der Freibetragsgrenze für Gewerbesteuer (24500) bleiben würde.
Da das Produkt aber auf Massenfertigung ausgelegt ist könnte es passieren das ich später damit auch mehr verdiene.

Ist unter diesen Vorraussetzungen schon ein Gewerbeschein notwendig? Oder anders gefragt: Bekomme ich Probleme mit dem FZA wenn ich kein Gewerbe anmelde und das Produkt mit dem Absender der GbR vertreibe?

Kann eine GbR als solches ein Gewerbe anmelden oder muss das ein einzelner tun?
(Die GbR wäre Mwst.-pflichtig was von Vorteil wäre.
Ich als Selbstständiger bin es allerdings nicht.)

Vielen Dank für die Antworte!

Natürlich da Du Selbständig bist und Vorteile hast.

Liebe Grüße
Karin

Und was wären das für Vorteile?

Lg, olit

Tut mir Leid, da kenne ich mich leider nicht aus. Aber ich hoffe, dieser Link hilft weiter: http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-o…

Hallo,
so wirklich gut kenne ich mich da nicht aus. Frage mich aber, was das Problem ist wenn du dir einen Gewerbeschein holst (der kostet doch so gut wie nix). Und bist du dir sicher, dass du als Selbstständiger nicht mehrwehrtsteuerpflichtig bist? Die fängt nämlich schon bei einem Umsatz (!) ab 17.500€ an.
LG
Natascha

Selbständige Tätigkeit und Vertrieb von Produkten/Gewerbe sind genau definiert. Als Freiberufler bist du vielleicht auch in der Künstlersozialkasse, in diesem Fall auf alle Fälle die Geschäftsbereiche abgrenzen, ansonsten würde ich das auch. Gewerbe anmelden, bei Umsatz unter Gewerbesteuerpflicht fällt die auch nicht an, aber viele Vorteile z.B. beim Einkauf(Großhandel) als Gewerbetreibender, zudem kannst du freiwillig zur MWST optieren. Je nachdem, wie z.B: dein Auto (und andere Betriebsausgaben) "versteuert ist, kannst du auch die Kosten anteilig auf zwei Betriebsbereiche verteilen. Mit der GbR firmieren würde ich nicht, verschiebt Ergebis Bilanz oder EÜR aus „fremden“ Geschäftsbereich.

Und was wären das für Vorteile?

Lg, olit

Na ja das kommt darauf an, man sollte einfach im Finanzamt anrufen, damit man alles richtig macht.
Dass mit dem Freiberufler kann so und so sein.
Vorteile wären dann steuerlich, aber dazu kann ich nichts sagen. weil grundsätzlich geklärt werden muss, was Gewerbetreibender , Künstler oder Freiberufler. Bitte ans Finanzamt wenden.

Hallo,
bevor ich Dir jetzt eine falsche Antwort gebe, empfehle ich Dir, beim Fiamt und/oder bei der Gewerbebehörde Dein Vorhaben zu schildern. Die Angestellten dort werden Dir sicherlich gerne Auskunft geben und Dich auch kompetent beraten was für Dich der beste Weg ist. Dazu sind sie ja ausserdem auch verpflichtet.
Wünsche Dir bei Deinem Vorhaben viel Glück und Erfolg!

Grüsse, John

PS: Solltest Du evtl. an einem Schweizer Giro-/Bankkonto oder Geschäftskonto ohne Mindesteinlage und ohne Schufa interessiert sein, dann kann ich Dir folgende Seite empfehlen: http://tinyurl.com/878t4hf

Zur Info:
Seit 1. April 2005 kann das Finanzamt, das Arbeitsamt oder auch jede andere Behörde per Knopfdruck deutschlandweit alle Ihre Konten samt Kontostand und Kontobewegungen abfragen. Das können Sie verhindern. Schnell und ganz legal!

Was diese Frage mit meinem Fachgebiet Steuerhinterziehung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht…

Bin selbst Freiberufl. Dozent und mitinhaber einer gewerblichen bildungs GbR für die ich auch als Freiberufler tätig bin - somit dürfte das gehen - für die gewerbl. GbR Gewerbe anmelden - möglichen Entwurf gibt dazu unter WWW.Formblitz.de

Hallo,
da tun sich ja noch ganz andere Fragen auf:
wer hält die Rechte an dem Produkt ? ist es Deins oder
das der GbR ?
Warum überhaupt eine GbR, wenn es sich um drei Freiberufler handelt ? Eine Bürogemeinschaft tät es doch auch.
Sobald Du Handel treibst, bist Du gewerbesteuerpflichtig, das hat prinzipiell nichts mit der Bemessungsgrenze zu tun. Diese legt nur fest, ab wann Du zahlen musst. Das Problem ist, dass die Gewerbesteuerpflicht auch Deine Umsätze als Freiberufler „infiziert“. Du bist also nicht nur für die Umsätze aus dem Verkauf, sondern für ALLE Deine Umsätze gewerbesteuerpflichtig. Daher solltest Du das alles unter
Deinem Namen machen und nicht dem Namen der GbR. Wenn die beiden anderen nämlich reine Freiberufler sind, dürfte diesen das nicht schmecken.
Da stellt sich eben auch wieder die Frage nach dem Sinn der GbR.
Ein Anruf beim Steuerberater oder Finanzamt dürfte allerdings rechtsverbindlich weiterhelfen ,-)
Viel Erfolg
Kath

Danke für die hilfreiche Antwort Katrin.

Zum Verständniss: Die Rechte am Produkt halte ich allein.
Die GbR wurde aus dem einfachen Grund gegründet weil wir des öfteren Aufträge zusammen erledigen und eine -statt drei- Rechnung stellen müssen.