Hallo,
Ich bin Mitglied einer GbR, alle Teilhaber sind Freiberufler (Grafikdesigner).
Ich habe die Idee zu einem Produkt (Kunstgerwerbe) das ich vertreiben möchte. Es ist davon auszugehen das dieses Produkt nicht mehr den Gesetzmäßigkeiten für Freiberufler unterliegt.
Es ist zwar mein Design, allerdings muss ich Materialien einkaufen, Subunternehmer zur Bearbeitung heranziehen und die Fertigung selbst vornehmen.
Allerdings ist es so das ich mit meinem Gewinn auf absehbare Zeit, also innerhalb eines Jahres, unter der Freibetragsgrenze für Gewerbesteuer (24500) bleiben würde.
Da das Produkt aber auf Massenfertigung ausgelegt ist könnte es passieren das ich später damit auch mehr verdiene.
Ist unter diesen Vorraussetzungen schon ein Gewerbeschein notwendig? Oder anders gefragt: Bekomme ich Probleme mit dem FZA wenn ich kein Gewerbe anmelde und das Produkt mit dem Absender der GbR vertreibe?
Kann eine GbR als solches ein Gewerbe anmelden oder muss das ein einzelner tun?
(Die GbR wäre Mwst.-pflichtig was von Vorteil wäre.
Ich als Selbstständiger bin es allerdings nicht.)
Vielen Dank für die Antworte!