Ich bin von einer fremden Person auf einem öffentlichen Parkplatz beleidigt und genötigt worden. Daraufhin habe ich Anzeige bei der Polizei erstattet. Der Weg bis zur Staatsanwaltschaft ist mir bekannt.
Was passiert nun, wenn der Beschuldigte die Gründe meiner Anzeige abstreitet und der Fall vor Gericht kommt? Muss ich auch als Ankläger einen für mich kostenpflichtigen Anwalt beauftragen, um mein Recht vor Gericht durchzusetzen oder muss nur der Angeklagte einen Anwalt nehmen?
Ist ja auch eine Frage der Kosten, weil ich keinen Rechtsschutz habe.
Also nochmal die Frage. Bin ich verpflichtet, wenn die Sache zur Verhandlung vor Gericht geht, mir auch einen Anwalt zu nehmen?
Bist du nicht. Du hast nur eine Anzeige gemacht und einen Strafantrag gestellt. Danach verfolgt das ein Staatsanwalt (wenn er mag) und du bist Zeuge, weiter nichts.