ich habe einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Schuldner in Kopie. Das Original hat mein Anwalt. Muss ich bei ihm das Original für spätere Vollstreckungsmaßnahmen einfordern, oder kann ich die Vollstreckungsmaßnahmen mit Hilfe der Kopie einleiten?
nein, der Vollstreckbare Titel muss im Original vorliegen aus dem ganz einfachen Grunde. damit bei einer beglichenen Schuld nicht durch böse Buben (und Kopien) endlos gegen einen Schuldner vollstreckt wird.
Denn auf dem Original wird die Begleichung durch das Vollstreckungsgericht eingetragen und mit dem Dienstsiegel beglaubigt.