Brauche ich für eine Werbeveranstaltung mit Gewinnabsicht eine Ausschankgenehmigung?

Ich bin Inhaber eines Großhandels und möchte für meine Kunden eine Weinprobe veranstalten.
Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben, doch in erster Linie soll es sich um eine Werbeveranstaltung handeln.
Eventuell möchte ich auch Snacks oder auch kleine Gerichte anbieten.
Brauche ich hierfür eine Ausschankerlaubnis, oder muss ich eventuell mein Gewerbe als Gaststätte angeben?
Geplant ist, falls diese Veranstaltung Anklang findet, so eine Feier öfters anzubieten.
Mein Betrieb verfügt über einige ansprechende Räume, und ich wurde schon mehrfach von meinen Kunden gefragt, ob sie diese für private Feiern nutzen könnten, was ich natürlich gerne anbieten möchte.
Wie vermeide ich Schwierigkeiten mit den Behörden und dem Finanzamt?

Servus,

für einzelne Weinproben jeweils eine vorübergehende Gestattung gem. § 12 GastG beantragen. Und bei privaten Feiern strikt darauf achten, dass nur geladene Gäste im Sinn einer „geschlossenen Gesellschaft“ Zutritt haben.

Schöne Grüße

MM