Brauche ich wirklich einen Gewerbeschein?

Hallo liebes Forum,

mich interessiert einmal folgende, allgemeine Situation:

Jemand arbeitet neben seinem Hauptberuf als Angestellter mit Erlaubnis des Arbeitgebers nach Feierabend als Trainer in verschiedenen Fitnessstudios.

Mit diesen Studios hat der Betreffende keinen Arbeitsvertrag geschlossen, sondern rechnet seine Stunden per Rechnung ab und versteuert dies als „sonstige Einnahme“ in der Steuererklärung mit einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EUR). Nachdem dies alles problemlos lief, meldet sich ein Fitnessstudio und besteht „nach Rücksprache mit dem Steuerberater“ darauf, dass der Betroffene einen Gewerbeschein bei dem Fitnessstudio einreichen müsse.

Nun meine Frage:Was ist von diesem Ansinnen des Fitnessstudios zu halten? Warum fordern sie dies überhaupt? Entstehen dem Betroffenen dadurch Nachteile (neben zusätzlichem Aufwand etwa Gewerbesteuern)?

Viele lieben Dank für eure Antworten!
-Sergio

IHK
Hallo Sergio,
frage die örtliche IHK, die helfen kompetent
FF Michael

selbstverständlich ist ein Gewerbeschein erforderlich und eine Annmeldung beim Finanzamt, da die Tätigkeit nachhaltig ausgeübt wird. Es sind auch keine „sonstigen Einkünfte“, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die eine Anlage EÜR und GSE und ggf. Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung erfordern!

E.

HAllo, also ich denke nicht, dass das ein gewerbe ist, sondern vieles spricht eher für einen freien Beruf. Geh zum Finanzamtz und klär das mit denen. Wenn du von denen einen entsprechenden Bescheid hat, brauchst du keinen Gewerbeschein.
Allerdings gehört Fitnesstrainer zu den Lehrenden Berufen und damit bist du/ warst du schon immer Rentenversicherungspflichtig auch für diesen Job, egal ob frei oder gewerblich. Guckst du http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/docs/view/exi…
Folie 28
Dein „Chef“ sollte evtl den Steuerberater wechseln :wink:
Gruß Susanne

Hallo Susanne,

danke für deine Antwort. Die von Dir verlinkte Folie ist knapp formuliert, aber tatsächlich sehr aufschlussreich

Allerdings gehört Fitnesstrainer zu den Lehrenden Berufen und
damit bist du/ warst du schon immer
Rentenversicherungspflichtig auch für diesen Job, egal ob frei
oder gewerblich.

Inwieweit Folie 28 wirklich hilft, ist mir noch nicht klar. Zwar nennt § 2 SGB VI tatsächlich „Lehrer und Erzieher“ getrennt von Gewerbetreibenden - was ja jedenfalls dafür spricht, dass diese Berufsgruppen gerade kein Gewerbe treiben. Aber dass auch Fitnesstrainer unter den Begriff der „Lehrer“ zu subsumieren seien, ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern allenfalls aus der ja nicht verbindlichen beispielhaften Nennung in der Folie der IHK.

Deutlicher ist da für mich § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Norm nennt in der nicht abschließenden Aufzählung etwa Heilpraktiker oder Krankengymnasten als freie Berufe. Aus meiner Sicht spricht Vieles dafür, dann auch Fitnessanleiter als „ähnlicher Beruf“ i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG zu verstehen. Insoweit dann auch meine Frage an Eugenie, weshalb dies „selbstverständlich“ nicht so sei?

Dein „Chef“ sollte evtl den Steuerberater wechseln :wink:

Ich rätsele noch über die Motivation meines Chefs. Schlecht beraten ist er bestimmt nicht - vielleicht geht es ihm darum, dem Damoklesschwert meiner Scheinselbstständigkeit vorzubeugen?

Jedenfalls schon einmal danke für eure Antworten und lieben Gruß!
-Sergio

Hallo,

wenn jemand eine Rechnung schreibt, betreibt dieser ein Gewerbe, als Freiberufler schreibt er eine Honorarnote (meines Wissens ohne die MWSt).

In beiden Fällen ist er selbst für seine Sozialversicherung verantwortlich. Ansonsten müsste der Fitnessstudiochef dafür aufkommen, und das will er freilich nicht, weil zu teuer und obendrein müsste er den Trainer bei der AOK anmelden etc. Und falls er bis dahin noch keine Arbeitnehmer hat, müsste er noch das Gewerbeamt fürchten, das dann prüft, ob die Arbeitsvoraussetzungen sozialgerecht sind, wie Fenster nach draußen, Toilette, Kantine und dieser ganze Quatsch, mit dem Selbständige von Behörden geärgert werden.

Der Steuerberater hat schon Recht mit seinem Rat.

Gruß ®

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Nachdem dies alles problemlos lief, meldet sich ein
Fitnessstudio und besteht „nach Rücksprache mit dem
Steuerberater“ darauf, dass der Betroffene einen Gewerbeschein
bei dem Fitnessstudio einreichen müsse.

Nun meine Frage:Was ist von diesem Ansinnen des Fitnessstudios
zu halten? Warum fordern sie dies überhaupt? Entstehen dem
Betroffenen dadurch Nachteile (neben zusätzlichem Aufwand etwa
Gewerbesteuern)?

Viele lieben Dank für eure Antworten!
-Sergio

Hallo,

auch so,

wenn jemand eine Rechnung schreibt, betreibt dieser ein
Gewerbe, als Freiberufler schreibt er eine Honorarnote (meines
Wissens ohne die MWSt).

jetzt wirfst du jetzt aber auch alles durcheinander!

ich bin freiberufler seit vielen jahren, schreibe rechnungen und sogar mit MwSt., wie du das nennst.
das sind 3 verschiedene fakten, die du nicht in den o.g. zusammenhang bringen kannst.

gruß
ann

Hallo Richard,

danke für deine Meinung!

wenn jemand eine Rechnung schreibt, betreibt dieser ein
Gewerbe, als Freiberufler schreibt er eine Honorarnote (meines
Wissens ohne die MWSt).

Ich möchte dem gerne in zwei Punkten widersprechen. :smile:

Zunächst einmal gibt es ja den juristischen Grundsatz, dass die Bezeichnung eines Vorgangs durch die Parteien für die rechtliche Qualifizierung des Vorgangs keine Rolle spielt. Nur weil also der Freiberufler sein Schreiben statt als „Honorarnote“ als „Rechnung“ bezeichnet, wird aus ihm kein Gewerbetreibender. Es wäre ja auch schon sehr merkwürdig, hätten alle Selbstständigen mit diesem einen Wort ihre rechtliche Einordnung selbst in der Hand. Dann würde es ja etwa den gesamten § 18 EStG gar nicht erfordern.

Zum anderen stimmt es auch nicht, dass Freiberufler keine MwSt. berechnen. Unterhalb einer Einkommensgrenze von jährlich 17.500 € müssen Freiberufler zwar keine MwSt. berechnen, können aber nach § 19 Abs. 2 UStG dazu optieren. Oberhalb der Grenze müssen Freiberufler MwSt. berechnen.

In beiden Fällen ist er selbst für seine Sozialversicherung
verantwortlich. Ansonsten müsste der Fitnessstudiochef dafür
aufkommen, und das will er freilich nicht, weil zu teuer und
obendrein müsste er den Trainer bei der AOK anmelden etc. Und
falls er bis dahin noch keine Arbeitnehmer hat, müsste er noch
das Gewerbeamt fürchten, das dann prüft, ob die
Arbeitsvoraussetzungen sozialgerecht sind, wie Fenster nach
draußen, Toilette, Kantine und dieser ganze Quatsch, mit dem
Selbständige von Behörden geärgert werden.

Diese Ausführungen verstehe ich leider nicht. Es ging ja hier ursprünglich um die Frage, ob ich als Unternehmer ein Gewerbe oder einen freien Beruf ausübe, also einen Gewerbeschein benötige, oder nicht. Du grenzt ja hier eher von einer Festanstellung ab, wenn ich das richtig verstehe?

Viele Grüße,
-Sergio

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Hallo,

auch so,

Ebenso,

wenn jemand eine Rechnung schreibt, betreibt dieser ein
Gewerbe, als Freiberufler schreibt er eine Honorarnote (meines
Wissens ohne die MWSt).

jetzt wirfst du jetzt aber auch alles durcheinander!

Dann werfe doch zurück :smile:

ich bin freiberufler seit vielen jahren, schreibe rechnungen
und sogar mit MwSt., wie du das nennst.

Die Mehrwertsteuer wird so gekürzt, wie ich es tat (mit großem W).
Im übrigen sagte ich ja „glaube ich“, offenkundig hängt das von den Umsätzen ab. Ich war noch nie Freischaffender, hatte aber einen Freischaffenden im Haus, der mir solche Honorarnoten pinselte, damals ohne die Märchensteuer.

das sind 3 verschiedene fakten, die du nicht in den o.g.
zusammenhang bringen kannst.

Die Ausgangsfrage war doch, warum der Steuerberater dem Fitnessstudioinhaber rät, seinen Trainer als Subunternehmer zu beschäftigen. Klar muss niemand müssen, nur wird halt der Trainer zumindest bei diesem einen Inhaber dann eben in Zukunft nicht mehr arbeiten können.

gruß
ann

dito von ®

Hallo Richard,

Hallo Sergio (Leone?)

danke für deine Meinung!

keine Ursache

wenn jemand eine Rechnung schreibt, betreibt dieser ein
Gewerbe, als Freiberufler schreibt er eine Honorarnote (meines
Wissens ohne die MWSt).

Ich möchte dem gerne in zwei Punkten widersprechen. :smile:

Darfst Du. :smile:

Zunächst einmal gibt es ja den juristischen Grundsatz, dass
die Bezeichnung eines Vorgangs durch die Parteien für die
rechtliche Qualifizierung des Vorgangs keine Rolle spielt.

Jesses, Juristen mit ihren Formulierungen und Betrachtungsweisen können fiskalische Fakten schlecht verändern, das walte Herr Steinbrück.

Nur
weil also der Freiberufler sein Schreiben statt als
„Honorarnote“ als „Rechnung“ bezeichnet, wird aus ihm kein
Gewerbetreibender.

Habe ich auch nicht behauptet. Fakt ist, dass Beide für ihre Sozialversicherung selber aufkommen müssen. Genau das wollte sich Mr. Fitness in Künfte sparen, mal abgesehen von versicherungstechnischen Haftungsgründen.

Es wäre ja auch schon sehr merkwürdig,
hätten alle Selbstständigen mit diesem einen Wort ihre
rechtliche Einordnung selbst in der Hand. Dann würde es ja
etwa den gesamten § 18 EStG gar nicht erfordern.

Der $ 18 regelt ja nur die Zuordnung für Freibrerufler. Und das sind eben keine Gewerbetreibende, die zusätzlich zur Gewinnsteuer noch Gewerbesteuer an die Gemeinde berappen müssen.

Zum anderen stimmt es auch nicht, dass Freiberufler keine
MwSt. berechnen. Unterhalb einer Einkommensgrenze von jährlich
17.500 € müssen Freiberufler zwar keine MwSt. berechnen,
können aber nach § 19 Abs. 2 UStG dazu optieren. Oberhalb der
Grenze müssen Freiberufler MwSt. berechnen.

Ich schrieb ja auch „glaube ich“. Da die MWSt ein durchlaufender Posten ist, tangiert diese auch nicht Gewinne oder Verluste.

In beiden Fällen ist er selbst für seine Sozialversicherung
verantwortlich. Ansonsten müsste der Fitnessstudiochef dafür
aufkommen, und das will er freilich nicht, weil zu teuer und
obendrein müsste er den Trainer bei der AOK anmelden etc. Und
falls er bis dahin noch keine Arbeitnehmer hat, müsste er noch
das Gewerbeamt fürchten, das dann prüft, ob die
Arbeitsvoraussetzungen sozialgerecht sind, wie Fenster nach
draußen, Toilette, Kantine und dieser ganze Quatsch, mit dem
Selbständige von Behörden geärgert werden.

Diese Ausführungen verstehe ich leider nicht. Es ging ja hier
ursprünglich um die Frage, ob ich als Unternehmer ein Gewerbe
oder einen freien Beruf ausübe, also einen Gewerbeschein
benötige, oder nicht. Du grenzt ja hier eher von einer
Festanstellung ab, wenn ich das richtig verstehe?

Deine Frage war: „Was ist von diesem Ansinnen des Fitnessstudios zu halten? Warum fordern sie dies überhaupt?“

Und darauf hatte ich geantwortet. Wenn eine Unternehmer noch die nicht gerade billigen Sozialabgaben (z.B. 50% Krankenversicherung) zusätzlich am Hals hat, der Trainer also quasi zum Teilzeitangestellten mutiert, steigen für den Arbeitgeber nicht nur die Kosten, sondern auch das Versicherungsrisiko samt dem ganzen Haftungsrattenschwanz für seine Arbeitnehmer (Beispiel Unfallversicherung).

Viele Grüße,
-Sergio

dito ®

Hallo Richard,

Wenn eine Unternehmer noch
die nicht gerade billigen Sozialabgaben (z.B. 50%
Krankenversicherung) zusätzlich am Hals hat, der Trainer also
quasi zum Teilzeitangestellten mutiert, steigen für den
Arbeitgeber nicht nur die Kosten, sondern auch das
Versicherungsrisiko samt dem ganzen Haftungsrattenschwanz für
seine Arbeitnehmer (Beispiel Unfallversicherung).

Ok, du meinst, der Studiobetreiber möchte sich durch meinen Gewerbeschein vor dem Damoklesschwert meiner drohenden (oder auch nicht) Scheinselbstständigkeit absichern? Er fürchtet also, dass ich plötzlich nicht als Freiberufler, sondern als Angestellter gelte?

Viele Grüße,
Sergio

P.S.
Weil du es anderswo geschrieben hast: Der Duden hat früher sowohl „MWSt.“ als auch „MwSt.“ für korrekt befunden. Heute gilt laut Duden nur noch „MwSt.“ als richtig.

hi,

jetzt wirfst du jetzt aber auch alles durcheinander!

Dann werfe doch zurück :smile:

das hat alles sdicamaro schon vorbildlich getan.

schöne grüße
ann

wenn ich nichmal widersprechen darf
hi,

Er fürchtet
also, dass ich plötzlich nicht als Freiberufler, sondern als
Angestellter gelte?

nein, er fürchtet, dass du nicht als selbstständiger , sondern als _schein_selbstständiger giltst. der status der selbstständigkeit (gewerbetreibend oder freiberuflich) spielt dabei keine rolle.

Heute
gilt laut Duden nur noch „MwSt.“ als richtig.

duden hin oder her - korrekt wäre USt.

schöne grüße
ann

Hallo Richard,

Hi Sergio

Ok, du meinst, der Studiobetreiber möchte sich durch meinen
Gewerbeschein vor dem Damoklesschwert meiner drohenden (oder
auch nicht) Scheinselbstständigkeit absichern? Er fürchtet
also, dass ich plötzlich nicht als Freiberufler, sondern als
Angestellter gelte?

Er muss das nicht nur fürchten, sondern das FA bzw. die AOK-Prüfung wird ihm das verklickern. Und dann wird es teuer für ihn. Kündigungsschutz kommt noch gratis dazu nach der Probezeit, Krankfeiern, all diese schönen Dinge, für die ein Unternehmer so schwärmt :smile: Kommt ein Subunternehmer nicht, kann er auch keine Dienstleistung in Rechnung stellen. Ganz im Gegenteil könnte der Unternehmer noch wegen entgangenem Gewinn durch die vertraglich vereinbarte Dienstleistung Schadenersatzforderungen stellen. Egal, ob er sich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender nennt.

Weil du es anderswo geschrieben hast: Der Duden hat früher
sowohl „MWSt.“ als auch „MwSt.“ für korrekt befunden. Heute
gilt laut Duden nur noch „MwSt.“ als richtig.

Oh, das muss man wissen :smile:

Gruß ®

Umsatzsteuer war einmal (wird nur noch im Außenhandel so als
EUSt - Eingangsumsatzsteuer - bezeichnet),
heute wird nur noch der Mehrwert, also die Differenz zwischen der Lieferanten- und der Kundenrechnung mit dem FA abgerechnet.

schöne grüße
ann

mit ebenso schönen Selbigen ®

Umsatzsteuer war einmal (wird nur noch im Außenhandel so als
EUSt - Eingangsumsatzsteuer - bezeichnet),

dachte das wäre die einfuhrumsatzsteuer ?

heute wird nur noch der Mehrwert, also die Differenz zwischen
der Lieferanten- und der Kundenrechnung mit dem FA
abgerechnet.

deshalb mache ich jetzt auch schnell mal meine mehrwertsteuervoranmeldung…

gruß inder

Umsatzsteuer war einmal (wird nur noch im Außenhandel so als
EUSt - Eingangsumsatzsteuer - bezeichnet),

dachte das wäre die einfuhrumsatzsteuer ?

Ist schon länger her, dass ich etwas importiert habe.
Allerdings kamen diese großen Rechnungen dann zu den Eingangsrechnungen :smile:

Gruß ®

Umsatzsteuer war einmal (wird nur noch im Außenhandel so als
EUSt - Eingangsumsatzsteuer - bezeichnet),
heute wird nur noch der Mehrwert, also die Differenz zwischen
der Lieferanten- und der Kundenrechnung mit dem FA
abgerechnet.

Oh mann. Wieder ein Fall für das allseits bekannte Dieter-Nuhr-Zitat.

Google mal bitte nach Mehrwertsteuer und lies den ersten Artikel. Es ist genau anders als du denkst…

Grüße,
Sebastian

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Ich habe so den Eindruck, dass Dir Namen wichtiger sind als das Verständnis, was seit der Einführung der MWSt im Jahre 1967 sich geändert hat. Vor dieser Zeit gab es eine reine Umsatzsteuer von 4% (so weit ich mich noch erinnern kann). Diese Steuer musste jeder Zwischenhändler an den Fiskus abführen. Und je mehr Händler am Vertrieb beteiligt waren, desto teurer wurden die Waren: also nicht nur wegen des Preisaufschlags des Zwischenhändlers, sondern weil bei jedem Folgehandel erneut die USt anfiel.

Das hatte zur Folge, dass die „Großen“ (Kaffeehändler z.B. mit Filialen) viel billiger liefern konnten, als die normalen Händler. Der Staat merkte, dass dadurch Jobs verloren gingen, weil Tante-Emma-Läden keine Chance hatten. So hat man dann ab 1967 die geänderte USt in MWSt umbenannt.

So kannst Du in jedem Laden einen Quittungsblock kaufen, in dem die MWSt auf den Nettowert aufgeschlagen wird.

Natürlich ist die MWSt eine spezielle Umsatzsteuer, die rein optisch auf den Warenwert aufgeschlagen wird. Dem Endverbraucher ist das auch egal. Nur kann eben der Händler mit der Vorsteuer (aus den Lieferantenrechnungen) aufrechnen und mit dem FA nur noch den Mehrwert abrechnen. Und so entstand der Name.

Also reg Dich mal wieder ab! Ich bin schon ewig und 3 Tage selbständig.

Gruß ®

Oh mann. Wieder ein Fall für das allseits bekannte
Dieter-Nuhr-Zitat.

Google mal bitte nach Mehrwertsteuer und lies den ersten
Artikel. Es ist genau anders als du denkst…

Grüße,
Sebastian

Hi,

Natürlich ist die MWSt eine spezielle Umsatzsteuer, die rein
optisch auf den Warenwert aufgeschlagen wird.

Wo steht das genau?

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer

Ulrich