Hallo Richard,
Hallo Sergio (Leone?)
danke für deine Meinung!
keine Ursache
wenn jemand eine Rechnung schreibt, betreibt dieser ein
Gewerbe, als Freiberufler schreibt er eine Honorarnote (meines
Wissens ohne die MWSt).
Ich möchte dem gerne in zwei Punkten widersprechen. 
Darfst Du. 
Zunächst einmal gibt es ja den juristischen Grundsatz, dass
die Bezeichnung eines Vorgangs durch die Parteien für die
rechtliche Qualifizierung des Vorgangs keine Rolle spielt.
Jesses, Juristen mit ihren Formulierungen und Betrachtungsweisen können fiskalische Fakten schlecht verändern, das walte Herr Steinbrück.
Nur
weil also der Freiberufler sein Schreiben statt als
„Honorarnote“ als „Rechnung“ bezeichnet, wird aus ihm kein
Gewerbetreibender.
Habe ich auch nicht behauptet. Fakt ist, dass Beide für ihre Sozialversicherung selber aufkommen müssen. Genau das wollte sich Mr. Fitness in Künfte sparen, mal abgesehen von versicherungstechnischen Haftungsgründen.
Es wäre ja auch schon sehr merkwürdig,
hätten alle Selbstständigen mit diesem einen Wort ihre
rechtliche Einordnung selbst in der Hand. Dann würde es ja
etwa den gesamten § 18 EStG gar nicht erfordern.
Der $ 18 regelt ja nur die Zuordnung für Freibrerufler. Und das sind eben keine Gewerbetreibende, die zusätzlich zur Gewinnsteuer noch Gewerbesteuer an die Gemeinde berappen müssen.
Zum anderen stimmt es auch nicht, dass Freiberufler keine
MwSt. berechnen. Unterhalb einer Einkommensgrenze von jährlich
17.500 € müssen Freiberufler zwar keine MwSt. berechnen,
können aber nach § 19 Abs. 2 UStG dazu optieren. Oberhalb der
Grenze müssen Freiberufler MwSt. berechnen.
Ich schrieb ja auch „glaube ich“. Da die MWSt ein durchlaufender Posten ist, tangiert diese auch nicht Gewinne oder Verluste.
In beiden Fällen ist er selbst für seine Sozialversicherung
verantwortlich. Ansonsten müsste der Fitnessstudiochef dafür
aufkommen, und das will er freilich nicht, weil zu teuer und
obendrein müsste er den Trainer bei der AOK anmelden etc. Und
falls er bis dahin noch keine Arbeitnehmer hat, müsste er noch
das Gewerbeamt fürchten, das dann prüft, ob die
Arbeitsvoraussetzungen sozialgerecht sind, wie Fenster nach
draußen, Toilette, Kantine und dieser ganze Quatsch, mit dem
Selbständige von Behörden geärgert werden.
Diese Ausführungen verstehe ich leider nicht. Es ging ja hier
ursprünglich um die Frage, ob ich als Unternehmer ein Gewerbe
oder einen freien Beruf ausübe, also einen Gewerbeschein
benötige, oder nicht. Du grenzt ja hier eher von einer
Festanstellung ab, wenn ich das richtig verstehe?
Deine Frage war: „Was ist von diesem Ansinnen des Fitnessstudios zu halten? Warum fordern sie dies überhaupt?“
Und darauf hatte ich geantwortet. Wenn eine Unternehmer noch die nicht gerade billigen Sozialabgaben (z.B. 50% Krankenversicherung) zusätzlich am Hals hat, der Trainer also quasi zum Teilzeitangestellten mutiert, steigen für den Arbeitgeber nicht nur die Kosten, sondern auch das Versicherungsrisiko samt dem ganzen Haftungsrattenschwanz für seine Arbeitnehmer (Beispiel Unfallversicherung).
Viele Grüße,
-Sergio
dito ®