Brauche ich zum Fahren eines Miettransporters eine

Hallo

ich bin gestern vom Betrieb aus einen Miettransporter gefahren. Kurz nach dem los fahren bemerkte ich das ein Fahrtenschreiber integriert ist und machte mir Gedanken ob ich das Fahrzeug nur mit einer Fahrerkarte fahren darf?

lg

brauchst du nicht
hi ihka
brauchst du nicht, oder es hätte sich etwas geändert in der vergangenheit, was ich aber nicht glaube.
es würde ja auch keinen sinn machen.

aber falls sich etwas geändert hat, müssten auch diagrammscheiben, sowie ein hinweis zum richtigen ausfüllen dieser, seitens der verleihfirma ausgehändigt werden. war es nicht im auto, denke ich, ist alles beim alten geblieben.
gruß sabine

Linktipp
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/service/Antraeges…

  1. Führen die Links zu weitern Informationen und viel interessanter

  2. gibt es dort eine Hotline.

Ich gehe mal davon aus, das du kein hauptberuflicher Fahrer bist, odrr?

Gruß

Stefan

Ich bin im Dienstleistungsbereich tätig und je nach Auftragslage werden bei uns Miettransporter gemietet, die ich zugeteilt bekomme. Kenn mich nur mit sowas gar nich aus und dachte auch das es für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt - ist aber warscheinlich in jedem KFZ möglich. Ich bin nur unsicher wegen evtl Verkehrkontrollen. Die Mietfirma hat auch nix dazugesagt als sie den Transporter gebracht haben - das ist aber ein simpler Trick einfach mal dort zu fragen^^.

Hab mir Teil nach der Fahrt mal näher angeschaut und folgendes gelesen :smiley:
„Nich registriete Fahrt #28“, dann ok gedrückt da kam folgendes „Höhstgeschwindigkeit um 30 km/h überschritten“ und dan waren noch 2 so Sprüche.

Schönen Abend noch

Hab was gefunden in deinen link…

Ab wann ist eine Fahrerkarte zu verwenden?

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung sobald das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist. Die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes ist ohne Fahrerkarte nur in Ausnahmefällen zulässig z.B. bei Verlust, Diebstahl oder ein Defekt der Fahrerkarte. In diesen Fällen müssen Sie die zuständige Behörde unterrichten und dürfen für höchstens 15 Kalendertage ihre Fahrt fortsetzen. (Vor Beginn und am Ende der Fahrt muss ein Ausdruck erstellt werden, welcher Handschriftlich mit Namen, Kartennummer und Unterschrift versehen werden muss).

Macht die Sache eigentlich eindeutig. Ich frag aber trotzdem mal den Vermieter.

lg

Hallo,
seit über 20 Jahren gilt meines Wissens der Grundsatz, daß ein Fahrtenschreiber zu benutzen ist, wenn er da ist, egal ob er für die betreffende Fahrt notwendig wäre oder nicht.
Vorhanden ist er bei LKW unter 3,5t zGG meist deshalb, weil sie eine Anhängerkupplung haben und man mit Anhänger drüber kommen kann.

Cu Rene

Hi,

aber falls sich etwas geändert hat, müssten auch
diagrammscheiben, sowie ein hinweis zum richtigen ausfüllen
dieser, seitens der verleihfirma ausgehändigt werden.

Fahrtschreiber mit Diagrammscheiben gibts nicht mehr bzw. kaum noch. Es geht um ein digitales Fahrtschreibgerät und die damit zusammenhängende Fahrerkarte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tachograph#Digitaler_Ta…

Gruß S

Guten Tag,