aus bedauerlichen umständen erwarte ich demnächst ein erbe. das testament habe ich im original,und ein schreiben vom amtsgericht über: Hinterlegungsschein über eine verfügung von todes wegen.auf der hinterlegung steht testament drauf. meine frage: Benötige ich einen notar zur testamentseröffnung oder kann ich das auch alleine.
Sie sind verpflichtet, das Testament beim Amtsgericht sofort abzuliefern. Es obliegt dem Gericht allein, die Eröffnung vorzunehmen.