ich habe mich vergangenes Jahr mit einem Bekannten zusammen selbständig gemacht (als Nebenerwerb), wir treten als GbR auf, haben also beide einen Gewerbeschein mit Name der GbR. Nun hat mein Arbeitgeber mir gekündigt. Meine Frage ist: Brauche ich einen zweiten Gewerbeschein o.ä., um mich alleine (ausserhalb der GbR) selbständig zu machen, oder kann ich das mit meinem vorhandenen machen?
Meines Wissens hängt es immer davon ab, als was Du Dich selbstständig machen möchtest. Der Gewerbeschein ist im Grunde nur eine amtliche Erlaubnis ein Gewerbe zu betreiben, allerdings auch nur beschränkt auf das auf dem Schein angegebene Gewerbe. Wenn Du also ein neues Betätigungsfeld aufnehmen möchtest, musst Du das dem Amt angeben.
Kannst ja einfach mal nachfragen, nennen sich ja schließlich kundenfreundlicher Bürgerservice mittlerweile
Gruss,
Dennis
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