Ich habe ausversehen ein Modulares Buchregal in einem Lokal Kaputt gemacht ich habe mich daran angelehnt. Ich war leicht Betrunken. Jetzt habe ich einen Rechnung bekommen. Provokanterweise ist auf der Rechnung ein Bild wo sich eine Frau sich auf das Regal anlehnt. Ich weiß nicht genau wia ich es Formulieren soll. Soll ich einen Anwalt kontaktieren ?
Falls Sie tatsächlich einen Schaden an dem Regal verursacht haben, können Sie für die Reparatur in Anspruch genommen werden. Der Kläger muß beweisen, daß Sie schuldhaft den Schaden verursachten (also nicht das Regal so wacklig war, daß es schon bei kleinster Berührung zusammenfällt) und die Höhe des Schadens.
Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung, zeigen Sie der den Schadensfall an, die müsste dann die Regulierung übernehmen.
Das beigelegte Foto scheint ja nicht zu beweisen, daß Sie den Schaden verursacht haben?
Wenn die Schadenssumme nur gering ist, wird sich die Einschaltung eines Anwaltes kaum lohnen. Wenn Sie nicht zahlen, ist damit zu rechnen, daß der Gegner Sie beim Amtsgericht verklagt, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
Konkreter kann ich Ihnen aufgrund Ihrer globalen Frage keine Hilfe geben. Einen schönen Tag wünscht RA Streich
Hallo MaximeA,
Wie auf der Rechnung ein Bild? Merkwürdig ist das schon. Ist das ein Aufnahme von der überwachungskamera?
Sollte dies nicht durch Deine Haftpflichtversicherung gedeckt sein? Ich würde mir die Anwaltskosten sparen, denn Du hast etwas in dem Laden beschädigt und dies wurde Dir nun in Rechnung gestellt. Sachlich erstmal alles in Ordnung. Dass die Rechnung u.U. auf eine unseriöse Art und Weise gestellt ist, sei erstmal dahin gestellt. Man kann da rechtlich schwer gegen an gehen und mit welchem Ziel?
Viel Glück
Würde ich sein lassen.