Brauche Rechts-Informationen

Hallo und guten Tag,
entschuldige, dass ich erst jetzt anworte, ich war bis gestern verreist.
Meines Wissens sind die Strafverfolgungsbehörden, also auch Poizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, verpflichtet, Angehörigen entsprechende Auskünfte zu erteilen.
Wie es bei Lebensgefährten ist entzieht sich meiner Kennnis.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass bei einer echten nachweisbaren Lebensgemeinschaft eine Auskunftspflicht der Behörden besteht.
Einem Inhaftierten steht es aber jederzeit zu, einen
Rechtsbeistand hinzuzuziehen, der die erforderlichen
Auskünfte erhalten müßte.
Über diesen Anwalt müssten Deine Anliegen geregelt werden.
Freundl. Gruss
8rugby1