am Dienstag, 24.05.2011 war mein Ex-Lebensgefährte bei mir zu Besuch (wie fast jeden Abend). Gegen 23:30 Uhr verabschiedete er sich von mir, um mit dem letzten Bus nach Hause zu fahren. Wir waren für Mittwochabend wieder verabredet, doch er erschien nicht und meldete sich auch sonst nicht bei mir.
Da ich bis Donnerstagabend nicht von ihm gehört habe, ging ich zur Polizei, um eine Vermisstenanzeige aufzugeben. Hier erfuhr ich dann von einem Kriminalbeamten, das sich mein Ex-Partner in „staatlicher Obhut“ befindet und es ihn gut gehe, wie er es ausdrückte. Weitere Informationen bekam ich nicht.
Da mein ehemaliger Lebensgefährte und ich uns seit knapp 11 Jahren kennen, er hier am Wohnort keine Verwandten oder engere Freunde hat, möchte ich ihm helfen. Dazu müsste ich jedoch in Erfahrung bringen, weswegen er in „Obhut“ genommen wurde und welches Vergehens er sich schuldig gemacht haben soll.
Meine Fragen:
Wie und wo kann ich diese Informationen in Erfahrung bringen? Welche Möglichkeiten habe ich, mit ihm Kontakt aufzunehmen?
Da ich nicht weiß, wo er sich befindet, stelle ich auch die Fragen:
Wie erfahre ich, wo er in „Obhut“ ist? Und wie ermittele ich, für wie lange er in dieser „Obhut“ verweilen muss?
In der JVA, die hier vor Ort ist, habe ich nachgefragt ob er telefonieren darf, doch leider ist das nicht möglich.
Meine Vermutung geht in Richtung Erzwingungs-, bzw. Beugehaft. Jedoch weiß ich nicht, ob er sich nicht auch einer anderen Tat schuldig gemacht hat, so dass er möglicherweise in U-Haft sein könnte.
Hallo,
das tut mir wirklich alles leid. Du mußt direkt zum zuständigen Amtsgericht gehen und dort Auskunft verlangen. Stellst Dich als seine Lebenspartnerin vor. Sollte er sich tatsächlich in U-Haft befinden brauchst Du eine Besuchererlaubnis, die mußt Du dann gleich dort beantragen. Natürlich erfährst Du dann, wo er einsitzt. Telefonisch kannst Du Dir einen Besuchertermin einholen. Vorher wird er gefragt, ob er Deinen Besuch gestattet.
Anders kannst Du keinen Kontakt zu ihm bekommen.
Ich hoffe, ich konnte helfen. LG.
Hallo,
das tut mir wirklich alles leid. Du mußt direkt zum
zuständigen Amtsgericht gehen und dort Auskunft verlangen.
Sollte er sich tatsächlich in U-Haft befinden brauchst Du eine Besuchererlaubnis, die mußt Du dann gleich dort beantragen.
Natürlich erfährst Du dann, wo er einsitzt. Telefonisch kannst
Du Dir einen Besuchertermin einholen. Vorher wird er gefragt,
ob er Deinen Besuch gestattet.
Anders kannst Du keinen Kontakt zu ihm bekommen.
Ich hoffe, ich konnte helfen. LG.
Herzlichen Dank!
Mit der Besuchserlaubnis, das war mir bekannt, aber nicht, das ich die beim Amtsgericht beantragen muss.
Hast mir daher schon ein wenig geholfen.
Hi,
die Beamten werden Dir nicht sagen dürfen, warum er in Haft ist. Leider kann ich Dir nicht sagen, wie Du als Nichtverwandte Kontakt mit ihm aufnehmen darfst. Frag doch bei der Polizei mal nach.
Gruß
Tina
Hallo Tina,
die gibt aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Habe ich schon versucht.
Danke trotzdem!
So, ich möchte mich noch einmal bei allen bedanken, nicht nur bei Engelchen!
Meine Anwältin konnte mir leider nicht weiter helfen, da sie sich in diesem Fachgebiet nicht auskennt, empfahl mir aber, mich an das Amtsgericht zu wenden. Mit einem Trick gelang es mir dann in Erfahrung zu bringen, wo er „untergebracht“ ist und ich habe es sogar geschafft einen Blitzbesuch zu erreichen, da er (vermutlich heute) verlegt werden soll.
Er sitzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 63 Tagen ab, wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe. Sollte eine Verlegung erfolgen, so würde er höchstwahrscheinlich in Bielefeld landen. Er kämpft nun für eine wohnortsnahe Unterbringung, da er hier dann Freigang hätte den er nutzen würde, um weiter seinem 400-Euro-Job nachgehen zu können, damit er die Auslösesumme verdienen kann. So bräuchte er nicht die komplette Zeit absitzen.
Da er sich derzeit in einem Hochsicherheitsgefängnis der Stufe 1 befindet, darf er nicht telefonieren. Hierdurch erklärt sich, weshalb es so schwierig war, die Informationen zu erhalten.
Nach einer Verlegung in eine andere JVA, hat er auch die Möglichkeit zu telefonieren, so dass der Kontakt zu ihm erhalten bleiben kann.
Wie es weitergeht, ist nun eine Frage der Zeit und der Unterbringung.
Hallo ! Das sind aber ziemlich viele Eventualiäten. Ich würde mich an Deiner Stelle zurückhalten. Du könntest selber in Ermittlungen hineingeraten. Kontaktverbote wegen Verdunklungsgefahr, die gibt es, wobei ich weiter an einen Rechtsanwalt verweisen muss. Zum Beispiel an RA Heer aus Köln, Strafverteidiger. Auskunftsansprüche könnte es deinerseits von Gesetzes wegen geben. Der Anwalt kann nur helfen, wenn du hier auch alles erzählst, was du weißt. Alles Gute und bitte sei nicht zu Blauäugig !
Hallo und guten Tag,
am Dienstag, 24.05.2011 war mein Ex-Lebensgefährte bei mir zu Besuch (wie fast jeden Abend)…
Wir waren für Mittwochabend wieder verabredet, doch er
erschien nicht und meldete sich auch sonst nicht bei mir. … ging ich zur Polizei, um eine Vermisstenanzeige aufzugeben. Hier erfuhr ich dann von einem Kriminalbeamten, das … in „staatlicher Obhut“ befindet und es ihn gut gehe … Weitere Informationen bekam ich nicht. … möchte ich ihm helfen. … Meine Fragen: Wie und wo kann ich diese Informationen in Erfahrung bringen? Welche Möglichkeiten habe ich, mit ihm Kontakt aufzunehmen? Da ich nicht weiß, wo er sich befindet, stelle ich auch die Fragen: Wie erfahre ich, wo er in „Obhut“ ist? Und wie ermittele ich,
für wie lange er in dieser „Obhut“ verweilen muss?
In der JVA … habe ich nachgefragt ob er telefonieren darf, doch leider ist das nicht möglich. Meine Vermutung geht in Richtung Erzwingungs-, bzw. Beugehaft.
Jedoch weiß ich nicht, ob er sich nicht auch einer anderen Tat schuldig gemacht hat, so dass er in U-Haft sein könnte.
Hallo ! Das sind aber ziemlich viele Eventualiäten. Ich würde mich an Deiner Stelle zurückhalten. Du könntest selber in Ermittlungen hineingeraten. Kontaktverbote wegen Verdunklungsgefahr, die gibt es, wobei ich weiter an einen Rechtsanwalt verweisen muss. Zum Beispiel an RA Heer aus Köln, Strafverteidiger. Auskunftsansprüche könnte es deinerseits von Gesetzes wegen geben. Der Anwalt kann nur helfen, wenn du hier auch alles erzählst, was du weißt. Alles Gute und bitte sei nicht zu Blauäugig !
Hallo vivianne007,
vielen Dank für den Rat und den Tipp mit dem Anwalt! Ich werde ihm aber einen hiesigen Anwalt suchen, denn Köln ist zu weit entfernt.
Er verbüßt eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe und wird heute in eine andere JVA verlegt.
Ich habe zwar blaue Augen, bin aber keinesfalls blauäugig!
Für einen reinen Besuch muss Dir die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft Auskunft erteilen. Es können ja wichtige Dinge zu regeln sein!
Weitere Auskünfte gibt der „Weiße Ring“!