Hallo und guten Tag,
am Dienstag, 24.05.2011 war mein Ex-Lebensgefährte bei mir zu Besuch (wie fast jeden Abend). Gegen 23:30 Uhr verabschiedete er sich von mir, um mit dem letzten Bus nach Hause zu fahren. Wir waren für Mittwochabend wieder verabredet, doch er erschien nicht und meldete sich auch sonst nicht bei mir.
Da ich bis Donnerstagabend nicht von ihm gehört habe, ging ich zur Polizei, um eine Vermisstenanzeige aufzugeben. Hier erfuhr ich dann von einem Kriminalbeamten, das sich mein Ex-Partner in „staatlicher Obhut“ befindet und es ihn gut gehe, wie er es ausdrückte. Weitere Informationen bekam ich nicht.
Da mein ehemaliger Lebensgefährte und ich uns seit knapp 11 Jahren kennen, er hier am Wohnort keine Verwandten oder engere Freunde hat, möchte ich ihm helfen. Dazu müsste ich jedoch in Erfahrung bringen, weswegen er in „Obhut“ genommen wurde und welches Vergehens er sich schuldig gemacht haben soll.
Meine Fragen:
Wie und wo kann ich diese Informationen in Erfahrung bringen? Welche Möglichkeiten habe ich, mit ihm Kontakt aufzunehmen?
Da ich nicht weiß, wo er sich befindet, stelle ich auch die Fragen:
Wie erfahre ich, wo er in „Obhut“ ist? Und wie ermittele ich, für wie lange er in dieser „Obhut“ verweilen muss?
In der JVA, die hier vor Ort ist, habe ich nachgefragt ob er telefonieren darf, doch leider ist das nicht möglich.
Meine Vermutung geht in Richtung Erzwingungs-, bzw. Beugehaft. Jedoch weiß ich nicht, ob er sich nicht auch einer anderen Tat schuldig gemacht hat, so dass er möglicherweise in U-Haft sein könnte.