Brauchen erhaltene Waren nicht in der Bilanzierung

Fallbeispiel:
Ein Unternehmen kauft beizustellende Ware, stellt diese einem anderen Unternehmen per Leihschein bei, bekommt eine veredelte (inkl. beizustellender Ware) Ware mit Lieferscjein zurück. Eine Ausbuchung aus dem internen System erfolgt nicht, verbleibt also im Warenbestand. Die veredelte Ware wird an einen dritten Kunden per Lieferschein verkauft und per Rechnung ausgebucht. Die beizustellende Ware befindet sich nicht mehr physisch im Lager, jedoch als Warenbestand in der Datenbank. Gegenüber der Finanzbehörde werden über einen Steuerberater die Lieferscheine, Rechnungen, etc. bilanziert. Der Warenbestand im Unternehmen (nicht direkt mit der Finanzbehörde verbunden) hat jedoch einen erhöhten Warenbestand. Ist das richtig, oder muss nicht jede Warebewegung mit einem Beleg zum Buchen belegt werden.
Es scheint kompliziert, kann jedoch durch Beschreibung bewiesen werde. Der derzeitige Warenbestand beträgt geschätz aktuell 500.000, die Datenbank sagt knappe 3.000.000 aus.

Ist es richtig, das Waren ohne Buchung im System bereitgestellt werden?
Muss nicht jede warenbewegung im System erfasst werden, egal ob eine Bilanzierung im oder ausserhalb der Unternehmens erfolgt!
Werden hier nicht der Monats- Quartals- und Jahresabschluss manipuliert?

Gruß
an alle

Guten Tag,
es tut mir leid, leider kann ich diese Frage nicht beantworten.

freundliche Grüße
HDE

Jede Warenbewegung muß je nach Lagerort im System entsprechend bewegt werden. Wird die Ware vor Veredelung an einen Lieferanten gegeben, so muß diese Ware ensprechend systemseitig in ein außenlager überführt werden. Nur so ist
a) der richtige Warenbestand nachzuhalten, der mit der Inventur abgestimmt werden muß,
B) kann die richtige Bewertung nur erfolgen, da sich der Wert nach Veredelung oder ggfs. Eigentümerwechsel ändern kann und somit abweichend bilanziert werden muß.

Danke für die Antwort,

die Ware wird in das Hauptlager gebucht, wo es sich auch systemseitig befindet. Nur real im Lagerfach ist Bestand „NULL“, da verbaut und an einen Dritten verkauft. Eine Korrekturbuchung bei der Inventur erfolgt auch nicht. Somit steigt und steigt der Warenwert (systemseitig) im Lager.
Warenbewegungen sind nur beim Wareneingang zu erkennen, anschließend nicht mehr.
Was kann getan werden? Aus meinem Unternehmen wird keine Reaktion erfolgen, da selbst die Verantwortlichen dieses Verfahren bemängeln und akzeptieren. Klar jede systemseitige Buchung bedeutet auch Arbeit, da ein Beleg und Nachfolger erstellt, geprüft und sonstig bearbeitet werden müssen.
Sollte man Finanzbehörden einschalten?

Danke für die Antwort,
Nein die Zeche wird ohnehin bezahlt, wenn die eirtschaffspruefer kommen
die Ware wird in das Hauptlager gebucht, wo es sich auch
systemseitig befindet. Nur real im Lagerfach ist Bestand
„NULL“, da verbaut und an einen Dritten verkauft. Eine
Korrekturbuchung bei der Inventur erfolgt auch nicht. Somit
steigt und steigt der Warenwert (systemseitig) im Lager.
Warenbewegungen sind nur beim Wareneingang zu erkennen,
anschließend nicht mehr.
Was kann getan werden? Aus meinem Unternehmen wird keine
Reaktion erfolgen, da selbst die Verantwortlichen dieses
Verfahren bemängeln und akzeptieren. Klar jede systemseitige
Buchung bedeutet auch Arbeit, da ein Beleg und Nachfolger
erstellt, geprüft und sonstig bearbeitet werden müssen.
Sollte man Finanzbehörden einschalten?

Hallo!

Also ich denke das die Ware immer da Bilanziert werden muss, der Eigentümer der Ware ist. Ist die Ware von Unternehmen A also zur Bearbeitung in Unternehmen B, bleibt sie trotzdem im Bestand von A und ist auch dort zu erfassen.

LG

Hallo, es tut mir leid, ich kann diese Frage nicht beantworten. Viele Grüße