Brauchen wir einen Erbschein ?

Folgende Frage - meine Eltern haben ein Berliner Tstament gemacht - Meine Mutter ist 2013 verstorben und mein Vater vor 6 Wochen - Nach dem Tod meiner Mutter erhielt ich von Nachlassgericht eine Kopie des Testament indem hervorgeht, daß nach dem Tod meines Vaters ich allein Erbe bin ( einziges Kind ). Es gibt ein Einfamilienhaus. Vor 2 Jahren waren wir bei einer Notarin ( mein Vater - mein Sohn und ich ) und machten einen Vertrag, daß nach dem Tod meines Vaters das Haus mein Sohn bekommt und mir einen gewissen Geldbetrag gibt. Nun meine Frage: Nach Erhalt der Testamentseröffnung ( habe dies noch nicht morgen sind es 6 Wochen wo mein Vater verstorben ist ) kann ich dann gleich in Grundbuchamt gehen und das Haus umschreiben lassen oder brauche ich einen Erbschein ? Wie mir bekannt ist braucht man als einziges Kind heuer keinen Erbschein mehr. Danke vorab für Eure Antwort Gruß Uwe

da man ein notarielles (?)Testament hat aus dem die Erbenstellung hervorgeht braucht man keinen Erbschein.
Die Zahl der Erben hat damit (meines Wissen nach) nichts zu tun.

Man sollte aber den Termin auf dem Grundbuchamt mit der Übertragung auf den Sohn kombinieren und alles an einem Tag dort machen (Sohn muss dann also mit).

MfG
duck313

Ist die Erbfolge zweifelsfrei und liegt ein notarielles Testament vor, ist kein Erbschein erforderlich.

Ich verstehe den Sinn dieses Vertrages nicht.
Mit und ohne Vertrag bist du doch m. E. gem. dem Berliner Testament zunächst alleiner Erbe.
Ein Berliner Testament kann doch nur geändert werden, so lange beide Ehepartner noch leben und nach dem Tod eines Ehepartners nicht einseitig geändert werden
(s. BGB §§2269,2271).