Braucht der Ehepartner Vorsorgevollmacht?

Wir sind nun schon lange verheiratet und vertrauen einander. Reicht das aus, um im Krankheitsfalll bzw. bei einem Unfall für den anderen Entscheidungen treffen zu können oder braucht man dazu eine Vorsorgevollmacht?
Meine Schwester kam jetzt als Notfall ins Krankenhaus und was sie da alles erlebt hat, war nicht schön. Ihr Mann durfte z.B. in der Notaufnahme nicht mal zu ihr, die Notaufnahme war stark unterbesetzt, es half ihr niemand bei der Toilette, sie hatte Erbrechen und niemand kümmerte sich. Ihrem Mann wurde der Zutritt verweigert, er musste 4 Stunden vor der Notaufnahme warten und bekam keine Auskunft.
Es geht ihr jetzt wieder besser, aber wir machen uns jetzt schon Gedanken, wenn uns mal etwas passieren würde.
Hat der Ehepartner mehr Rechte mit einer Vorsorgevollmacht?
Und braucht er sie vielleicht sogar?
Petra

definitiv: ja
hallo petra,

egal, wie lange ihr verheiratet seid: ihr müßt euch gegenseitig bevollmächtigen, sonst erhält derjenige von euch, der nicht mehr selbst bestimmen kann, einen amtlich bestellten vormund.
ich weiß zwar nicht, wie die menschheit so alt werden konnte (ganz ohne diesen formaljuristischen blödsinn) - aber ich würde nicht riskieren, im pflegefall von schreibtisch irgendeiner unbekannten amtsperson aus verwaltet zu werden. also macht besser so eine verfügung.

schöne grüße
ann

Hallo Ann,
ich habe das fast befürchtet. Ich dachte eigentlich immer, dass das bei Ehegatten automatisch geht.
Die Ehe hat doch einen besonderen Schutz, man hat Rechte (z.B. Steuervergünstigung, Rente ) aber doch auch Pflichten (für einander da sein auch in schlechten Zeiten).
Für uns jedenfalls gilt das so.
Aber wenn das dann gar nicht gilt und ich im Ernstfall nicht die Entscheidungen treffen kann, die wir abgesprochen haben? Wir kennen uns ja am besten.
Dann werden wir wohl doch die Vollmacht machen müssen.
Hast du sie schon?
Das geht doch sicher auch ohne Notar. Weist du einen Link wo man alles drüber nachlesen kann?

Viele Grüße
Petra

Hallo Petra,

das Bundesjustizministerium sollte es wissen.
Hier eine PDF-Datei als Vordruck: http://www.bmj.bund.de/media/archive/533.pdf
Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, der Person Deines Vertrauens geben, fertig.

Manfred

3 Like

Hallo Petra,

das Internet ist voll von Entwürfen von Gesundheitsvollmachten, Patientenverfügungen, etc. Allerdings ist dabei zu beachten, dass man sich unmissverständlich seinen Willen erklärt. Am besten ist es, solche Vollmachten, die die Gesundheit betreffen, mit seinem Arzt abzusprechen und sie (obwohl nicht zwingend vorgeschrieben) vom Notar beglaubigen zu lassen. So geht man sicher, dass im Ernstfall auch dem persönlichen Willen entprochen wird.

Allerdings tritt der Fall der Fälle ein, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann, benötigt auch der Ehepartner eine Vollmacht, um finanzielle Angelegenheiten, amtliche und persönliche Verträge, evtl. Heimunterbringung, regeln zu können.

LG
Birgitt

Hallo,

in den FAQ dieses Brettes lässt sich dazu einiges finden :wink:

Mfg.

BelRia

hallo petra,

Die Ehe hat doch einen besonderen Schutz, man hat Rechte (z.B.
Steuervergünstigung, Rente ) aber doch auch Pflichten (für
einander da sein auch in schlechten Zeiten).

du hast vollkommen recht. so sehe ich das auch.

Für uns jedenfalls gilt das so.

für uns auch. und wir sind noch nicht mal verheiratet.

Hast du sie schon?

ja.

Das geht doch sicher auch ohne Notar. Weist du einen Link wo
man alles drüber nachlesen kann?

manfred hat unten einen guten link genannt. besser, als meine linksammlung :smile:

schöne grüße
ann

Viele Grüße
Petra

Hallo Manfred,

PDF-Datei als Vordruck…
http://www.bmj.bund.de/media/archive/533.pdf
Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, der Person Deines
Vertrauens geben, fertig.

IST o.g. PDF-Datei dieser sog. „Betreuungsvertrag für Senioren“? ?? Meinen Eltern möchten sich gegenseitig bevollmächtigen oder lieber noch der Tochter eine Vollmacht erteilen, als dass ein amtlich bestellter Vormund eingesetzt wird!

Vom Seniorenamt erhielt meine Mutter die Auskunft, sie könne sich ein ensprechendes Formular bei www.justiz.bayern.de runterladen. Also ich find da nix. :frowning:

Danke für re und LG