Es soll ein Internetshop für gewerbliche Kunden entstehen.
Der Shop wird an ein bestehendes Warenwirtschaftssystem angebunden und die Kunden werden für den Shop freigeschaltet.
Braucht der Shop, auch wenn er nur für gewerbliche Bestandskunden ist, ein Impressum, AGB und Datenschutzklausel etc.?
Es soll mit Nutzung des Shops und des Warenkorbes eine rechtsgültige Bestellung entstehen.
Vielen Dank für Tipps und Hinweise
Viele Grüße
Backstein
Hallo Backstein,
natürlich brauchst Du diese Dinge es ist sogar wettbewerbsrechtlich verboten
diese nicht zu haben…es gibt Anwälte die sich auf Abmahnungen diesbezüglich
spezialisiert haben.
Warum denn eigentlich auch nicht ? Es dient ja auch zu Deinem Schutz…
Grüße,
Martin
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Das war auch erst meine Meinung - alles muss vorhanden sein.
Nun bin ich aber darauf angesprochen worden, dass diese (Bestands)Kunden ja vorher z.B. auch telefonisch bestellt haben und danach das übliche Prozedere erfolgte (Bestellbestätigung, Auftragsannahme etc.)
Genauso wäre es dann auch im Shop, der unter dem Gesichtspunkt, dass lediglich freigeschaltete Bestandskunden bestellen können, eigentlich nur eine Bestellplattform ist, auch wenn es einen Warenkorb gibt.
Jetzt bin ich verunsichert und möchte bei weiteren Fragen zu diesem Thema innerhalb der Firma einfach besser gerüstet sein.
Der Vergleich mit vorherigen Telefonbestellungen ist auf jeden Fall richtig und ich weiß nicht, wie ich es den Kunden und Mitarbeitern erklären soll, dass nun AGB bestätigt werden sollen etc…
Kannst Du mir in diesem Fall sagen, womit ich unsere Ansicht, dass die Vorgaben erfüllt werden müssen, begründen kann?
Viele Grüße
Hallo Backstein!
Wenn der Shop z.B. wie bei Amazon von diversen Händlern bestückt wird, dann auf jeden Fall muss das ganze Programm wie Impressum, AGB, Datenschutz und auch die Anbindung an ein System wie Landbell gekennzeichnet werden.
Wenn es ein System ist, wo der Händler nur als Großhändler fungiert und die diversen Waren über einen Versandanbieter gesammelt verkauft werden und verschickt werden kann, dann ist nur der Versandanbieter verpflichetet als Kennzeichner!
LG D.Wüst
Hallo Backstein,
bin mir nicht 100 % sicher. Aber zu 99% muss jeder Shop - egal an welche Kunden er sich richtet - nach dem Fernabsatzgesetz, ein Impressum und eine Kontaktinformation bereitstellen. Am besten wäre es, dass man mal einen Anwalt befragt, dann ist es wasserdicht!
MFG
filmmax.de team - martin
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich war mir auch erst sehr sicher, dass alle Angaben wie in allen anderen Shops gemacht werden müssen.
Es handelt sich um eine Firma, die nur Ihre eigenen Produkte dem vorhandenen Kundenstamm zur Bestellung im Internet zur Verfügung stellen will (alternativ zur Telefon- oder Faxbestellung).
Daher bin ich hier im Hause gefragt worden, warum das denn alles nötig sei, obwohl man doch auch telefonisch bestellen kann (ohne diese ganzen gesetzlichen Vorschriften)
Das weitere Prozedere (nach Bestellung im Shop) wäre genau wie bei einer telefonischen Bestellung auch.
Jetzt bin ich verunsichert und kann meine Meinung bzgl. notwendiger rechtl. Vorschriften nicht mehr begründen.
Nochmals Danke und viele Grüße
Hi Backstein, Rechtliche tipps darf ich nicht geben.
AAAAber ich glaube…alles was im netz steht muss ein impressum haben, immer wenn du mit kunden (egal welcher art) geschäfte machst müssen die AGB da sein…und eine datenschutzerklärung… keine ahnung.
Wie gesagt, nur mein glaube…
grüsse
michel
http://www.elektro4000.de/michaelhagen:_:500.html
Vielen Dank.
Es handelt sich um einen Anbieter, der nur seine eigenen selbst gefertigten Waren Bestandskunden anbieten möchte (alternativ zur Telefon- oder Faxbestellung)
Daher wurde dann auch die Frage an mich gerichtet, ob die gesamten rechlt. Vorschriften eingehalten werden müssen, obwohl es sich nur um eine Alternative zum Telefon handelt und das ganze Prozedere danach genau wie bei einer Telefonbestellung abläuft.
Die Kunden werden für diesen Shop freigeschaltet, d.h. der Shop ist nicht von außen einsehbar.
Nochmals viele Grüße
ja
… und trotzdem muss der Shopinhaber rechtlich unantastbar bleiben… sonst ist er einfach abmahngefährdet…
Z.B. ist ein Kunde dem Shopinhaber nicht grün, weil irgendetwas nicht zu seiner Zufriebenheit war… er mahnt ihn an, der Betreiber kann sich mit dem Kunden nicht einigen…
Der Kunde kennt sich in dem rechtlichen Bereich des Onlinehandels aus, sieht dass die Kennzeichnung des Shops fehlt, hängt ihn dran…
Verstehen Sie bitte, es ist egal ob der Shop nur von Bestandskunden eingesehen werden kann, es ist ein Shop der öffentlich im Internet genutzt wird und fällt gesetzlich unter den Internethandel und er wird auch so behandelt…
Ich habe selber etliche Internetshops und bei mir kann man auch telefonisch oder über Fax bestellen… jeder Shop ist mit allen rechtlichen Kennzeichnungen versehen. Ich verkaufe auch handgefertigte Artikel, da gibt es keine Ausnahmen für.
Wo kein Kläger da kein Richter, da würde ich mich nicht drauf verlassen… denn der Internethandel ist immer noch nicht mit einheitlichen Gesetzen versehen öffentlich rechtlich, es wird immer wieder Leute geben, die eine willkommene Einnahmequelle in solchen Shop sehen werden, sie sind abmahngefährdet, sogar von Mitbewerbern… auch wenn sie nur von Insidern einzusehen sind… aber diese sehen rein in den Shop, verstehen Sie?
MfG D. Wüst
Wenn Ihr Internetshop nicht in einem Intranet, sondern im „offenen“ Internet gefunden wird und Sie keine Abmahnung riskieren wollen würde ich ein Impressum veröffentlichen.
ja, danke, damit habe ich Begründungen genug, um meine Meinung zu rechtfertigen.
Das wichtigste Argument dabei ist sicherlich, dass die Rechtslage im Internet nach wie vor sehr unterschiedlich ausgelegt wird und man gerade deshalb auf der sicheren Seite sein sollte.
Vor allem haben Sie recht damit, dass es durchaus möglich sein kann, telefonisch, per Fax oder persönlich zu bestellen, jedoch alles, was im Internet veröffentlicht wird, noch einmal eine separate rechtliche Bewertung erfährt.
Nochmals vielen Dank und einen schönen Restsonntag!
Ja, danke auch für Ihre Antwort.
Ich bin auch der Meinung, dass es auf jeden Fall besser ist, sich auf die rechtlich sichere Seite zu stellen.
Wie weiter oben auch schon geschrieben wurde, gibt es im Internetrecht nach wie vor so viele unterschiedliche Rechtsauslegungen, dass man gut daran tut, erst gar keine Angriffsfläche zu bieten.
Vielen Dank noch einmal.
Wenn Ihr Internetshop nicht in einem Intranet, sondern im
„offenen“ Internet gefunden wird und Sie keine Abmahnung
riskieren wollen würde ich ein Impressum veröffentlichen.
Danke auch für Deine Antwort.
Mir ging es bei dieser Frage vor allem um Argumente für mein „Bauchgefühl“.
Diese Argumente wurden mir nun in den vielen Antworten gut geliefert und ich freue mich, dass es so gut geklappt hat mit der Frage.
ich ärgere mich immer, wenn ich kein Impressum finde bzw nicht schnell genug. Wer seine Daten nicht zur Verfügung stellt bzw mit unzureichenden Informationen wirkt unglaubwürdig ! Hat er etwas zu verbergen ?
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Hallo Backstein,
früher am Telefon muss ja nicht alles richtig gewesen sein ???
Das Bestätigen der AGB per KIick ist davon abgesehen nichts besonders mehr -
fast überall im Internet wird dies praktiziert…Kunden schreckt dies meiner
Meinung nach nicht vom Kauf ab !? Lesen tut die auch niemand.
Nichts desto Trotz stellt sich aber die Frage ob diese überhaupt bestätigt werden
müssen ? Grundsätzlich sind AGB`s lediglich dem Kunden zugänglich zu
machen…bestätigtes Akzeptieren ist meiner Meinung nach Hosenträger und
Gürtel…
Im Rechtsfall werden AGB`s sowieso vom Richter demontiert und es gilt wie so oft
unser gutes BGB - also überlegt es euch gut wie ihr vorgehen wollt…
Grüße,
Martin
Ja, vielen Dank, wir werden die gesetzlichen Notwendigkeiten erfüllen (Datenschutzhinweise und Impressum), AGB zur Verfügung stellen und evtl. einen Disclaimer hinzufügen, obwohl auch der keine Vorschrift ist und im Ernstfall sowieso nichts nützt
.
Meine Frage beantwortet sich letzten Endes dadurch, dass alle Geschäfte, die im Internet begonnen werden, auch nach dem geltenden Internetrecht abgehandelt werden - auch wenn es sich nur um einen ausgesuchten Kundenkreis handelt.
Viele Grüße und einen schönen Restsonntag.
Sorry das ich jetzt erst antworte, krank.
ja in jedem fall egal ob B2C oder B2B impressum und AGB sind bindend für alle die geschäfte machen.
Ja, mit Sicherheit braucht man das!