Braucht ein Restaurateur Agb oder Widerrufsrecht ?

Guten Tag,
ein Bekannter von mir restauriert i seiner Freizeit alte Möbel. Er arbeitet zuhause in seiner Garage.
Er macht dass eigentlich so nebenher als Hobby.
Allerdings verdient er die letzte Zeit recht gut damit, und möchte nun damit einen Gewerbeschein beantrage und diese Arbeit als Kleinunternehmer fortsetzen.
Er versendet nichts, sondern die Kunden bringen das Möbelstück zu Ihm und holen es nach der Restauration meist wieder bei Ihm ab.

Nun die Frage:

Was benötigt er für einen Gewerbeschein?

Benötight er auch Gesetzestexte wie z.B. AGB oder ein Wiederufsrecht?

Wie läuft dass mit der Steuer von seinen Einnahmen?

Es wäre Ihm eine große Hilfe, wenn jemand helfen könnte.

Tausend Dank schon im Vorraus.

Manuel

Guten Tag,
ein Bekannter von mir restauriert i seiner Freizeit alte
Möbel. Er arbeitet zuhause in seiner Garage.
Er macht dass eigentlich so nebenher als Hobby.
Allerdings verdient er die letzte Zeit recht gut damit, und
möchte nun damit einen Gewerbeschein beantrage und diese
Arbeit als Kleinunternehmer fortsetzen.
Er versendet nichts, sondern die Kunden bringen das Möbelstück
zu Ihm und holen es nach der Restauration meist wieder bei Ihm
ab.

Nun die Frage:

Was benötigt er für einen Gewerbeschein?

Einen normalen Gewerbeschein als Nebengewerbe.

Benötight er auch Gesetzestexte wie z.B. AGB oder ein
Wiederufsrecht?

Niemand braucht zwangsläufig AGB`s. Denn jeder Gewerbetreibende unterliegt dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und dort ist das meiste geregelt. Ein AGB benötigt man dann, wenn man „Nebenabreden“ vereinbaren will. Also Besonderheiten die beide Vertragspartner akzeptieren müssen.

Ein Widerrufsrecht erlischt i.d.R. bei individuell angefertgtigten oder -produzierten Sachen. Ein Widerruf ensteht auch normalerweise nur bei einem Kaufvertrag oder bei Diestleistungen. Im Handwerk ist mir soetwas nicht bekannt und dürfte es auch rein aus der Logik heraus nicht geben. Denn wenn man sich des Beispiels eines Maurers bedienen will, der für einen Kunden eine Mauer hochzieht, kann dieser auf seine Arbeit kein Widerrrufsdrecht einräumen. Denn die Arbeit ist gemacht und nicht wieder rückgängig zu machen. Selbst wenn er die Mauer wieder abreissen würde. Die Arbeit (Arbeitsstunden) wurde geleistet und ist dann auch den Vertragsbedinungen entsprechend zu zahlen.

Wie läuft dass mit der Steuer von seinen Einnahmen?

Kann er beim Finanzamt, am besten durch einen Steuerberater als Kleinunternehmen im Sinne des §20 (Kleingewerbe) anmelden. Dann gibt es eine gewisse Jährliche Steuerfreiheitsgrenze und er muss keine Umsatzsteuer entrichten, darf diese dann allerdings auch nicht berechnen und kann auch keine Mehrwertsteuer absetzten (Material, Spritkosten etc.)

Es wäre Ihm eine große Hilfe, wenn jemand helfen könnte.

Tausend Dank schon im Vorraus.

Manuel

Hallo,
ich seh da ein ganz anderes Problem: Restaurator ist ein Beruf, der in der Handwerksrolle eingetragen ist. Dein Freund darf also Restaurierungen nur dann gegen Geld anbieten,wenn er gelernter Restaurator oder Schreiner ist! Könnte sonst sehr schnell zu Ärger führen!

Gruß Mike

hi mike.

danke.

aber er macht dass ja nur so nebenher. meinst du das dass nicht reicht es als nebengewerbe anzumelden?