Braucht jeder Arbeitsvertrag eine Probezeit?

Hallo liebe Arbeitsrechtsprofis,

es ist ja im Bildungsgesetz gesetzlich geregelt, dass jedem Berufsausbildungsverhältnis eine Probezeit (1-4 Monate) zugrunde liegen MUSS.

Wie sieht es denn beim klassischen Arbeitsverhätlnis aus? Muss jedem Arbeitsvertrag auch eine Probezeit zugrunde liegen oder wird das individuell bzw. über Kollektivverträge geregelt?

Danke fürs Teilen Eueres Wissens.

Liebe Grüße

Nein
Hi!

Muss
jedem Arbeitsvertrag auch eine Probezeit zugrunde liegen

Nein

oder
wird das individuell bzw. über Kollektivverträge geregelt?

Ja

VG
Guido

Danke :smile:

Hallo,

„Nein“ stimmt, allerdings sei darauf hingewiesen, dass auch ohne vereinbarte Probezeit der Kündigungsschutz am Anfang eingeschränkt ist.

Viele Grüße

Lumpi

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