Hallo liebe Arbeitsrechtsprofis,
es ist ja im Bildungsgesetz gesetzlich geregelt, dass jedem Berufsausbildungsverhältnis eine Probezeit (1-4 Monate) zugrunde liegen MUSS.
Wie sieht es denn beim klassischen Arbeitsverhätlnis aus? Muss jedem Arbeitsvertrag auch eine Probezeit zugrunde liegen oder wird das individuell bzw. über Kollektivverträge geregelt?
Danke fürs Teilen Eueres Wissens.
Liebe Grüße