Hallo!
Ich habe gerade eine Email bekommen, dass jeder Ebay-Anbieter eine Datenschutzerklärung braucht laut Telemediengesetz. Sonst könne es eine teure Abmahnung geben. Um davor zu schützen, bietet der Versender der Email auch gleich eine Muster-Datenschutzerklärung zum Kauf an, kostet auch nur 60 Euro.
Ist das nur Abzocke, oder braucht man so eine Datenschutzerklärung wirklich?
Grüße
Andreas
Hallo,
Ich habe gerade eine Email bekommen, dass jeder Ebay-Anbieter
eine Datenschutzerklärung braucht laut Telemediengesetz. Sonst
könne es eine teure Abmahnung geben. Um davor zu schützen,
bietet der Versender der Email auch gleich eine
Muster-Datenschutzerklärung zum Kauf an, kostet auch nur 60
Euro.
Ist das nur Abzocke, oder braucht man so eine
Datenschutzerklärung wirklich?
Genau so eine sicher nicht.
Ich selber war lange unschlüssig, ob man eine braucht oder nicht und war schließlich hinreichend verunsichert, dass ich mir ein kostenloses Datenschutzerklärungs-Muster hervorgesucht und in meine ebay AGB eingefügt habe.
Kontra - allerdings von 2007
http://www.jurablogs.com/de/keine-abmahnungen-wegen-…
pro
http://www.wortfilter.de/news10Q3/news3743.html
allgemein
http://www.internetrecht-rostock.de/SCheck/Datenschu…
http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-ebay.html?s…
[Seitenmitte] Google-Analytics ohne eine entsprechend gefasste Datenschutzerklärung
Stephanie
Hallo Stephanie!
Vielen Dank für die Links.
Jetzt kann ich wenigstens sicher sein, dass niemand was genaues weiß.
Das beruhigt mich.
Grüße
Andreas
Hallo,
Ich habe gerade eine Email bekommen, dass jeder Ebay-Anbieter
eine Datenschutzerklärung braucht laut Telemediengesetz. Sonst
Jeder Ebay Anbieter? Ganz sicher nicht. Wenn überhaupt nur solche, die gewerblich handeln. Das Telemediengesetz passt da aber auch nicht so recht, denn das regelt die Pflichten von Diensteanbietern, also jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Das dürfte weniger den Verkäufer als Ebay selbst betreffen. Das TDDSG oder BDSG wäre da schon eher relevant.
könne es eine teure Abmahnung geben. Um davor zu schützen,
bietet der Versender der Email auch gleich eine
Muster-Datenschutzerklärung zum Kauf an, kostet auch nur 60
Euro.
Das ist ja ein Zufall. Kennst Du den Absender überhaupt? Oder betreibt er verbotene Kaltaquise?
Ist das nur Abzocke, oder braucht man so eine
Datenschutzerklärung wirklich?
Braucht man die blauen Pillen denn wirklich, die einem ständig per E-Mail angeboten werden?
Solltest Du gewerblich bei Ebay handeln, kann ich ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt nur dringend empfehlen. Ansonsten solltest Du so einen Unsinn einfach ignorieren.
Gruß
S.J.
Hallo!
Jeder Ebay Anbieter? Ganz sicher nicht. Wenn überhaupt nur
solche, die gewerblich handeln. Das Telemediengesetz passt da
aber auch nicht so recht, denn das regelt die Pflichten von
Diensteanbietern, also jede natürliche oder juristische
Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung
bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Das dürfte
weniger den Verkäufer als Ebay selbst betreffen. Das TDDSG
oder BDSG wäre da schon eher relevant.
Vielen Dank für die klare Antwort!
Das ist ja ein Zufall. Kennst Du den Absender überhaupt? Oder
betreibt er verbotene Kaltaquise?
Das Verbot hat er ganz geschickt umschifft. Das Schlitzohr.
Ansonsten solltest Du so einen Unsinn einfach ignorieren.
Nichts lieber als das.
Grüße
Andreas