Braucht man als Aushilfe einen Vertrag?

Sie hat heute zum ersten Mal als Aushilfe gearbeitet und ist sich nicht vollkommen sicher ob das alles so richtig ist.
Muss man als Aushilfe einen Vertrag schließen? Betrifft einen in dem Fall auch eine Kündigungsfrist o.ä.?
Darf man als Aushilfe dann auch die selben Tätigkeiten ausführen wie die gelernten Beschäfigten? In diesem Falle wäre das Verkaufen.
Sie ist übrigens 16, Schülerin und wollte sich nur nebenher etwas verdienen, also keine Ausbildung o.ä.
Sie soll nun in einigen Tagen wiederkommen, von Verträgen oä wurde noch nichts gesagt.
Könntet ihr mir helfen?

Vielen lieben Dank im Vorraus.

Hallo,

Sie hat heute zum ersten Mal als Aushilfe gearbeitet und ist
sich nicht vollkommen sicher ob das alles so richtig ist.
Muss man als Aushilfe einen Vertrag schließen?

Wenn sie dort arbeitet, dann hat sie bereits einen Vertrag. Es gibt für Arbeitsverträge erstmal keinen Formzwang. Das heißt, die Gültigkeit eines Arbeitsvertrages ist nicht von seiner Form abhängig. Bei einem Grundstücksverkauf wäre dies beispielsweise anders.
Jedenfalls hängen die Rechte der AN nicht davon ab, dass ein Stück Papier existiert. Im Zweifel würde das Gericht untersuchen, ob ein solcher Vertrag vorlag.

Betrifft einen in dem Fall auch eine Kündigungsfrist o.ä.?

Wenn es ein Arbeitsverhältniss ist und dazu nichts weiter geregelt ist, gelten erstmal die gesetzlichen Fristen aus dem § 622 BGB.

Darf man als Aushilfe dann auch die selben Tätigkeiten
ausführen wie die gelernten Beschäfigten? In diesem Falle wäre
das Verkaufen.

Was spräche dagegen? Aufgrund des Alters wären lediglich die speziellen Jugendschutzbestimmungen zu beachten.

Sie ist übrigens 16, Schülerin und wollte sich nur nebenher
etwas verdienen, also keine Ausbildung o.ä.

Dann ist es ein normales Arbeits- und kein Berufsausbildungsverhältnis. Die Frage wäre jetzt vielleicht noch, ob es sich um gelegentliche Tätigkeiten handelt, oder ob mit Aushilfe die Qualität der Arbeit gemeint ist.

Sie soll nun in einigen Tagen wiederkommen, von Verträgen oä
wurde noch nichts gesagt.

Ein Vertrag ist wie schon erwähnt nicht von einem Stück Papier abhängig.

Grüße