Braucht man als zeuge rechtsbeistand?

Also wenn man bei gericht als zeugin geladen worden ist, weil man von einem Betrunkenen verletzt worden ist und dann genäht wurde, braucht man da dann vor Gericht einen Rechtsbeistand?

Nur wenn die Gefahr besteht, dass man sich selbst belastet.
Und dann sollte man lieber den Mund halten.

Wie eben schon geantwortet worden ist: Braucht man nicht. Den Anwalt brauchst Du erst, wenn die Schuld festgestellt worden ist, wenn Du ein Zivilverfahren einleiten willst wg. Schmerzensgeld, eventuell Dein Chef wegen Schadensersatzes wegen Deines Arbeitsausfalls usw. Du musst darauf achten, dass die Schuld in aller Eindeutigkeit festgestellt wird, sonst hat ein Zivilprozess keinen Sinn. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Lasst die Besoffenen nicht durchkommen, zahlen sollen sie, bis die Schwarte kracht!

Also wenn man bei gericht als zeugin geladen worden ist, weil
man von einem Betrunkenen verletzt worden ist und dann genäht
wurde, braucht man da dann vor Gericht einen Rechtsbeistand?

Zunächst sollte man dringend einen Arzt aufsuchen, wenn man von einem Betrunkenen erst gescvhlagen und dann auch ncoh genäht worden ist.

Im Prozess wäre es zwar nicht notwendig, aber sehr sinnvoll, sich anwaltlich vertreten zu lassen, da man nicht nur als Zeuge, sondern auch als Nebenkläger auftreten kann und sollte sowie auch schon im Strafprozess Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann.