Hallo,
wir haben uns einen Buderus 162 (35kW) Brennwerttherme + Solarspeicher in den Dachboden installieren lassen. Das Objekt ist ein 4 Parteien Mietshaus.
Laut Heizungsmonteur brauche ich nun eine art Trockenbau um die Anlage wegen Frostschutz. Mein Trockenbauer meint das ganz muss auch den Brandschutz verordnungen genügen… also Feuerschutztür usw.
in den Bayrischen Feuerungsanlagenverordnung stehen nur Auflagen für Anlagen mit mehr als 50kW leistung…
Benötige ich für diese Anlage besondere Feuerschutz vorkehrungen ? Ist nicht der Kaminkehrer die Instanz der diese Frage definitiv klären kann ? Bei der Inbetriebnahme hat er nichts davon erwähnt…
Meine Sorge ist das die Versicherung mir im Schadensfall nicht haftet…
Jip, BSM (Bezirks-Schornsteinfeger-Meister) ist bei solchen Fragen der richtige Ansprechpartner. Erzählen könen alle viel, aber sein Wort ist in dem Fall Gesetz.
Wenn er die Anlage abnimmt und sein ok gibt, entsprich t sie wohl den technischen Anforderungen und geltenden Regeln der Technik und somit dürfte es auch keine Probleme mit der Versicherung geben.
Hallo,
bis 50 KW hat man einen Aufstellraum…Ab 50 KW einen Heizkellerraum,dann bestehen dort einige VorschriftenSchönen Gruß aus Düsseldorf der Rohrverleger
Wie gesagt unter 50Kw ist es eine Feuerstätte Keine Anforderung an den Aufstellraum, aber ´Versicherungstechnisch ist der Aufstellraum gegen Wasser so herzustellen das es kein Schaden geben kann . also eine Wanne .