Hallöchen…
jemand ist leider seit dem 01.01.2010 arbeitslos und hat sich auch bereits arbeitslos gemeldet.
Er hat 9 Jahre in seinem Familienbetrieb gearbeitet doch seine Eltern haben aus krankheitlichen Gründen den Betrieb aufgegeben. Der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes möchte jetzt noch den Arbeitsvertrag sehen, doch da er ja bei seinen Eltern gearbeitet habe, haben die damals keinen gemacht. Die Frage ist jetzt, muss er überhaupt einen vorlegen, denn wie gesagt, es war ja ein Familienbetrieb. Was soll er dem Typ sagen, wird er ihm glauben? Wäre lieb, wenn mir schnell jemand antwortet, er muss am 12.01 wieder hin und ab da läuft dann das Arbeitslosengeld, sollten alle benötigten Unterlagen vorhanden sein =)
LG Carina
Hallo,
Informationen zur Frage „Braucht man einen Arbeitsvertrag“ liefert folgender Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nachwg…
Allerdings sind die Infos im geschilderten Beispiel kaum hilfreich.
Man sollte mit dem zuständigen Sachbearbeiter offen reden und klären, ob hilfsweise andere Unterlagen akzeptiert werden und für welchen Zeitraum diese erforderlich wären (hoffentlich nicht für 9 Jahre). Auf den nachstehenden Papieren ist der ausstellende Arbeitgeber ersichtlich:
Gehaltsabrechnungen oder Jahresmeldungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die der Arbeitgeber per Durchschlag bzw. Ausdruck dem Arbeitnehmer zur Aufbewahrung übergeben hat.
Notfalls könnte man auch versuchen, Kopien der elektronischen Steuerbescheinigungen oder der vom Arbeitgeber ausgefüllten Steuerkarten zu erhalten. Darauf besteht allerdings kein Anspruch, es hängt vom guten Willen des Sachbearbeiters beim Finanzamt ab.
MfG
Zemionow
MOD: Link klickbar gemacht
Hallo,
die Frage müßte lauten: braucht man einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Denn mit Beginn eines Beschäftigungsverhältnis ist unmittelbar bereits ein Arbeitsvertrag abgeschlosse. Gibt es keinen schriftlichen gelten im Zweifel die Regeln des BGB. Das gilt auch für die AA. Wenn die u.a. gesetzliche Vorschrift nicht beachtet wurde kann dies auch nicht nachgebessert werden. Man braucht sich deshalb nicht zu sorgen.
Gruß
Otto
Hallo Carina,
generell kann ich mich zemionow nur anschliessen: am besten Frau Jemand ruft direkt beim zuständigen Arbeitsamtsmenschen an und legt das Problem (so er das noch nicht kennt) kurz dar.
Und dann fragt jemand ihn, was er an Alternativen akzeptieren kann - denn sicherlich ist Frau Jemand nicht die einzige mit diesem Problem, das heisst es sollte ne Standardlösung dafür geben. Und da der Ex-Arbeitgeber ja die Eltern sind, sollte sich das - egal was nun an Dokumenten benötigt wird - ja bis morgen unproblematisch erledigen lassen.
Achja, Du hattest zwar nicht danach gefragt, aber ich würde der Frau Jemand bei dieser Gelegenheit noch raten, dass sie sich auch gleich um ihr Arbeitszeugnis kümmert.
*wink*
Petzi
Hallo,
Wäre lieb, wenn mir schnell jemand antwortet,
er muss am 12.01 wieder hin und ab da läuft dann das
Arbeitslosengeld, sollten alle benötigten Unterlagen vorhanden
ergänzend ein Hinweis.
Der Antrag gilt als an dem Tag gestellt, der auf dem Antragsformular steht. Es empfiehlt sich, bei Abholen eines Aantrages das Tagesdatum auf dem Antrag eintragen und bestätigen zu lassen. Wird i.d.R. von der BA auch so gemacht.
Schriftliche Arbeitsverträge sind keine Pflicht, allerdings gibt es das Nachweisgesetz.
Nachweise von Lohnzahlungen z.B. durch Meldung bei der Sozialversicherung sowie Lohnbescheinigung des Arbeitgebers müssen der BA als Nachweis ausreichen, um den Anspruch zu prüfen und zu berechnen. Im Gegenteil nur allein ein Arbeitsvertrag sagt ja gar nichts aus. Den könnte man - insbesondere unter Verwandten - locker im Nachhinein ausstellen.
Ausschlaggebend ist die Meldung der Sozialversicherung. Dies ist ein Nachweis, dass ein bezahltes Beschäftigungsverhältnis bestand.
Die BA erhält auch die Daten der Sozialversicherungsträger.
Ansonsten schriftlich begründen lassen, warum die vorliegenden Dokumente zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen nicht ausreichend wären.
TM