Guten Morgen
In lezter Zeit habe ich immer wieder gehört,das wenn man vom Amt lebt einen Grund braucht bzw angeben muss damit man umziehen darf oder man wartet 3 Jahre dann sollte das so gehen. Weiss jemand ob da etwas dran ist? Würde mich auf antworten freuen.
Nein und Ja
Hallo Jassi,
natürlich darfst du in diesem unserem Land umziehen wann und wohin du möchtest.
Nur, wenn du dafür von einem Amt Kohle für haben möchtest oder sonst wie eine Hilfe (Fahrzeug, Personal, …) dann müsstest du einen guten Grund haben.
- Dort hat es mehr Arbeitsplätzchen
- Dort HABE ich einen neuen Arbeitsplatz
- Dort falle ich nicht mehr unter Ihren Zuständigkeitsbereich
- …
Gruß
Stefan
Hi
Hallo Jassi,
natürlich darfst du in diesem unserem Land umziehen wann und
wohin du möchtest.
Nur, wenn du dafür von einem Amt Kohle für haben möchtest oder
sonst wie eine Hilfe (Fahrzeug, Personal, …) dann müsstest
du einen guten Grund haben.
- Dort hat es mehr Arbeitsplätzchen
- Dort HABE ich einen neuen Arbeitsplatz
aber nur unter Vorlage des Arbeitsvertrages,so banale Gründe wie: Meine Kinder möchter näher zum Papa werden sich nicht gefördert
- Dort falle ich nicht mehr unter Ihren Zuständigkeitsbereich
dat wäre ein Argument,aber das wird auch nicht gefördert von der alten Stelle,aber vielleicht von der neuen Stelle??
Gruß
Stefan
LG
Mikesch
Danke für die Antworten.
Ich möchte ja nicht das das Amt meinen Umzug unterstüzt sondern einfach nur das die Miete in dieser neuen wohnung auch übernommen wird. Das macht mir so ein wenig angst das dies nicht passieren wird.
Unteranderem hätte ich da auch viel mehr die möglichkeit dort arbeiten zu gehen da ich da Familie habe die mich unterstützen und auf die inder aufpassen,was mir hier nicht möglich ist.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Danke für die Antworten.
Ich möchte ja nicht das das Amt meinen Umzug unterstüzt
sondern einfach nur das die Miete in dieser neuen wohnung auch
übernommen wird. Das macht mir so ein wenig angst das dies
nicht passieren wird.
Das musst du im Vorfeld mit der neuen Stelle regeln.
Unteranderem hätte ich da auch viel mehr die möglichkeit dort
arbeiten zu gehen da ich da Familie habe die mich unterstützen
und auf die inder aufpassen,was mir hier nicht möglich ist.
LG
Mikesch
Hi
Hallo Jassi,
natürlich darfst du in diesem unserem Land umziehen wann und
wohin du möchtest.
Nur, wenn du dafür von einem Amt Kohle für haben möchtest oder
sonst wie eine Hilfe (Fahrzeug, Personal, …) dann müsstest
du einen guten Grund haben.
- Dort hat es mehr Arbeitsplätzchen
- Dort HABE ich einen neuen Arbeitsplatz
aber nur unter Vorlage des Arbeitsvertrages,so banale Gründe
wie: Meine Kinder möchter näher zum Papa werden sich nicht
gefördert
- Dort falle ich nicht mehr unter Ihren Zuständigkeitsbereich
dat wäre ein Argument,aber das wird auch nicht gefördert von
der alten Stelle,aber vielleicht von der neuen Stelle??
Gruß
Stefan
LG
Mikesch
Moin,
wenn der jenige umziehen will, auch auf eigene Kosten, muss ein driftiger Grund vorliegen.
Am liebsten natürlich Arbeitsaufnahme !
Jetzt vorsichtig: Wenn der jenige umzieht und beim neuen Leistungsträger vorstellig wird und sagt hier bin ich bitte zahlen sie weiter meinen Lebensunterhalt, wird immer abgelehnt !!!
Das ist devinitiv so wenn kein wichtiger Grund für den Umzug vorliegt.
Driftige Gründe sind nur Arbeitsaufnahme, Psychische Probleme, pflegebedürftiger Elternteil oder ähnliches.
Also aufpassen 
Gruß Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
[MOD: Vorposting wg. FAQ:1129 gelöscht!]
Ich sage dir devinitiv Nein!
Kann das ganz gut beurteilen, weil meinem besten Kumpel genau dasselbe passiert ist.
Das Amt ist bei diesem Thema echt wählerisch, selbst wenn ein triftiger Grund vorliegt, ist es im Ermessensspielraum des PAPs (persönlicher Ansprechpartner beim Amt) ob er dies bewilligt. Er kann beispielsweise auch doppelte Haushaltsführung vorschlagen.
Ist eine blöde Sache aber ist so.
[MOD: Satz gelöscht, da nun ohne Bezug
]
LG Bernd
Hi,
wenn man vorher mit der im neuen Wohnort zuständigen ARGE abklärt, wie hoch die Miete sein darf, und sich dann daran hält, dann darf man natürlich umziehen und bekommt dann auch im neuen Wohnort weiter Leistungen. Man bekommt allerdings keine Leistungen für Umzugskosten, Renovierung, Kaution etc., wenn man keinen von der ARGE anerkannten Umzugsgrund hat.
Gruß
Nelly