Braucht man für einen Minijob eine Lohnsteuerkarte

Guten Tag,

Frau „Müller“ ist arbeitslos und bezieht keine Einkünfte oder Hilfen vom Staat. Sie möchte einen geringfühgigen Job annehmen.

Dieser erstreckt sich über 4 Tage, Vollzeit bei einem Stundenlohn von 5€. Der Arbeitgeber möchte für diesen Zeitraum einen Arbeitsvertrag aufsetzten und benötigt die Lonhsteuerkarte.

Darf er diese verlangen und werden Frau Müller von den 150€, die sie bekommen würde Geld abgezogen bzw. Steuern fällig. Oder kann Sie ihrem Artbeitnehmen ohne bedenken, die Lonhsteuerkarte geben und bekommt die kompletten 150€ ohne Abzüge?

mfg

Hallo

Das Abrechnen einer geringfügigen Beschäftigung mit Lohnsteuerkarte spart dem AG 2% Steuern. Er kann den Betrag auch auf den AG abwälzen, wenn keine LStK vorliegt.

Auch wenn beide Möglichkeiten der Abrechnung gegeben sind, bestimmt letztendlich der AG. Wenn er eine LStK haben will, will er eine haben. Für den AN fallen deswegen keine Steuern an.

Gruß,
LeoLo