Guten Tag,
Frau „Müller“ ist arbeitslos und bezieht keine Einkünfte oder Hilfen vom Staat. Sie möchte einen geringfühgigen Job annehmen.
Dieser erstreckt sich über 4 Tage, Vollzeit bei einem Stundenlohn von 5€. Der Arbeitgeber möchte für diesen Zeitraum einen Arbeitsvertrag aufsetzten und benötigt die Lonhsteuerkarte.
Darf er diese verlangen und werden Frau Müller von den 150€, die sie bekommen würde Geld abgezogen bzw. Steuern fällig. Oder kann Sie ihrem Artbeitnehmen ohne bedenken, die Lonhsteuerkarte geben und bekommt die kompletten 150€ ohne Abzüge?
mfg