Hallo!
Um ein Grundstück zu verkaufen benötigt man einen Notar. Wie sieht es aus, wenn jemand ein Grundstück (unbebaut) vererben will?
Mal angenommen, ein Erblasser rechnet damit, dass die Erben sich trotz des Testaments streiten, bzw. das Testament anfechten werden. Deswegen will er es durch einen „Fachmann“ aufsetzen lassen, um es so „wassersicht“ wie möglich zu machen. Reicht dann ein Anwalt oder muss der Erblasser zum Notar?
Vielen Dank im Voraus!
LG