Braucht man Rechnungen als Einzelunternehmer?

Ich will ein Gewerbe anmelden und brauche noch folgende info:

muss man, wenn man einzelunternehmer und kleingründer und einer einfachen buchführung unterliegt, die händlerrechnungen irgendwann vorlegen?

denn wie machen es die antiquitätenhändler wenn die was auf nem flohmarkt einkaufen? da gibt ihm ja dann keiner ne rechnung mit kompletten angaben was er für wie viel geld gekauft hat.

Servus,

muss man, wenn man einzelunternehmer und kleingründer und
einer einfachen buchführung unterliegt, die händlerrechnungen
irgendwann vorlegen?

Vorlegen können muss man sie zehn Jahre lang ab dem Jahr, in dem sie verbucht sind. Tatsächlich vorlegen muss man sie im Fall einer Betriebsprüfung, oder wenn sie im Rahmen der Prüfung der Steuererklärungen im Veranlagungsverfahren angefordert werden.

denn wie machen es die antiquitätenhändler wenn die was auf
nem flohmarkt einkaufen?

Ist eine Grauzone. Der viel zitierte „Eigenbeleg“ muss mindestens alle Angaben zum jeweiligen Verkäufer enthalten, die es möglich machen, diesen zu identifizieren. Viele Antiquare und Antiquitätenhändler haben tatsächlich den Quittungsblock in der Jackentasche, und lassen sich jeden Kauf bestätigen; nicht bloß wegen der Steuer, sondern auch z.B. wegen der Problematik Hehlerware. Wenn irgendwo eine Biedermeier-Tischuhr für 30 € steht, ist es das allerdings vielleicht auch wert, das Geld ohne jeden Beleg hinzugeben und sich an dem Riesenschnäppchen zu freuen, bei dem es nicht mehr drauf ankommt, ob die 30 € als Ausgaben verbucht werden können oder eben als Privatentnahme in den Büchern stehen…

Die Anforderungen, die vom Umsatzsteuergesetz an eine Rechnung wegen Vorsteuerabzug gestellt werden, spielen hier keine Rolle.

Die Frage Betriebsausgabe bzw. Aufwand wird im Zweifels (= Betriebsprüfungs)fall im Weg der sachgerechten Schätzung, vulgo Kuhhandel, entschieden werden. Systematischer Einsatz von offensichtlich unrichtigen „Eigenbelegen“ geht allerdings schon in Richtung Steuerhinterziehung. Falls die Beträge aber zu den plausibel aufgewendeten Summen passen, und unter einem Dutzend quittierten Fällen ein nicht quittierter ist, ist das sicherlich keine böse Tat, sondern maximal Anlass für eine entsprechende Diskussion und im schlechteren Fall Zuschätzung durch den Prüfer.

Schöne Grüße

MM