Braucht meine getrennt lebende Frau meine Gehaltsabrechnungen für Wohngeld?

Hallo Leute, ich habe mal eine frage .
Meine getrennt lebende Frau möchte meine letzten 3 Gehaltsabrechnungen für einen Wohngeld Antrag, muss ich ihr die geben?
Möchte da nichts falsch machen und hab über Google nichts rausgefunden.
Vielen Dank für eine Antwort

Eigentlich braucht sie nur die Summe, die Du monatlich überweist.

Das Amt will nur die Summe ihrer Einkünfte wissen. Danach wird dann das Wohngeld errechnet.

Ähm - das wäre ja ein nettes Geschäftsmodell. Der Milliardär überweist seiner getrennt lebenden Ehefrau nur so viel, dass sie Wohngeld bekommt und seine eigenen Einkünfte bleiben unberücksichtigt.

Meinst Du nicht, dass vorher zu prüfen ist, ob sie nicht vielleicht einen Unterhaltsanspruch hat, der für die Mietzahlungen ausreichend ist?
Gruß
anf

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Sie bekommt von mir nichts, hatte nie was verlangt, nun arbeitet sie offenbar weniger, wollte nur wissen ob ich ihr die so einfach aushändigen muss?

trotzdem könnte sie einen Anspruch auf Unterhalt haben.
Und um das Wohngeld zu berechnen wird der fiktive Anspruch auf Unterhalt abgezogen.
Es ist also wichtig das Dein Gehaltsnachweis vorliegt.

Wo liegt denn dein Problem damit ?
Wenn Sie Unterhaltsansprüche stellen würde, müsstest Du doch sowieso deine Karten offenlegen.

MfG
duck313

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Frag mal den Anwalt :smiley:

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Es ist letztendlich in Deinem eigenen Interesse, den weiteren Verlauf des Verfahrens (Unterhalt, finanzielle Scheidungsfragen) nicht durch Zurückhaltung von Auskünften zu denen man Dich auch verpflichten kann, zu erschweren.
Das würde Dich gleich in unkooperativem
Licht erscheinen lassen. Anwaltliche Ausandersetzungen um so einen Killefit lassen nur die Kosten in die Höhe treiben.
Mach halblang und reg Dich nicht über Dinge auf, die Du heutzutage schon bei Anmietung einer Wohnung vorzeigen müsstest.
LG