Hallo,
braucht ein Steuerberater unbedingt zuallererst einmal eine Vollmacht oder kann man ihm einfach so die Unterlagen geben und er macht dann die Steuererklärung?
Vielen Dank und viele Grüße,
Nordseewelle
Hallo,
braucht ein Steuerberater unbedingt zuallererst einmal eine Vollmacht oder kann man ihm einfach so die Unterlagen geben und er macht dann die Steuererklärung?
Vielen Dank und viele Grüße,
Nordseewelle
Der Steuerberater braucht nicht zwingend eine Vollmacht, es kann aber zweckmäßig und im Sinne des Mandanten sein, wenn er eine hat.
Unter Umständen muss er nämlich in Ihrem Interesse beim Finanzamt vorstellig werden und dort bestimmte Auskünfte einholen oder Anträge stellen. Und da könnte es durchaus passieren, dass das Finanzamt - schon aus Gründen des Steuergeheimnisses - eine Vollmacht sehen will, bevor Auskünfte erteilt werden.
Fazit:
Vollmacht zwingend notwendig? Nein.
Vollmacht praktisch? Ja.
Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater im Landkreis Starnberg
http://www.gesierich.de
Hallo Herr Gesierich,
herzlichen Dank für die Antwort! Das heißt also, ein Steuerberater kann eine Steuererklärung für einen Mandanten beim Finanzamt einreichen, ohne von diesem Mandanten eine Vollmacht erhalten zu haben, richtig?
Vielen Dank nochmal und viele Grüße,
Nordseewelle
herzlichen Dank für die Antwort! Das heißt also, ein
Steuerberater kann eine Steuererklärung für einen Mandanten
beim Finanzamt einreichen, ohne von diesem Mandanten eine
Vollmacht erhalten zu haben, richtig?
Was verstehen Sie unter „einreichen“?
Der Mandant muss die Erklärung natürlich unterschreiben. Das muss er übrigens ins jedem Falle - egal ob er dem Steuerberater eine Vollmacht gegeben hat oder nicht.
Denn Steuererklärungen (anders als Steueranmeldungen, z.B. LSt; USt etc.) müssen stets eigenhändig unterschrieben werden, das kann nicht durch Vollmacht delegiert werden.
Siehe z.B. §25 Abs. 3 EStG: „Der Steuerpflichtige hat die Einkommensteuererklärung eigenhändig zu unterschreiben.Eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben.“
Vielleicht verraten Sie den Hintergrund Ihrer Frage, dann kann man zielgerichteter antworten.
Freundliche Grüße
Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberatung in Gilching
http://www.gesierich.de
Formerfordernis einer Vollmacht
Hi !
Vollmachten werden dem Grunde nach formlos, also auch mündlich erteilt. Sobald der Mandant die Unterlagen beim Steuerbüro abgibt, hat er damit eine konkludente Vollmacht erteilt.
In der Frage wird wohl lediglich darauf abgezielt, ob neben der mündlichen Vollmacht auch noch eine schriftliche Vollmacht vorliegen muss. Wie bereits geschrieben, ist diese nicht erforderlich. Die Finanzbehörden sollen nach § 80 Nr. 1 AEAO auch nur in begründeten Einzelfällen eine schriftliche Vollmacht einfordern. Im Regelfall ist daher eine schriftliche Vollmacht entbehrlich.
Eine schriftliche Vollmacht kann allerdings aus Gründen der Beweissicherung für den Berater dann sinn machen, wenn er nicht mit der Beratung des vollständigen Falles, sondern nur mit der Klärung von Teilaspekten betraut ist. Schon aus Haftungsgründen dürfte in einem solchen Fall eine schriftliche Vollmacht mit dem genauen Leistungsumfang angeraten sein.
BARUL76
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