Karneval steht vor der Tür und ich bin absoluter Antikarnevalist wie viele ander auch in unserem Unternehmen. Dennoch MUSS ich Freitag und Rosenmontag 2 Tage Urlaub opfern, die ich an anderer Stelle viel besser gebrauchen könnte, damit die Kollegen in den Hochburgen Köln/Bonn und Mainz an Weiberfasching über die Strenge schlagen dürfen . . . . Wie dem auch sei:
wieviele Brauchtumstage darf der Arbeitgeber bestimmen?
und sind das Urlaubstage oder vom Arbeitgeber freiwillig gewährte Freizeit?
Kann man dagegen vorgehen?
Wogegen denn ?
gegen Zwangsurlaub unter Anrechnung auf deinen Jahresurlaub ? JA.
gegen betriebliche Schließung wegen Karnevals- NEIN ?
Und sonst ?
Biete deine Arbeitskraft an „Lieber Chef, ich will unbedingt arbeiten, gibt es nicht Rosenmontag trotzdem was zu tun für mich, auch wenn gar keine Kunden kommen ?“
ja, ich habe mir schon einiges überlegt, aber die Dringlichkeit wird leider (bisher noch ) nicht anerkannt… Und für mich ist die Schließung an 2 Tagen schon zwangsurlaub
hier sollte man wissen, um welche Art von Unternehmen, um welche Tätigkeit sowie welchen Standort es sich denn handelt und ob das Unternehmen einen BR hat.
Sicher? ist das nicht Direktionsrecht des AG?
Es soll Firmen geben, die grds. Betriebsferien machen - oder zwischen den Jahren schließen, um Energie zu sparen.
Darf ich dann da hin und arbeiten?