Braun/gelbe Zahnschmelzverfärbung entfernen?

hallo,

ich habe seit der Grundschule als meine zweiten Zähne kamen, einen braun gelben Fleck genau auf dem vorderen Schneidezahn oben. Die ärzte haben immer gesagt dass es sich um Zahnschmelzverfärbungen handelt, da ich einen sehr weichen Zahnschmelz habe. Ich bin inzwischen fast 18 und jetzt wo mein Kiefer ausgewachsen ist, glaube ich, mir einer Behandlung anfangen zu können ( man hat mir immer gesagt, dass Veneers beispielsweise erst eingesetzt werden können, wenn mein Kiefer vollständig ausgebildet ist. ) 
jetzt wollte ich fragen, was es da für Möglichkeiten gibt um den Fleck zu beseitigen. Vielleicht nur leicht aufbohren oder bleachen? Kenne mich da leider gar nicht aus und wollte vorab schonmal Ifragen.
liebe Grüße! 

Zunächst würde ich es mit Microabrasion versuchen: dabei wird mit verdünnter Salzsäure und Bimsstein die Oberläche leicht abgetragen und hinterher fluoridiert.
Danach bei Misserfolg Bleachen, und wenn das alles nichts bringt, ein Veneer. 
Alle diese Maßnamen sind keine Leistungen der Krankenversicherung, weder der gesetzlichen noch der privaten. Also kann es durchaus teuer werden. Am besten mit dem Zahnarzt vorher über den Preis reden!

Servus Ralf,

welcome to the club!

Wieso ist ein Veneer eine Behandlung, die aus der Sicht der Privatversicherung nicht erstattungsfähig sein soll?

Schau z.B. mal da hin:

http://www.bema-goz.de/upload/docs/abrechnungs-tipp-…

http://books.google.de/books?id=AtU8aJU5D0sC&pg=RA4-…

Selbst im Bereich der gesetzlichen Krankenkasse gibt es Chancen für einen Festzuschuss:

http://www.kzvb.de/zahnarztpraxis/abrechnung/der-boe…

Noch ein schicker Link zum Thema Mikroabrasion:

http://www.sso.ch/doc/doc_download.cfm?uuid=DF6323D7…&&

Gruß

Kai Müller
Grüße

Kai Müller

Hallo Kai,

nur Veneers, die aus medizinischen Gründen gesetzt werden (eigentlich also lediglich bei der Wiederherstellung einer Eck- und Frontzahnführung) werden von den PKVen übernommen.

Kosmetische Veneers, die übrigens eine Verlangensleistung darstellen, sind nicht erstattungsfähig, da sie keine Heilbehandlung einer Krankheit darstellen.

Das etwas in der GOZ steht, bedeutet nicht, dass eine Erstattung in jedem Fall erfolgt. Da die meisten Veneers - wie auch hier - nur kosmetisch sind, gibts dafür nur in Ausnahmefällen eine Leistung.

Grüße, Bernhard.

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Hallo Kai,

Servus Bernhard

nur Veneers, die aus medizinischen Gründen gesetzt werden
(eigentlich also lediglich bei der Wiederherstellung einer
Eck- und Frontzahnführung) werden von den PKVen übernommen.

hier müsste wohl ein ‚freiwillig‘ vor ‚PKVen‘ stehen?

Kosmetische Veneers, die übrigens eine Verlangensleistung
darstellen, sind nicht erstattungsfähig, da sie keine
Heilbehandlung einer Krankheit darstellen.

Daran zweifle ich nicht. Eine Tetracyclin-, Fluorose-, Trauma-bedingte Verfärbung des Zahnes, oder Fälle von dentinogenesis imperfecta gehen regelmäßig mit Veränderungen der Schmelzstruktur einher, die behandlungsbedürftig sind. Zeig’ mir einen gerichtlich durchgestrittenen Fall, wo eine Versicherung bei so einer Leistungsverweigerung davongekommen ist.

Das etwas in der GOZ steht, bedeutet nicht, dass eine
Erstattung in jedem Fall erfolgt. Da die meisten Veneers - wie
auch hier - nur kosmetisch sind, gibts dafür nur in
Ausnahmefällen eine Leistung.

Dazu ein Auszug aus dem GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer:

Leistungen, die über das Maß einer zahnme-
dizinisch notwendigen Behandlung hinausgehen,
sind z.B. Leistungen, die ausschließlich kosmeti-
schen Zwecken dienen oder aus anderen Grün-
den nicht zu Heilzwecken erbracht werden. Nicht
unter diese Kategorie fallen Leistungen, die ästhe-
tisch und zugleich zahnmedizinisch veranlasst
sind, selbst dann, wenn der ästhetischen Motiva-
tion ein besonderes Gewicht zukommt.

Hervorhebung von mir.

Das schreibt zwar nicht der Hergott, aber immerhin eine Institution, die für die Ausbildung von Gutachtern zuständig ist. Damit würde ich mich allemal vor ein Gericht trauen. Könnte es sein, lieber Bernhard, dass da ein gewisser beruflicher Bias - selten genug bei Dir - zutage kommt? :wink:)

Grüße

Kai Müller

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