Ergänzung Dividende Zins Spanien
Hi,
kleine Ergänzung, da ich das Doppelbesteuerungsabkommen Spanien zuhause lesen kann
Zum angegebenen Bespiel: Die Zinsen sind in Deutschland
steueroflichtig, die bereits bezahlte spanische Quellensteuer
wird jedoch angerechnet. Will heißen: Die Zinsen werden mit
25% versteuert, hat der span. Statt bereits 25% oder mehr
kassiert wird keine zusätzliche Steuer in D erhoben, hat er.
z.B. nur 20% kassiert muss die Differenz von 5% in D noch
nachgezahlt werden.
Nach Art 10 DBA Spanien beträgt der Quellensteuersatz für Dividenden 15% und nach Art 11 DBA für Zinsen 10%.
Wird in Spanien mehr einbehalten, so hat der Anleger aufgrund des DBA einen Erstattungsanspruch gegen den spanischen Fiskus.
Anrechenbar sind nur diese Beträge. Wenn der Anleger die Erstattung nicht beantragt, können trotzdem nur 10% oder 15% angerechnet werden.
P.S. Evtl. besteht auch eine Steuerpflicht für den
Immobilienverkauf???
Nach Art 13 DBA hat Spanien das Besteuerungsrecht für derartige Verkäufe. Aber…
In Art 23 Abs. 1 b ee) gibt es folgende Regelung:
b)
Auf die deutsche Steuer von den nachstehenden aus Spanien stammenden Einkünften oder von dem in Spanien gelegenen Vermögen wird die spanische Steuer angerechnet, die nach diesem Abkommen gezahlt worden ist von
…
(ee)
Einkünften aus unbeweglichem Vermögen oder diesem Vermögen selbst, sofern dieses Vermögen nicht zu einer in Spanien gelegenen Betriebstätte tatsächlich gehört.
Danach sind derartige Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig mit Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer.
Bevor ich mich aber für Veräußerungsgewinne festlege (bei laufenden Einkünften gilt es bestimmt), lese ich morgen mal im Kommentar nach…
Und es ist in Deutschland nur steuerpflichtig, wenn nach deutschem Steuerrecht Einkünfte überhaupt anzusetzen sind, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
Die DBA Regelung ist immer nur nachrangig.
Schöne Grüße
C.