BRD-Geld in Spanien angelegt, wo wird versteuert?

Meine konkrete Frage:
wenn man in der BRD erwirtschaftetes Geld (hohe Summe) im EU-Ausland (zB. Spanien) anlegt und dort auch alles korrekt an den dortigen Staat abführt, muss man das auch in der BRD angeben?

Zum Beispiel:
wenn man zB. 1998 in der BRD erwirtschaftetes Geld offiziell für ein Hauskauf in Spanien ausgegeben hatte und das Geld offiziell von der BRD nach Spanien per Banküberweisung gesendet hätte (inkl. aller Finanz./Zoll/Steuer… usw. Angaben bei beiden Ländern), dieses nun 2008 verkauft und die gleiche Summe nun komplett per Anlage in Spanien mit zB. 2% angelegt hätte und natürlich davon die Quellensteuer bzw. Zinsabschlagsteuer an den Spanischen Staat abgeführt hätte,
ist damit dann alles in Ordnung, oder muss man in solch einem Fall als deutscher Bürger mit Geldanlage in Spanien auch dem deutschen Fiskus eine Mitteilung davon machen, obwohl man ja in Spanien alles ordnungsgemäß angelegt und abgeführt hat?

Hallo!

Wair haben in Deutschland das sog. Welteinkommensprinzip.

Das heißt, Leute die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, das ist im Prinzip jeder der einen Wohnsitz hier in Deutschland hat, müssen alles Einkommen versteuern, egal in welchen Land dieser Erde sie das Einkommen erzielt haben.

Davon gibt es natürlich noch Ausnahmen, diese sind in der Regel in Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Zum angegebenen Bespiel: Die Zinsen sind in Deutschland steueroflichtig, die bereits bezahlte spanische Quellensteuer wird jedoch angerechnet. Will heißen: Die Zinsen werden mit 25% versteuert, hat der span. Statt bereits 25% oder mehr kassiert wird keine zusätzliche Steuer in D erhoben, hat er. z.B. nur 20% kassiert muss die Differenz von 5% in D noch nachgezahlt werden.

P.S. Evtl. besteht auch eine Steuerpflicht für den Immobilienverkauf???

Gruß

Jörg

Ergänzung Dividende Zins Spanien
Hi,

kleine Ergänzung, da ich das Doppelbesteuerungsabkommen Spanien zuhause lesen kann

Zum angegebenen Bespiel: Die Zinsen sind in Deutschland
steueroflichtig, die bereits bezahlte spanische Quellensteuer
wird jedoch angerechnet. Will heißen: Die Zinsen werden mit
25% versteuert, hat der span. Statt bereits 25% oder mehr
kassiert wird keine zusätzliche Steuer in D erhoben, hat er.
z.B. nur 20% kassiert muss die Differenz von 5% in D noch
nachgezahlt werden.

Nach Art 10 DBA Spanien beträgt der Quellensteuersatz für Dividenden 15% und nach Art 11 DBA für Zinsen 10%.

Wird in Spanien mehr einbehalten, so hat der Anleger aufgrund des DBA einen Erstattungsanspruch gegen den spanischen Fiskus.

Anrechenbar sind nur diese Beträge. Wenn der Anleger die Erstattung nicht beantragt, können trotzdem nur 10% oder 15% angerechnet werden.

P.S. Evtl. besteht auch eine Steuerpflicht für den
Immobilienverkauf???

Nach Art 13 DBA hat Spanien das Besteuerungsrecht für derartige Verkäufe. Aber…
In Art 23 Abs. 1 b ee) gibt es folgende Regelung:
b)
Auf die deutsche Steuer von den nachstehenden aus Spanien stammenden Einkünften oder von dem in Spanien gelegenen Vermögen wird die spanische Steuer angerechnet, die nach diesem Abkommen gezahlt worden ist von

(ee)
Einkünften aus unbeweglichem Vermögen oder diesem Vermögen selbst, sofern dieses Vermögen nicht zu einer in Spanien gelegenen Betriebstätte tatsächlich gehört.

Danach sind derartige Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig mit Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer.

Bevor ich mich aber für Veräußerungsgewinne festlege (bei laufenden Einkünften gilt es bestimmt), lese ich morgen mal im Kommentar nach…

Und es ist in Deutschland nur steuerpflichtig, wenn nach deutschem Steuerrecht Einkünfte überhaupt anzusetzen sind, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Die DBA Regelung ist immer nur nachrangig.

Schöne Grüße
C.