Mein Mann wurde am 01. Jan. 2011 wieder in die GKV zurückgestuft,da er weniger verdient.
Er war davor über mehrere Jahre in der PKV.
Nun hat er für das Jahr 2010 keine Rg. eingereicht und dachte,er bekommt die BRE.
Aber nichts da, die Versicherung sagt, er hätte noch bis zum 30.06. in der PKV bleiben sollen, was aber auf Grund der Gesetzeslage ja gar nicht geht.
Er bekommt nun nichts.
Stimmt. Gibt’s auch eine Frage?
Die Aussage ist korrekt. Die Auszahlung der BRE ist meist an das Bestehen geknüpft. Dennoch gibt es besondere Regelungen bei Versicherungspflicht. Am besten nochmals dort nachfragen.
Wer war der Versicherer?
der Versicherer war die Central
meine Frage wäre:
gibt es bei Versicherungspflicht (wir konnten uns das ja nicht aussuchen), eine Möglichkeit, doch noch an das Geld zu kommen?
Stimmt. Gibt’s auch eine Frage?
Die Modalitäten zur BRE der Central 2010 sind beschrieben unter http://www.central.de/online/CMSDeliveryPortlets/ser…
Ich gehe davon aus, dass die Central geprüft haben wird, dass keine GKV-Zusatzversicherung im Anschluss an die PKV besteht. Andere Wege zum Erfolg sehe ich nicht.
wir haben eine normale Zusatzversicherung abgeschlossen bei der Central
Also üblich ist das Vorgehen nicht, denn bei Versicherungspflicht erlischt der Anspruch bei den meisten PKVs eigentlich nicht.
Bei meinem Arbeitgeber zahlen wir die BRE trotz Versicherungspflicht und Wechsel in die GKV.
Da ich nicht weiss wo ihr versichert wart habe ich nur einen Tipp. Schreib die Versicherung an zum Thema Beitragsrückerstattung und Sie soll Dir die Rechtsquelle nennen, wo das steht. Ansonsten schaut auch mal in eurer Police nach.
Wenn die Zusatzversicherung dem oben angegebenen Schreiben entspricht, im direkten Anschluss an die PKV abgeschlossen wurde und auch sonst sämtliche Bedingungen des angegebenen Schreibens erfüllt sind (was hier niemand weiß), sollte reklamiert werden.
die Versicherung war die Central und
ich finde in der Police nichts, was passiert wenn ich wieder GKV-Mitglied werden muss.
Guten Tag Tammmi3003,
unglücklicherweise ist es leider so, wie Du es schilderst. Die Versicherungen geben eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit - in den Bedingungen der (soweit ich weiß meisten) Versicherer ist diese nur fällig, sofern der Vertrag ungekündigt ist zu dem Zeitpunkt der fälligen Auszahlung.
Wenn Pflichtversicherung besteht, hat man keine andere Chance, als den Vertrag zu dem Datum aufzuheben, zu dem die Pflichtversicherung beginnt (eine Doppelversicherung für 1 oder 2 Monate sind nicht zuläßig, bzw. verarbeitet die PKV nicht).
Leider kann ich keine sicherer Lösung für das Problem anbieten. Es gibt aber eventuell Versicherer, die beim Abschluss einer Anwartschaftversicherung für die Vollversicherungstarife direkt im Anschluss die Rückerstattung zahlen. Frage dies bei Deinem Versicherer an!
PS: Die Antwartschaft ist auf jeden Fall zu empfehlen, da man 1). nicht weiß, ob die PKV vielleicht in wenigen Jahren wieder relevant wird und 2.im Rentenalter in die Regel der Wechsel zurück in die PKV Kraft *heutiger Rechtslage verlangt wird (!1).
*Gesetzeslage derzeit:
Wer in der 2. Hälfte seines Berufslebens zu weninger als 90% der Zeit in der gesetzlichen Kasse versichert war, muss mit Rentenantritt zurück in die PKV wechseln.
Wer also in der 2. Lebens-Arbeitshälfte für mehrere Jahre privat versichert war, muss sich als Rentner wieder in der PKV versichern (das wissen vielen nicht, weil viele PKV-Berater leider nicht darüber aufklären).
Hoffe, mit der Info geholfen zu haben .
Liebe Grüße
von Hans-Günter
Besuche uns: http://www.pkv-netz.com
PKV-Spezialisten Michael & Hans-G. Rischer
vielen Dank mal für alle Antworten.
Mal sehen, was sich ergibt.
Hallo tammi3003,
ja leider, er bekommt nichts, so steht es bei den meistens PKV-Versicherern geschrieben. Reichen Sie doch die Rechnungen von 2010 ein, und drängen Sie darauf, dass diese noch abgerechnet werden. Müsste funktionieren.
MfG
Leo (Tut mir leid nicht geholfen zu haben)!
Sehr gerne Feedback, wenn Veränderungen vorgenommen wurden. an: [email protected]
Der Hinweis für Anwartschaft (für zwingende Absicherung in PKV im Rentenalter) hilfreich gewesen ?
Liebe Grüße
Hans-Günter
vielen Dank mal für alle Antworten.
Mal sehen, was sich ergibt.
Es hätte eine Lösung gegeben aber nun ist die Zeit verstrichen und Ihr Mann hat Pech gehabt.
was wäre das für eine lösung gewesen?
Es hätte eine Lösung gegeben aber nun ist die Zeit verstrichen
und Ihr Mann hat Pech gehabt.