BRE wird verweigert wg. unpünktlicher Beitragszahl

Hallo Versicherungsexperten,
jemandem der jahrelang keine Arztrechnungen eingereicht hat, stets im September des Folgejahres die BRE erhalten hat wird - für ihn völlig überraschend - eines Jahres die Zahlung der BRE verweigert. Der Versicherungsnehmer hat im Kleingedruckten der Bedingungen zur BRE nicht gelesen, dass die Beiträge eines Jahres bis spätestens 15.1. vollständig bezahlt sein müssen um die BRE im Sept. zu erhalten. Zwar sind alle Beiträge des Vorjahres bezahlt worden, aber eben etwas verspätet. Ansonsten sind sämtliche Bedingungen zur Auszahlung der BRE erfüllt. Diese Klausel der Zahlung der Beiträge bis 15.1. haben übrigens nicht alle Versicherungen. Die meisten sprechen davon ‚die Beiträge müssen entrichtet worden sein‘.
Der Versicherungsnehmer überlegt sich nun zum Ombudsmann der PKV zu gehen, um seine - ihm zumindest moralisch - zustehende BRE doch noch zu erhalten (vier Beiträge = 1450,- Euro!).
Wie seht ihr den Fall? Hat der VN Rechtsmöglichkeiten? Oder hat die Versicherung Kulanzmöglichkeiten?
Übrigens wurde die Versicherung am 31.8. wg. ausstehender Beiträge des laufenden Jahres fristlos gekündigt. Das ist wohl gut für die Versicherung auf diese Weise einen VN loszuwerden, der jahrzehntelang nur eingezahlt hat. Sie kann die Altersrückstellungen einbehalten und zukünftigen Ausgaben für diesen VN aus dem Weg gehen. Der VN hat sich gegenüber der Solidargemeinschaft insgesamt loyal verhalten, muss sich die Versicherung ihm gegenüber nicht auch loyal verhalten?
Werden hier nicht Dinge vermengt, die nichts miteinander zu tun haben (Unpünktlichkeit der Zahlungen bei gleichzeitiger Leistungsfreiheit der PKV. Verhältnismäßigkeit!)? Verzugszinsen für unpünktliche Zahlungen fände ich ja angemessen.
Bei Zahlung der säumigen Beiträge hebt sich die Kündigung auf. Dies hat bis Ende September zu geschehen. Der VN hat nun die Beträge für alle Versicherungsprämien (KV, Unfall, Haftpflicht, Pflege) angewiesen und vermerkt, er habe um die BRE gekürzt. Hebt das die Kündigung trotzdem auf, wenn die Versicherung auf die Nichtzahlung der BRE besteht und der VN erst im Oktober zahlt, nach Klärung des Streits?
Gruß, Frank

Wie seht ihr den Fall?

Eindeutig, es gibt Bestimmungen im Tarifwerk, die die BRE regeln. Der fiktive VN hat diese nicht erfüllt und bekommt somit keine BRE!

Hat der VN Rechtsmöglichkeiten?

Klar, ob er Erfolg hat steht auf einem anderen Blatt.

Oder hat die Versicherung Kulanzmöglichkeiten?

Kulanz erfolgt freiwillig, was spricht denn für den fiktiven VN, der scheinbar wiederholt Zahlungsrückstände hatte?

Der VN hat sich gegenüber der
Solidargemeinschaft insgesamt loyal verhalten, muss sich die
Versicherung ihm gegenüber nicht auch loyal verhalten?

Warum Solidargemeinschaft, es ist doch keine GKV!?

Zahlungsrückstand ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsgrund für den Versicherer. Es gibt Regeln, an die man sich halten sollte. Das hat der fiktive VN scheinbar nicht gemacht und muss nun mit den Konsequenzen leben.

Werden hier nicht Dinge vermengt, die nichts miteinander zu
tun haben (Unpünktlichkeit der Zahlungen bei gleichzeitiger
Leistungsfreiheit der PKV. Verhältnismäßigkeit!)?

Versteh ich nicht, sorry!

Bei Zahlung der säumigen Beiträge hebt sich die Kündigung auf.
Dies hat bis Ende September zu geschehen. Der VN hat nun die
Beträge für alle Versicherungsprämien (KV, Unfall,
Haftpflicht, Pflege) angewiesen und vermerkt, er habe um die
BRE gekürzt.

Und somit den korrekten Beitrag nicht bezahlt, was im Falle eines angemahnten Zahlungsverzug sehr unklug gewesen wäre!

Hebt das die Kündigung trotzdem auf, wenn die
Versicherung auf die Nichtzahlung der BRE besteht und der VN
erst im Oktober zahlt, nach Klärung des Streits?

Der fiktive VN sollte m.E. reumütig das Gespräch mit der Versicherung suchen oder wenn er sich im Recht fühlt, mal bei einem Anwalt vorbeischauen und sich evtl. belehren lassen!

Hallo Frank,
der Versicherungsnehmer hat durch sein Verhalten, unpünktliche Beitragszahlung, dem Unternehmen e r h e b l i c h e Kosten verursacht.
Bei häufigerem Zahlungsverzug liegen die Kosten des Versicherers schnell im drei- bis vierstelligen Bereich. Da ist mit Kulanz nicht
zu rechnen, Grund für die BRE ist u.a. Kostenreduzierung!
Fakt bleibt im übrigen, das die Beiträge nicht (vollständig) gezahlt
wurden. Ich empfehle dringend, den Rest nachzuzahlen, ansonsten wird es bei der Kündigung bleiben.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das der PKV-Ombudsmann in so einem Fall eine Empfehlung zur Nachzahlung der BRE abgeben wird.

Gruß J.K.

Hallo Versicherungsexperten,
[…]Zwar sind alle Beiträge des
Vorjahres bezahlt worden, aber eben etwas verspätet. Ansonsten
sind sämtliche Bedingungen zur Auszahlung der BRE erfüllt.

Sie schreiben es selbst: ANSONSTEN! Aber nicht alle. Wenn ein Wagen mitten auf der Kreuzung steht, aber ansonsten Ihr Wagen läuft und die Ampel für Sie grün zeigt - fahren Sie dann einfach in den anderen rein? Wenn man es so schreibt, klingt’s echt blöd, oder?

Diese Klausel der Zahlung der Beiträge bis 15.1. haben
übrigens nicht alle Versicherungen. Die meisten sprechen davon
‚die Beiträge müssen entrichtet worden sein‘.

Manche gönnen dem VN noch nicht mal die Zahlung der Jahresbeiträge bis zum 15.01., sondern streichen die BRE schon bei wiederholtem Zahlungsverzug.

Der Versicherungsnehmer überlegt sich nun zum Ombudsmann der
PKV zu gehen

Das soll er mal lieber lassen - wegen Bedingungs-gemäßen Verhaltens ist noch kein Versicherer gerügt worden!

Wie seht ihr den Fall? Hat der VN Rechtsmöglichkeiten? Oder
hat die Versicherung Kulanzmöglichkeiten?

Da haben die Kollegen ja schon ausreichend geschrieben.

Übrigens wurde die Versicherung am 31.8. wg. ausstehender
Beiträge des laufenden Jahres fristlos gekündigt. Das ist wohl
gut für die Versicherung auf diese Weise einen VN loszuwerden,
der jahrzehntelang nur eingezahlt hat.

Nennen Sie mir doch mal eine beitragspflichtige Organisation, die das NICHT tut, wenn sie keine Beiträge mehr bekommt. Sportverein? ADAC? Ganz lustig wird’s, wenn man bei Behörden seine „Beiträge“ nicht entrichtet.

Der VN hat sich gegenüber der
Solidargemeinschaft insgesamt loyal verhalten, muss sich die
Versicherung ihm gegenüber nicht auch loyal verhalten?

Der Kollege hat es schon geschrieben - das ist kein Sozialsystem, sondern ein privates „Vergnügen“. Solange jemand Beiträge zahlt, hab dieser auch Anspruch auf Leistungen und kann Forderungen stellen - tut er es nicht, sieht’s schon schlechter aus.

Werden hier nicht Dinge vermengt, die nichts miteinander zu
tun haben (Unpünktlichkeit der Zahlungen bei gleichzeitiger
Leistungsfreiheit der PKV. Verhältnismäßigkeit!)?

Der VN soll sich mal von dem Gedanken lösen, dass eine Versicherung eine bestimme Rendite abwerfen muss. Er zahlt vor allem für den Schutz, nicht für die Leistungen. Wenn jeder nur dann einzahlt, WENN er Leistungen braucht, funktioniert das System nicht. Viele sparen Geld, und einige sind bankrott - das ist nicht das was hier gewollt ist.

Verzugszinsen für unpünktliche Zahlungen fände ich ja
angemessen.

Das finde ich auch!

Bei Zahlung der säumigen Beiträge hebt sich die Kündigung auf.

Da muss der VN aber froh sein, und nicht meckern!

Dies hat bis Ende September zu geschehen. Der VN hat nun die
Beträge für alle Versicherungsprämien (KV, Unfall,
Haftpflicht, Pflege) angewiesen und vermerkt, er habe um die
BRE gekürzt.

Also hat er nicht die säumigen Beiträge gezahlt - und ist damit weiterhin unversichert.

Hebt das die Kündigung trotzdem auf

NEIN!

, wenn die
Versicherung auf die Nichtzahlung der BRE besteht und der VN
erst im Oktober zahlt, nach Klärung des Streits?

Wir drehen uns im Kreis: ANSONSTEN sind alle Voraussetzungen erfüllt, aber eben nicht alle. Muss bis Ende September gezahlt werden, dann ist bis Ende September zu zahlen - das ist doch eindeutig formuliert und geregelt!

Kurzum: Der VN soll mal ganz froh sein, dass er überhaupt das Angebot bekommt, sich weiter versichern zu dürfen. Ansonsten drohen erstmal weitere 15 Monate ohne Versicherungsschutz und dann die Pflichtversicherung im teuren Basistarif mit wenig Leistungen.

Mehr gibt’s dazu nicht zu sagen fürchte ich.

Frank Wilke