Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher ob es einen Fehler in folgendem Denkansatz gibt, da ihn eineige meiner Kommilitonen nicht teilen:
Vorraussetzung für einen neutralen Kapitalwert ist, dass der Break-even in mindestens einer Zahlungsperiode des Kap.wertes erreicht und überschritten werden muss, da ein Kap.wert=o bedeutet, dass der Investor sein eingesetztes Kapital unter der Prämisse der Verzinsung zum Kalkulationszinssatz zurück erhält. Dies wiederum würde meines Erachtens nach bedeuten das die Kausalbeziehung der Aussage:„Der Break-even ist erreicht, wenn der Kapitalwert=0 ist“, verkehrt ist, da das Erreichen des diesen ja Vorraussetzung für einen neutralen Kapitalwert ist!?
Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von euch entweder bestätigen könnte, dass ich richtig liege, oder mir den Fehler meines Ansatzes aufzeigt, da ich bei mathematischen Themen schonmal ein Brett vorm Kopf hab’…
Und über eine kurze Stellungnahme zu der These, dass der Break-even erreicht ist wenn der Kapitalwert=0 ist, wäre ich auch überaus dankbar!
Hallo,
da der Break-Even ja kostenrechnerisch ermittelt wird, sind nicht die Aufwendungen, sondern die Kosten releveant, einschließlich der kalkulatorischen Kosten. Für aufgewendetes Kapital wäre insofern eine kalkulatorische Verzinsung anzusetzen, es sei denn, die Finanzierungskosten des Vorhabens sind isoliert und vollständig zu ermitteln. Nicht anzusetzen ist jedoch ein Gewinnzuschlag, der das allgemeine Unternehmerrisiko abdeckt.
Bei der Investitionsrechnung bei der Ermittlung des Kapitalwert wird ein interner Zins vorgegeben, der häufig Gewinn enthält. Beispielsweise die erwartete Mindestverzinsung des Eigenkapitals, Vorgabe des Herrn Ackermann für die Deutsche Bank bei 25%, ist sicher in den Investitionsrechnungen der Deutschen Bank enthalten. Also enthält ein Kapitalwert auch Gewinnzuschläge und kann deswegen nicht mit dem Break-Even gleichgesetzt werden.
Gruß, Bernd
Hallo Bernd,
Vielen Dank für die Argumente!
Nichtsdestotrotz ist das Erreichen des Break-even zu irgendeinem Zeitpunkt doch Vorraussetzung um zu einem Kapitalwert=0 zu gelangen, da die im Kapitalwert enthaltene Gewinnforderung ja realiesiert werden muss und es sich um das gleiche Investitionsobjekt handelt, das betrachtet wird, nicht wahr!?
Danke auch für das überzugend kommunizierte Beispiel des Herrn Ackermann!
Wünsche einen schönen Tag!
Kommt halt drauf an, wie man den Break Even definiert.
Wennn man den Break Even definiert, da wo der Kapitalwert
= 0 ist, würde das denn wohl daraus folgen.
der Kapitalwert stellt ja den Barwert des Gewinns
der Investition gegenüber der Alternative dar.
Der Kapitalwert ist eine absolute Größe, und zu
unterscheiden von relativen Größen wie z.B. der
Rendite, die sich auf einen bestimmten Kapital-
einsatz beziehen.