Breitbandkabel und Gemeinschaftssatellitenanlage laut Mietvertrag verfügbar, dennoch nicht vorhanden?

Hey,

ich habe neulich meinen neuen Mietvertrag unterschrieben. In den Betriebskosten ist deutlich das Breitbandkabel und die Gemeinschaftssatellitenanlage aufgeführt. Also habe ich bei Unitymedia angerufen und mich desbezüglich informiert. Allerdings sagten mir die Service-Mitarbeiter, dass kein Kabel verlegt ist und ich das monatlich für 20.99€ dazubuchen müsste. Ist das normal? An sich ist es doch heutzutage Standard, dass ein Kabel für das Fernsehen vorliegt und gerade wenn es im Mietvertrag auftaucht, ist doch davon auszugehen, dass es auch präsent ist, oder liege ich da falsch?

Danke im Vorfeld,

bin über jeden Rat glücklich!

das heißt was genau?

nein. es soll sogar haufenweise leute geben, die sich statt 21€ im monat für minderwertige bildqualität aus dem fenster zu schmeißen eine satellitenschüssel anschaffen.

Mich würde eher interessieren wofür eine Sat-Gemeinschaftsantenne vorgehalten wird, wenn man TV trotzdem über Kabel empfangen will ?

Tipp: Frage doch deine neuen Nachbarn, wie sie empfangen und ob die einen extra Vertrag mit dem Kabelanbieter geschlossen haben.
Kann es sein, es ist ein Aufpreispaket ?

Ja, zum Beispiel sein Vermieter, der laut Angabe doch eine Sat-Gemeinschaftsantenne berechnet und dann wohl auch vorhält.

Danke erstmal für die Ratschläge. Meine Vormieterin sagt, sie muss im Monat die Kabelanschlussgebühr von 20€ „mieten“. Daher bin ich eben etwas stutzig, warum im Mietvertrag Satellit- sowie Kabel auftaucht. Möglichkeiten, den „eventuellen“ Provider ausfindig zu machen, habe ich aber nicht? Nicht, dass ich am Ende zahle, obwohl ich eigentlich die Chance hatte, das bereits installierte Kabel zu nutzen? Ich weiß nicht wie das läuft. Ich hoffe dennoch, meine Frage ist verständlich ausgedrückt.

Das war auch mein erster Gedanke. Das Haus selbst wird verwaltet. Daher habe ich die Verwaltung angerufen, welche mir jedoch sagte, dass sie selbst es nicht weiß und dass ich bitte meinen jetzigen Vormieter anrufen soll.

Wie hoch sind denn Kosten für eine Satellitenanlage und gibt es dort keine laufenden Kosten (Monatliche Gebühren etc.) ?

Im Standardmietvertrag der Haus&Grund sind dort auch die Kosten für Personenaufzüge aufgeführt.
Daraus ergibt sich keine Pflicht, einen Aufzug nachträglich einzubauen. Der Posten ist nur aufgeführt, damit im Falle der Existenz eines Aufzugs dessen Kosten umgelegt werden können.

Genauso wird es hier sein. Dass sowohl Kabel-TV Anschluss als auch SAT-TV gleichzeitig verfügbar sind, ist recht ungewöhnlich, alleine aus der Aufzählung bei den umlagefähigen Betriebskosten kann nicht auf dessen Existenz geschlossen werden.

Na, sag das mal nicht Unitymedia & Co. - am Ende würden die ja mal die Straße aufreißen und Kabel neu verlegen.

wo hast du das gelesen? in der frage steht das etwas anders:

das heißt bislang noch genau gar nichts. in einem standardvordruck aufführen kann man viel, solange keine konkrete summe dabei steht.

Wofür soll dann die Satanlage vorhanden sein ?
Wenn man Kabel hat dann braucht man ja keine eigene Satellitenschüssel auf dem Dach.
Frage nach, wie man die Sat-Antenne nutzen kann.

Wie viel wird den an NK gezahlt für „Kabel und SAT“ ? Ist das nicht einzeln aufgeführt ?

nochmal: wo steht das denn?

Das hat mir schon mal extrem weitergeholfen. Ich war mir nicht dessen bewusst, dass man es aufführen kann, obwohl es nicht existent ist und das dies nur „dem Fall der Fälle“ dient. Danke dafür!

Im Mietvertrag wird es eine Standard-Formulierung sein, die so zu verstehen ist:
Die Kosten der SAT-Anlage und/oder der Breitbandkabelanlage (je nachdem, was von beiden vorhanden ist) gehören zu den Betriebskosten.

Wenn nicht explizit aufgeführt, so ist der Empfang an sich, also der Vertrag mit dem Anbieter, nicht mit der Miete abgegolten.

Genau wie beim Stromnetz auch. Die elektrische Anlage darfst du nutzen, der Vermieter hält sie in Stand. Es ist aber trotzdem ein individueller Vertrag mit einem Stromanbieter zu machen.

Hier gibt es wohl eine Anlage, die den Breitbandkabelanschluss zu den Wohnungen verteilt. Daraus entstehen Betriebskosten (Strom für Verstärker), Diese werden umgelegt.

Der eigentliche Vertrag mit dem Kabelnetzanbieter (z.B. Unitymedia) ist deine Sache.
Natürlich könnte man auch als Vermieter einen Sammelvertrag mit dem Anbieter abschließen und so eine Grundversorgung für alle schaffen. Dann müsste man selber nur noch Aufpreise, etwa für Programmpakete, Telefonie oder Internet, dazu buchen.

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Okay super. So langsam versteh ich das alles hier. Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe! :slight_smile:

Ein Kabelanschluß ist doch Standard,
wenn nicht können sie auch nichts in Rechnung stellen…

nein.

und ich gehe jede wette ein, dass das auch niemals der fall sein wird.

Moin,

ich kenne Dein FS-Verhalten nicht, ich komme mit dem DVB-T klar, mir genügt es. WEnn ich unbedingt eine Sendung sehen möchte, die ich so nicht empfangen kann, muss halt das Internet-FS ran.

Gruß Volker