Breite Garagenzufahrt

Die ca. 15m lange Zufahrt zu unserer gemieteten Garage (Toröffnung = 2,25m breit) führt entlang des von uns gemieteten Hauses. Eine Seite der Zufahrt ist also durch das Haus und Anbauten (Regenfallrohr, Treppe), die andere Seite durch ein nachbargrundstück inkl. Mauern begrenzt. Die Zufahrt hat also an verschiedenen Stellen nur 2,20-2,25m Breite. man kann nicht aussteigen. Gibt es ein Mindestmaß für derartige Zufahrten?

Der Grenzabstand zwischen einem Wohnhaus und der Nachbargrenze muss in der Regel 3,00 m betragen, es sei denn, man hat eine Reihenhausbebauung.
Somit sollte Ihre Zufahrt ebenfalls 3,00 m breit sein. Es gibt aber immer wieder Gründe, warum eine Ausnahme gemacht werden kann. Diese Ausnahme wird Ihnen sicherlich Ihr Vermieter erklären können.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo und Danke für die schnelle Antwort,…

… die mir leider überhaupt nicht weiter hilft.
Ich will mit meinem Vermieter erst dann reden, wenn ich die Vorschriften kenne.
Meine einfache Frage ist, ob eine 15mlange Zufahrt zur Garage 2,20m SCHMAL sein darf oder ob sie breiter sein MUSS!