Morgen!
Gibt es eine Verordnung, die besagt wie breit die Parklücken zu sein haben?
LG
Florian
Morgen!
Gibt es eine Verordnung, die besagt wie breit die Parklücken zu sein haben?
LG
Florian
hallo florian,
die gibt es bestimmt:
ist die parklücke für: lkw,pkw,behinderte,…?
frag doch mal beim bauamt oder der polizei nach.
mfg
kunde3
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Moin Florian
Klar gibt’s sowas.
Oder besser - ich wäre doch sehr enttäuscht, wenn’s das nicht gäbe.
Schließlich ist doch in unserem Land so ziemlich alles geregelt, verordnet oder sonstwie in geregelte Bahnen gelenkt.
Das Chaos muß doch schließlich gebändigt werden. *g*
Meines Wissens beträgt die Parkplatzbreite i.d.R. 2,40 Meter.
Polizei oder Bauamt sollten Dir aber genaueres sagen können.
Gruß, masc
Hallo, Florian,
das wird in den meisten Bundesländern über Gemeindeverordnungen geregelt. Daher können Unterschiede auftreten.
Folgende Maße sind üblich:
Senkrechtstellplätze: Länge 5,0 m , Breite = 2,50 m, oder Länge 4,30 befestigt und dann 0,70 Überhang (Grünfläche). Bei beengten Platzverhältnissen kann die Breite bis ca. 2,30 m verscmälert werden. Fahrgassenbreite = 6,0 m
Schrägaufstellung: je nach Winkel wird die Tiefe ab Fahrgassenrand zwischen 4,75 m und 4,50 m angegeben. Fahrgassenbreite zwischen 3 und 5,10 m
Behindertenplätze: Breite 3,50 m , Länge = 5,0.
Hilft Dir das weiter?
Gruß Eckard.
Danke Euch 10000-fach (oT)
oT