Hallo,
in dem Prozess dreht es sich um die Kernfrage der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Die beiden Gutachten kommen zu zwei verschiedenen Ergebnissen und die Richter stehen vor dem Dilemma einer Entscheidung: wenn zurechnungsfähig, dann Gefägnis und wenn nicht, dann Psychiatrie.
Was ich nicht verstehe (ohne die Begründungen der Gutachten zu kennen): warum werden in einem solchen Fall nicht mehr Gutachten eingeholt?
Wie kann man sich so hemmungslos darüber Gedanken machen, was die bessere Lösung wäre: die Gesellschaft will einen schuldfähigen und der Angeklagte will nicht in die Psychiatrie. Es geht doch nicht darum, was die Gesellschaft will oder was der Angeklagte will, sondern um die „Wahrheit“.
Auch kann ich die Öffentlichkeit nicht nachvollziehen, wenn sie ihn im Gefägnis sehen wollen - 1. will er das (was schon Grund genug wäre ihn nicht ins Gefägnis zu schicken) und 2. kommt er nach 21 wieder raus (zumindest besteht die Chance).
Beziehen die Psychiater bei einem solchen Gutachten das Umfeld mit ein? Ist es nicht bereits eine psychologische Störung, wenn man sich oder andere gefährdet? Ich meine damit nicht die Tötung im Affekt oder Mord wegen Bereicherung, sondern die Tötung von Menschen (oder Tieren) ohne persönlichen Bezug, mit der Begründung einer Weltansicht, eines Triebes oder sexueller Befriedigung - müssten diese Menschen nicht eher in die Psychiatrie als ins Gefägnis?
Viele Grüße