Bremsen nach TÜV kaputt, Schuld?

Hallo,

vor ca. 4 Wochen habe ich meinen kleinen Ka beim TÜV vorgestellt. Wie erwartet ist er durch gefallen.
Grund: Bremsen vorne waren hin und die Querlenkerlager ausgerissen
Okay, ich habe mir Bremsscheiben, Beläge und Querlenker (abhand der Schlüsselnr. und der EZ) bei kfzteile24 bestellt und selber eingebaut.
Dann habe ich ihn nochmal beim TÜV vorgestellt und er ist durchgekommen.
2,5 Wochen später habe ich ihn dann verkauft (privat), also ohne jegliche Gewährleistung.
Der Käufer ruft mich am Tag der Abholung hinter her an und sagt das die Bremse vorne links nicht in Ordnung ist und er das Auto in die Werkstatt bringen wird.
In der Werkstatt wurde dann festgestellt, das die Querlenker rosten und die Bremsen vorne nicht richtig eingebaut wurden, bzw. die Beläge nicht zu den Scheiben passen.
Ich habe mich natürlich sofort bei kfzteile24 und beim Rechtsanwalt rückversichert und bin eig auf der sicheren Seite. Der Rechtsanwalt sagt, nur wenn man mir nachweisen könnte das ich fahrlässig oder bewusst falsche Bremsen eingebaut habe, müsste ich zahlen.

Was soll ich tun?

Hai!

Der Rechtsanwalt sagt, nur wenn man mir nachweisen
könnte das ich fahrlässig oder bewusst falsche Bremsen
eingebaut habe, müsste ich zahlen.

Was sollte es anderes sein als fahrlässig, wenn man völlig ahnungslos,
an den Sicherheitseinrichtungen eines KFZ rumschraubt.

Ansonsten stelle die Frage im geeigneten Rechtsbrett und achte auf den
Vorschalttext.

Der Plem

Warum fahrlässig?

Ich habe das schon öfter gemacht, ich habe das nicht zum ersten Mal gemacht. Außerdem hat mir der TÜV ja bescheinigt, das alle sicherheitsrelevanten Teile an dem Auto in Ordnung sind.

Woher soll ich dann wissen, das es nicht so ist?

Hallo,

Warum fahrlässig?
Ich habe das schon öfter gemacht, …
Woher soll ich dann wissen, das es nicht so ist?

Unwissenheit schützt nicht davor, aus der Verantwortung zu sein.
Gruß
Karl

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Hai!

Warum fahrlässig?

Weil Hobbybastler mal locker an Bremsen rumbasteln.

Ich habe das schon öfter gemacht, ich habe das nicht zum
ersten Mal gemacht.

Du meinst, Glück gehabt das es bis jetzt gut ging.

Außerdem hat mir der TÜV ja bescheinigt,
das alle sicherheitsrelevanten Teile an dem Auto in Ordnung
sind.

Nein. völlig falsche Ansage. Der TÜV bestätigt nicht und ist auch für
nichts haftbar. Er schaut lediglich ob das Fahrzeug obflächlich in
Ordnung ist mehr nicht.

Woher soll ich dann wissen, das es nicht so ist?

Ebend, das nennt man fahrlässig, keine Ahnung aber an den Bremsen basteln.

Der Plem

Hallo,

wenn Du Deiner Arbeit an den Bremsen sicher bist nichts falsch gemacht zu haben, bist fein raus und wer klagt ist Beweispflichtig.

Die Tatsache, daß Du hier fragst, zeigt mir persönlich auf, daß Du Deiner Sache nicht sicher bist und eventuell wenig Ahnung davon hast.

Sicherheitsrelevante Ersatzteile kauft man nicht im Inet sondern beim Kfz Zubehör vor Ort, wo man auch richtig reklamieren kann.

So long…

MfG

Ich finde es etwas komisch, das mir mehrere Rechtsanwälte gesagt haben das man mir weder Fahrlässigkeit noch absichtliche Täuschung nachweisen kann und ihr meint, das ich schuldig bin?

Wenn ich eine kleine dumme Trine wäre die ohne Ahnung von Autos an einem Auto rumschraubt, dann okay. Aber die Firma, die mir die Teile verkauft hat (anhand der Schlüsselnr. und anhand der EZ ausgewählt), hat gesagt das sie die gleichen Teile ausgewähle hätten…also woher kommt eure Begründung das ich ahnungslos bin und das einfach so gemacht habe??? Ich bin doch nicht bescheuert und baue da irgendwelche Sachen ein, weil ich selber noch damit gefahren bin…eure Argumentationen passen also irgendwie nicht ganz zusammen!!!

Deine Kritik an den Antworten ist an der falschen Adresse:
Wenn die Teile richtig und der Eibau in Ordnung waren:Wieso hast du Probleme?
Ausserdem hast du doch schon einen Rechtsanwalt:Wieso dann noch hier um Rat fragen.?

Grüße

Hallo Maxxus121,

Ausserdem hast du doch schon einen Rechtsanwalt

einen?

Ich finde es etwas komisch, das mir mehrere Rechtsanwälte gesagt haben

Gruß
Horst

Darum gehts ja garnicht. Das läuft eben alles paralell. Außerdem wollte ich die Meinung bzw. den Rat von Außenstehenden haben.

Also nochmal etwas genauer evtl…
Da ja schon mehrere Rechtsanwälte involviert sind, müssten doch inzwischen mehr Einzelheiten dazu vorhanden sein, was genau jetzt mit dem Auto nicht stimmt. Gib evtl. mal die genaue Diagnose der Werkstatt wieder.

Ich kann zu dem Fahrzeug konkret jetzt nichts sagen, aber es ist bei verschiedenen Herstellern bei verschiedenen Modellen durchaus möglich, dass es für ein Fahrzeug verschiedene Bremsausstattungen gibt. So z.B. massive Bremsscheiben vs. Innenbelüftete. Oder Bremsscheiben mit geringerem Durchmesser -die Beläge bremsen sich dann ne Kante rein und verdrehen sich schlimmstenfalls.
Jedenfalls sind das alles Sachen, die man beim Einbau mitbekommen MUSS. Du musst doch noch genau wissen, ob es innenbelüftete oder massive Bremsscheiben waren, ob die Beläge den Scheiben im Durchmesser entsprachen, und ob die Beläge bei komplett rückgestelltem Bremskolben evtl. auffallend großes Spiel zur Scheibe hatten. Belag und Scheibe haben eine formschlüssige Passung. Das sieht man schon.
Darauf verlassen, dass in einem großen Versandlager der Praktikant nicht versehentlich ne Zahl vertauscht hat, oder aber in die falsche Lagerbox gegriffen hat darf man sich grundsätzlich nie. Egal ob Internet-Teile, Teile vom Fachhandel oder Original-Equipment -unfehlbar sind die alle nicht.
Auch kann’s Unterschiede innerh. der Schl. Nrn. geben -v.A. wenn das Auto ggf. mal ein Reimport war usw… Nie darauf verlassen!

Wer eine Bremse einbaut ist immer die letzte Instanz und trägt somit die Verantwortung dafür, dass die Bremsanlage technisch in Ordnung ist.
Die Tatsache, dass eine Bremsanlage eine bewusst recht einfach aufgebaute Angelegenheit ist täuscht viele Bastler leider sehr schnell darüber hinweg, dass man dennoch große Fehler machen kann, wenn man sich in seinem Tun unberechtigterweise zu sicher fühlt. Und damit meine ich nicht das Vergessen von Kupfer-/Keramikpaste.
Ein solcher Fehler scheint dir nun unterlaufen zu sein. Das ist der Grund, warum einige hier bei solchen Sachen durchaus etwas ungehalten reagieren, da sowas einfach -pardon für das Wort- scheißgefährlich ist.

Der TÜV sieht sich nicht explizit den Spalt vom Bremssattel an. Kann er idR. auch gar nicht. Abweichungen kann er so nicht feststellen. Dass er nicht in Regress für falsche/falsch eingebaute Bremsen zu nehmen ist wurde ja schon gesagt.

Also: ich vermute den gemachten Fehler anhand der bisherigen Angaben erstmal in dem genannten Bereich. Falls irgendwie möglich, versuche doch bitte das ein wenig mehr zu präzisieren.
Und was war das mit den Querlenkern? Hast du an verrosteten Querlenkern nur Lager getauscht? Oberflächlicher Rost oder richtig verrostet? Die Werkstatt schmeißt die sicher nicht zum Spaß raus -vor allem nicht wenn sie weiß, dass die Corpi Delicti ggf. Gegenstand eines Rechtsstreits werden.
Du hast die Reparaturen ja eigenhändig vor Kurzem durchgeführt, also müsstest du zu der Sache ja genauere Aussagen machen können.

Falls es sich so darstellt, dass du offensichtlich Bauteile mit falschen Ersatzteilen ersetzt hast, sollteste wie von anderen hier empfohlen im Rechtsbrett anfragen. Aber klär erst mal auf, was genau alles schief gelaufen ist, sonst ist alles Weitere pure Spekulation.