Also nochmal etwas genauer evtl…
Da ja schon mehrere Rechtsanwälte involviert sind, müssten doch inzwischen mehr Einzelheiten dazu vorhanden sein, was genau jetzt mit dem Auto nicht stimmt. Gib evtl. mal die genaue Diagnose der Werkstatt wieder.
Ich kann zu dem Fahrzeug konkret jetzt nichts sagen, aber es ist bei verschiedenen Herstellern bei verschiedenen Modellen durchaus möglich, dass es für ein Fahrzeug verschiedene Bremsausstattungen gibt. So z.B. massive Bremsscheiben vs. Innenbelüftete. Oder Bremsscheiben mit geringerem Durchmesser -die Beläge bremsen sich dann ne Kante rein und verdrehen sich schlimmstenfalls.
Jedenfalls sind das alles Sachen, die man beim Einbau mitbekommen MUSS. Du musst doch noch genau wissen, ob es innenbelüftete oder massive Bremsscheiben waren, ob die Beläge den Scheiben im Durchmesser entsprachen, und ob die Beläge bei komplett rückgestelltem Bremskolben evtl. auffallend großes Spiel zur Scheibe hatten. Belag und Scheibe haben eine formschlüssige Passung. Das sieht man schon.
Darauf verlassen, dass in einem großen Versandlager der Praktikant nicht versehentlich ne Zahl vertauscht hat, oder aber in die falsche Lagerbox gegriffen hat darf man sich grundsätzlich nie. Egal ob Internet-Teile, Teile vom Fachhandel oder Original-Equipment -unfehlbar sind die alle nicht.
Auch kann’s Unterschiede innerh. der Schl. Nrn. geben -v.A. wenn das Auto ggf. mal ein Reimport war usw… Nie darauf verlassen!
Wer eine Bremse einbaut ist immer die letzte Instanz und trägt somit die Verantwortung dafür, dass die Bremsanlage technisch in Ordnung ist.
Die Tatsache, dass eine Bremsanlage eine bewusst recht einfach aufgebaute Angelegenheit ist täuscht viele Bastler leider sehr schnell darüber hinweg, dass man dennoch große Fehler machen kann, wenn man sich in seinem Tun unberechtigterweise zu sicher fühlt. Und damit meine ich nicht das Vergessen von Kupfer-/Keramikpaste.
Ein solcher Fehler scheint dir nun unterlaufen zu sein. Das ist der Grund, warum einige hier bei solchen Sachen durchaus etwas ungehalten reagieren, da sowas einfach -pardon für das Wort- scheißgefährlich ist.
Der TÜV sieht sich nicht explizit den Spalt vom Bremssattel an. Kann er idR. auch gar nicht. Abweichungen kann er so nicht feststellen. Dass er nicht in Regress für falsche/falsch eingebaute Bremsen zu nehmen ist wurde ja schon gesagt.
Also: ich vermute den gemachten Fehler anhand der bisherigen Angaben erstmal in dem genannten Bereich. Falls irgendwie möglich, versuche doch bitte das ein wenig mehr zu präzisieren.
Und was war das mit den Querlenkern? Hast du an verrosteten Querlenkern nur Lager getauscht? Oberflächlicher Rost oder richtig verrostet? Die Werkstatt schmeißt die sicher nicht zum Spaß raus -vor allem nicht wenn sie weiß, dass die Corpi Delicti ggf. Gegenstand eines Rechtsstreits werden.
Du hast die Reparaturen ja eigenhändig vor Kurzem durchgeführt, also müsstest du zu der Sache ja genauere Aussagen machen können.
Falls es sich so darstellt, dass du offensichtlich Bauteile mit falschen Ersatzteilen ersetzt hast, sollteste wie von anderen hier empfohlen im Rechtsbrett anfragen. Aber klär erst mal auf, was genau alles schief gelaufen ist, sonst ist alles Weitere pure Spekulation.