Bremsklötze austauschen. Zur Vertragswerkstatt oder freien? Anschlussgarantie!

Hallo.
Meine Freundin hat einen 3 Jahre alten Hyundai i20.
Hat für diesen Wagen eine Anschlussgarantie (weitere 3 Jahre) abgeschlossen.
Inspektionen macht Sie immer beim Hyundaihändler.
Nun steht der TÜV an, und Sie muß schnell noch die Bremsklötze vorne erneuern lassen.

Frage:
Muß Sie auch wieder zum Hyundaihändler?
Oder kann Sie die Klötze bei jeder freien Werkstatt austauschen lassen?

Sie möchte nicht, dass dadurch die Anschlussgarantie entwertet wird…
Es heisst ja immer „Während der Garantie immer zum Hyundaihändler…“

Danke
tom

Hallo Tom,
Sie kann in jede Werkstatt fahren, die nach Herstellervorgaben arbeitet. Am Besten also zu einer Werkstatt, die einer Kette angehört (z.B. Bosch, 1a, usw.).
LG
Stefan

Danke Stefan! Top!

Hallo mrymen,

nein,das kann sie in jeder freien Fachwerkstatt machen lassen,ohne das ihre Garantie erlöscht.

Natürlich mit Rechnung.

Gruß

MückeHH

nein,das kann sie in jeder freien Fachwerkstatt machen
lassen,ohne das ihre Garantie erlöscht.

Und das begründest du wie?

Gruß
O.Varon

Hallo!
Ich würde es in der Hyunday- Werkstatt machen lassen, alleine deswegen, dass ich Originalklötze bekomme. Zu harte Beläge verschleißen die Bremsscheibe, zu weiche mindern die Bremsleistung. Der Einbau von Nachbauteilen könnte auch die Garantie beeinflussen und durch die Tausch Arbeiten könnten garantierelevante Teile, z.B. Sensoren des ABS beschädigt werden.
MfG
airblue21

Hallo O.Varon,

gaaaaaanz einfach, mit der „Autobild“, „Auto mobil“, und „ATU“.

Gruß

MückeHH

Au weia… (owT)
.

Hallo,

Und das begründest du wie?

durch die allgemeine Rechtssprechung. Wenn man die Fälle (z.B. bei der Innung) verfolgt, zeigt sich ein recht einheitliches Bild:

Während der Sachmangelhaftung dürfen freie Werkstätten alles, sofern sie dies nach Wartungsplan machen, also auch Kundendienste etc., ohne, dass davon ein Anspruch eingeschränkt wird.
Während der Garantiezeit bestimmen einzig und allein die Garantiebedingungen, wie es rechtlich aussieht. Da die Garantie freiwillig ist, bindet der Hersteller sie gerne an eine einwandfreie Service-Historie der Vertragswerkstatt.

Wenn nun z.B. Bremsbeläge markenfremd erneuert werden, kann sich der Hersteller nicht um seine Garantieleistungen, z. B. an einem Getriebe oder an der Karosserie drücken, weil es keine Zusammenhänge gibt.
Einzig die betroffenen Komponenten haben natürlich keine Werksgarantie mehr. Ist bei einer Bremsanlage aber ein überschaubares Risiko.

Anders sieht es z.B. aus, wenn Zündkerzen getauscht werden. Hier bilden sich zumindest vage Ansatzpunkte, dass ein Motorschaden von falschen Kerzen herrühren könnte.
Das ist dann meist Sache von Sachverständigen und Anwälten.

Grüße
formica