Hallo,
ich habe mal eine Frage an alle Experten hier.
Ich hatte einen Unfall im Januar. Ich bin am Ende einer Strasse innerorts auf ein Auto aufgefahren da ich wegen dem Winter auf einer Eisfläche ins rutschen kam. Ich habe noch versucht auszuweichen aber habe ihn doch noch leicht hinten links berührt und kam versetzt neben ihm zum stehen. Die Sache ist aber schon geregelt,ich habe es nur erwähnt weil es zum Unfallhergang gehört.
Nun zum Problem, als ich stand und wir gerade aussteigen wollten kam ein Auto von hinten und fuhr dann auf mich auf weil sie auch auf dem Eis ins rutschen kam. Ihre Versicherung meint jetzt das ich eine Teilschuld habe da Ihr Bremsweg verkürzt war durch meinen Auffahrunfall. Ich würde also nur 70% bekommen.
Im Grunde wurde Ihr Bremsweg doch sogar verlängert weil ich ja nicht hinter sondern neben dem Fahrzeug was vor mir war stand. Auf einer freien Strasse könnt ich es ja verstehen weil sie dann überrascht gewesen sein könnte aber es war am Ende wo man eh anhält um abzubiegen. Also hätte sie ausreichend Abstand haben müssen und Ihr Bremsweg hätte doch reichen müssen oder nicht? Zumal ich schon stand und aussteigen wollte. Sogar die Polizei hat es als 2 Unfälle aufgenommen.
hi,
unter dem strich kann alles noch passieren, von keine schuld bis schuld.es ist nun daran, wer die besseren a wälte und die besseren argumente hat.
fakt ist, §3,abs1 §4,abs 1 stvo sind zu beachten.
gerade bei extremen witterungsbedingungen muss der sicherheitsabstand vergrößert werden.
frage: wie lange stand man denn schon dort bevor aufgefahren wurde??
Hallo und erstmal danke für Deine Antwort,
also wir standen, haben uns abgeschnallt und wollten aussteigen.
Denke es waren so 5 Sekunden.
Aber ich denke gerade weil es kein promptes abbremsen von uns gab ist das Argument schon hinfällig. Wir sind ja nicht direkt aufgefahren und zum stehen gekommen sondern links vorbei gerutscht und haben den vor uns dabei gestriffen und dann verstezt nach hinten neben ihm gestanden. Dann kam eben das Auto(Taxi) von hinten.
Hallo Christian,
von einem fiktiven ähnlichen Fall kann ich ähnliches sagen - es wird einfach einmal versucht, bei einem Dreier-Unfall dem Mittleren Mitschuld an beiden Unfällen zuzuschieben (Versicherung will ja sparen). Aber gerade wenn schon 5 Sekunden seit dem 1 Unfall vergangen sind, spräche das fiktiv gegen eine Bremswegverkürzung. Also Widerspruch einlegen - wenn das nichts nützt, Anwalt einschalten!
Viel Erfolg
Karin