Bremswegverkürzung Kfz-Unfall

Hallo,

kann mir jemand Genaueres zum Begriff Bremswegverkürzung bei Auffahrunfall (mittleres Fahrzeug von 3 beteiligten Kfz) sagen.

Über Google habe ich das Urteil OLG Celle 20.6.2002 14 U 323/01 gefunden, leider aber keinen Text dazu.

Ist das eine neue Idee, die alle Versicherungen verständlicherweise toll finden oder ist das Standard in der Rechtsprechung?

Übrigens habe ich eine Rechtsanwältin mit der Abwicklung der Schadensregulierung beauftragt. Sie hat mir diese haarsträubende Rechtsprechung 2mal erklärt. Ich will mich nur selbst kundig machen, ob so etwas Standard ist (und das mal selbst lesen).

Vielen Dank für die Hilfe
C.

Hallo Cirwalda,

der Text dazu lautet:

  • Wer durch einen schuldhaften Verkehrsverstoss auf seinen Vordermann auffährt, verkürzt den Bremsweg des nachfolgenden Kraftfahrzeuges.
    Dieses führt zu einem Mitverschulden in Höhe von 30% am eigenen Heckschaden.
    (OlG Celle, Urt. v. 20.06.2002, Az. 14 U 323/01) -

olli

Hallo C.

das gleiche wollte bei meinem (bis jetzt einzigen :wink:) Unfall die Versicherung auch machen. Allerdings habe ich erklärt,dass ich schon ca. 5 -10 Sekunden gestanden habe, bis der nächste in mich hineinfuhr. Und nachdem die hinter mir Fahrende dem nicht widersprochen hat, hat ihre Versicherung meinen Heckschaden ganz bezahlt.

Viel Erfolg in deinem „Kampf“ - und Widerspruch ist bei den Versicherungen immer gut

Karin