Hallo,
kann mir jemand Genaueres zum Begriff Bremswegverkürzung bei Auffahrunfall (mittleres Fahrzeug von 3 beteiligten Kfz) sagen.
Über Google habe ich das Urteil OLG Celle 20.6.2002 14 U 323/01 gefunden, leider aber keinen Text dazu.
Ist das eine neue Idee, die alle Versicherungen verständlicherweise toll finden oder ist das Standard in der Rechtsprechung?
Übrigens habe ich eine Rechtsanwältin mit der Abwicklung der Schadensregulierung beauftragt. Sie hat mir diese haarsträubende Rechtsprechung 2mal erklärt. Ich will mich nur selbst kundig machen, ob so etwas Standard ist (und das mal selbst lesen).
Vielen Dank für die Hilfe
C.