Brennende Häuser versichern ?

Hallo zusammen!

Ich möchte hier mal darauf hinweisen, dass eine Versicherung immer vor dem Versicherungsfall abgeschlossen werden muss. Das klingt zwar furchtbar banal. Die Realität der Kundenanfragen zeigt aber immer wieder, dass diese Tatsache in vielen Köpfen noch nicht angekommen ist.

  • Man kann ein brennendes Haus nicht versichern!

  • Wer einen Schaden verursacht hat, sollte vorher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben!

  • Wer krank ist oder im Krankenhaus liegt, kann keine Kranken(-zusatz)versicherung abschließen. Das gilt auch für Zähne, wenn der Zahnarzt schon gesagt hat, dass da was gemacht werden muss.

  • Und es gilt auch und gerade für eine Rechtsschutzversicherung.

Ich bekomme immer wieder Anfragen, ob man nicht noch schnell eine Rechtsschutzversicherung für diesen oder jenen Fall abschließen kann.
Der Versicherungsfall ist bei einer RS-Versicherung idR dann eingetreten, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer gegen Rechtspflichten oder Vorschriften verstoßen hat oder haben soll. Bei mehreren Verstößen ist der erste maßgebend, erstreckt sich die Angelegenheit über einen Zeitraum, ist der Beginn ausschlaggebend. (Es gibt noch weitere Spezialregelungen.)

Im Klartext heißt das, der Versicherungsfall ist dann eingetreten, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist.

Entscheidend ist die materielle und nicht die formelle Rechtslage. Unerheblich ist, wann die erste Mahnung oder Beschwerde rausgeschickt wird, wann man zum Rechtsanwalt geht oder wann ein Gericht eingeschaltet wird.
Dazu kommt in einigen Bereichen eine Wartezeit. Diese wird von den Versicherungsunternehmen unterschiedlich gehandhabt.

Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass (auch im Interesse der anderen versicherten und zahlenden Kunden) Schäden geltend gemacht werden, die mit ziemlicher Sicherheit schon vorauszusehen sind. Jede Versicherung, die derartige Angelegenheiten regulieren würde, würde über kurz oder lang pleite machen, bzw. müsste die Versicherungsbeiträge in unerträgliche Höhen schrauben.

Daher mein Appell: Denkt nicht erst dann über Versicherungen nach, wenn der Schaden schon eingetreten ist oder sich am Horizont abzeichnet. Dann ist es fast immer zu spät.

Und noch etwas: Wer Versicherungen online abschließen will, sollte schon ziemlich viel Ahnung von dem Thema haben.
Ich habe schon einige Kunden kennengelernt, die sich falsch versichert haben. Einige haben bestimmte Risiken nicht abgesichert, die sie eigentlich versichern wollten. (Ergebnis im Schadensfall: „Die bösen Versicherungen zahlen nie“)

Es hat aber auch schon Fälle gegeben, wo der Kunde gleichzeitig falsch und dazu auch noch viel zu teuer versichert war.

Liebe Grüße an alle Nutzer,

Holger Tonn

Hallo Holger!

Mit Ihrem Appell haben Sie natürlich in allen Belangen vollkommen recht! Ich denke, um diesem Problem Herr zu werden, bedarf es einem grundsätzlichen Umdenken; unser Berufsstand ist gefordert, dies bei den Verbrauchern auch durchzusetzen.

Was ist eigentlich eine Versicherung? Hier herrscht bereits Aufklärungsbedarf, da die Erwartungen der Konsumenten nicht nur unterschiedlich, sondern teilweise auch falsch sind. Und daraus resultiert m. E. auch die Tatsache, dass, wie Sie richtigerweise schreiben, brennende Häuser versichert werden wollen und sollen.

Jeder Mensch besitzt unzählige individuelle Risiken. Mit einer Versicherung werden diese Risiken jedoch nicht in Ihrer Gefahr geschmälert. Vielmehr erfahren die Folgen eines eingetretenen Risikos die Absicherung durch die Versicherung, insofern das betreffende Risiko auch als solches gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrages erkannt wird. Demnach ist eine Versicherung nichts anders als ein Instrument zur Risikoabwälzung; das Risiko wird an den Versicherungsvertrag respektive den Versicherer abgetreten.

Hieraus leiten sich nun verschiedene Tatsachen ab. Zum einen ist die Frage des Risikos selber wichtig. Diese müssen in erster Linie erkannt und schließlich bewertet werden. Man spricht von der sog. Versicherungswürdigkeit. Nur wenige Versicherungen sind in ihrer Existenz so relevant, dass die vorangegangene Frage keiner Antwort bedarf, so z. B. die Privathaftpflichtversicherung. Anders beispielsweise die Glasversicherung. Nicht zwangsläufig ist ein solcher Vertrag für das Individuum von Bedeutung.

Bei der Bewertung von Risiken fällt auf, dass vorwiegend solche abgetreten werden sollen, die in Ihrer Gefahr des Eintritts weitreichende Konsequenzen zur Folge haben. So wird das Haus gegen Feuer versichert und nicht etwa gegen bröckelnden Putz. Tatsächlich aber achten Verbraucher auf minimalistische Einschlüsse - Und deren Erstattung im Schadensfall! So sind Versicherungskunden über den Zustand erboßt, dass der geliehene Spiegel des Nachbars, welchen man versehentlich zerbrochen hat, von der Privathaftpflichtversicherung nicht erstattet wird. Man bleibt auf den 50 Euro sitzen. Hier liegt aber definitiv keine Versicherungswürdigkeit vor, denn die 50 Euro führen keine Zahlungsunfähigkeit herbei oder machen berufsunfähig. Vergleicht man Hausratversicherungen, so fällt auf, dass der Diebstahl von Gartenmöbel bis zu einer Summe von 250 Euro bei Anbieter A versichert wird und bei Anbieter B nicht. Dafür hat Anbieter B die Aufräum-/Abbruchkosten bis zur Versicherungssumme mitversichert und Anbieter A nur zu 10 %. Gehen wir nun von einer Versicherungssumme von 50.000 Euro aus und lassen wir das Haus abbrennen, so wird man schnell feststellen, dass alleine die vorgeschriebene Entsorgung der verbrannten Möbel und Elektrogeräte weit über 5.000 Euro liegen werden. Was ist nun versicherungswürdig? Die Gartenmöbel vor Diebstahl oder die Aufräum-/Abbruchkosten? Beantworten Sie die Frage!

Meinen Klienten rate ich, Versicherungen als Wette gegen die Versicherungsgesellschaften zu betrachten. Demnach sind alle Versicherungskunden davon überzeugt, dass bestimmte Schäden eintreten werden. Die Gesellschaften wiederum wetten dagegen. Gleichzeitig aber stellen selbige die Spielregeln auf; so ist es dem Wettpartner beispielsweise untersagt, den Eintritt des Risikos vorsätzlich herbeizuführen. Die Natur der Wette funktioniert aber nur, wenn sein Ausgang ungewiss ist. Auf der Pferdebahn werden Sie nicht auf das tote Pferd in der Box 3 wetten - Es wird nie die Ziellinie überqueren. Und der Versicherer wird nicht auf ein Haus wetten, dass, wie der Kollege Holger Tonn schreibt, brennt. Denn auch hier ist der Ausgang bereits gewiss.

Mein Appell an Sie lautet: Erkennen und bewerten Sie IHRE Risiken, bevor Sie dafür Versicherungsverträge abschließen. Die Komplexität des Themas Versicherungen ist zudem zu umfangreich, als dass dies der Kunde alleine bewerkstelligen könnte. Vermeiden Sie daher weitestgehend alle Online-Angebote. Und lassen Sie sich nicht vom Fettgedruckten beeinflussen! Das menschliche Auge liest immer das, was alles versichert ist. Interessant wird es dann, wenn man den Rückschluss zieht, was alles vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde…

In diesem Sinne

beste Grüße

Stephan

Hallo

Es hat aber auch schon Fälle gegeben, wo der Kunde
gleichzeitig falsch und dazu auch noch viel zu teuer
versichert war.

Das kann ja bei der ARAG glücklicherweise nicht passieren, harharhar.

http://www.bundderversicherten.de

gruß T.

Leider doch!

Die ARAG bietet (angeblich aus Wettbewerbsgründen) ein Online- Berechnungs- und Abschlussmodul an. Wer sich darüber versichert, geht natürlich genau das gleiche Risiko ein. Da er die Bedingungen mit einem Klick akzeptiert, kann er im Falle eines Falles noch nicht mal die ARAG, geschweige denn einen Außendienstmitarbeiter für einen Beratungsfehler haftbar machen.
Außerdem wird der Online-Kunde keinem ADM persönlich zugewiesen und zugeschlüsselt. Somit steht ihm dann auch später kein persönlicher Ansprechpartner im Außendienst zur Verfügung.

Ich würd’s mir daher als Laie genau überlegen, ob ich online eine Versicherung beantrage, egal wo.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Es hat aber auch schon Fälle gegeben, wo der Kunde
gleichzeitig falsch und dazu auch noch viel zu teuer
versichert war.

Das kann ja bei der ARAG glücklicherweise nicht passieren,
harharhar.

http://www.bundderversicherten.de

gruß T.

Leider doch!

Ich würd’s mir daher als Laie genau überlegen, ob ich online
eine Versicherung beantrage, egal wo.

Ich wollte ja eigentlich nur dezent darauf hinweisen, daß die Arag auch nicht
gerade eine der preisgünstigen Versicherer ist …

Gruß T.

Ich wollte ja eigentlich nur dezent darauf hinweisen, daß die
Arag auch nicht
gerade eine der preisgünstigen Versicherer ist …

Gruß T.

Hallo T.! Falsch und zu teuer versichern kann man sich überall, und online natürlich auch gut bei der ARAG *g*. Insofern war Ihr Beitrag für mich eine Steilvorlage.

Ich weiß nicht, ob man hier eine Diskussion über das Preis-Leistungs-Verhältnis der ARAG oder anderer Versicherungen führen sollte. Dafür würde sich sicherlich ein komplett neues Posting eignen.

Die ARAG ist m.E. im Bereich der Service-Versicherer absolut konkurrenzfähig. Wenn man natürlich auf eine qualifizierte Beratung verzichten möchte und die Risiken einer schlechten oder fehlenden Beratung in Kauf nimmt (s.o.), ist man vom Preis her beim Billigversicherer sicherlich besser dran. Auch das spricht natürlich noch zusätzlich gegen einen Online-Abschluss über das ARAG-Portal.

Online gibt es tatsächlich billigere Angebote. Die Frage ist nur, ob sie besser sind.

Da hier anscheinend Links zulässig sind, hier eine einigermaßen umfassende Beschreibung des ARAG-Privatrechtsschutzes und auch eine kurze Stellungnahme von mir zu Online-Abschlüssen:

http://www.arag-tonn.de/page_1137325967742.html

(Liebe Admins, sollte das nicht zulässig sein, bitte eine kurze Info an mich. Dankeschön)

Grüße an T. und alle anderen,

Holger Tonn

Tatsächlich aber achten Verbraucher auf
minimalistische Einschlüsse - Und deren Erstattung im
Schadensfall! So sind Versicherungskunden über den Zustand
erboßt, dass der geliehene Spiegel des Nachbars, welchen man
versehentlich zerbrochen hat, von der
Privathaftpflichtversicherung nicht erstattet wird. Man bleibt
auf den 50 Euro sitzen. Hier liegt aber definitiv keine
Versicherungswürdigkeit vor, denn die 50 Euro führen keine
Zahlungsunfähigkeit herbei oder machen berufsunfähig.
Vergleicht man Hausratversicherungen, so fällt auf, dass der
Diebstahl von Gartenmöbel bis zu einer Summe von 250 Euro bei
Anbieter A versichert wird und bei Anbieter B nicht. Dafür hat
Anbieter B die Aufräum-/Abbruchkosten bis zur
Versicherungssumme mitversichert und Anbieter A nur zu 10 %.
Gehen wir nun von einer Versicherungssumme von 50.000 Euro aus
und lassen wir das Haus abbrennen, so wird man schnell
feststellen, dass alleine die vorgeschriebene Entsorgung der
verbrannten Möbel und Elektrogeräte weit über 5.000 Euro
liegen werden. Was ist nun versicherungswürdig? Die
Gartenmöbel vor Diebstahl oder die Aufräum-/Abbruchkosten?
Beantworten Sie die Frage!

Der Artikel spricht für sich und braucht sicher nicht weiter kommentiert zu werden. Die Aussagen kann man nur voll unterstreichen.

Exemplarisch dafür ist das nachfolgende Posting (Direktversicherer seriös und effektiv) und die daraus folgende Diskussion.

Gruß an alle,

Holger Tonn

Hi,

danke für die ausführlichen Ausführungen, ich halte es aber dann doch lieber mit
den preisWERTEN Anbietern (wobei preiswert nicht billig, aber auch nicht teuer
sein muß).

Gruß T.

Bei der HUK ist es das gleiche Drama
Hallo,
erstmal vielen Dank für diesen Post.
Er spricht mir aus der Seele. Von mir ein *

Und noch etwas: Wer Versicherungen online abschließen will,
sollte schon ziemlich viel Ahnung von dem Thema haben.
Ich habe schon einige Kunden kennengelernt, die sich falsch
versichert haben. Einige haben bestimmte Risiken nicht
abgesichert, die sie eigentlich versichern wollten. (Ergebnis
im Schadensfall: „Die bösen Versicherungen zahlen nie“)

Ich arbeite bei der HUK und hab jeden Tag 2-3 Leute am Telefon, die über die HUK24 versichert sind und nun Auskünfte oder Änderungen zu Ihrem Vertrag vornehmen wollen.
Wenn ein Schaden vorliegt verbinde ich den VN natürlich gern in die Schadenabteilung. Aber warum zur Hölle soll ich zum Beispiel einem Beitragssnichtzahler versuchen zu einem Konkurrenzunternehmen durchzustellen?
Ja, richtig! Konkurrenz. Denn auch wenn es gleich klingt, es sind 2 Unternehmen. Und außerdem gefährdet jeder HUK24 Kunde meinen Arbeitsplatz.
Also, ein für alle mal: Wer sich bei einem Online-VR versichert, muß auch alleine klar kommen! Er kann sich nicht darauf verlassen, daß Ihm Freitag Früh um 10 Uhr noch ein Vertreter eine Doppelkarte ins Büro bringt, nur weil bis 12 das neue „Schätzchen“ zugelassen werden soll und man grad zufälligerweise seine PIN vergessen hat. *hrhrhr*

mfg
snake