Hallo,
da jede Tätigkeit beim Schornsteinfeger einzeln vergütet wird, kann man gar nicht auf den von dir beschriebenen Stundenlohn kommen…
Die Gebühren, die der Schorni verlangt, sind gesetzlich festgeschrieben.
Er MUSS die Feuchtigkeit des Brennholzes messen und er MUSS nachsehen, ob der Ofen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Der Schorni macht das nicht aus Jux und Tollerei, das ist ein festgeschriebenes Prüfprogramm, Ähnlich wie beim TÜV. Der muss ja auch Licht UND Bremsen überprüfen und kann nicht einfach sagen, weil heut der 29.2 ist bekommt jeder ohne Prüfung und Rechnung von mir eine Plakette.
Wenn man sich nicht sicher ist bezüglich der Rechnungshöhe wendet man sich an seine Stadt- oder Kreisverwaltung, die Überprüfen die Rechnungen des Schorni, ich kann aber gleich sagen, daß da nichts bei rauskommen wird, da hier korrekt abgerechnet wurde:
Schau hier bitte auf Seite 9 Nr. 5.1 und 5.2 nach, der Wert ist der Arbeitswert, der noch mit 1,01 zu multiplizieren ist und dann kommt noch die MwSt drauf.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_o/ge…
Grüße
miamei