Brief als Überweisungsanweisung?

Hallo,

dies ist eine rein technische Frage: ein Mann liegt im Krankenhaus, hat seine Unterlagen zuhause liegen und möchte nun per Brief seine Bank bitten, den Betrag X an das Konto Y zu überweisen. Er selbst weiß (da eben sonst immer schriftlich vom Schreibtisch aus alles erledigt wird und dort alles notiert ist) gerade mal die Bank und den Sachbearbeiter, nicht aber seine Kontonummer auswendig.

Frage: Geht sowas überhaupt, oder müsste er erst mal Überweisungsträger mit eingedruckter Kontonummer von der Bank anfordern?

Besten Dank schon mal
sagt
®ichard

Hallo,

warum sollte das nicht gehen?
Die überweisung ist nicht zwingend an die Form des überweisungsträgers geknöpft.
Theoretisch könnte sie sogar telefonisch entgegen genommen werden.

Gruss Ivo

Hallo,

wobei die Bank für den Mehraufwand eine Gebühr nehmen kann.

Hallo ®ichard,

wie Ivo schon schreibt - rechtich kein Problem.

Vielleicht hilft es aber der problemlosen Abwicklung, vorher bei der Bank anzurufen, den Sachbearbeiter ausfindig zumachen und ihm die Situation zu erklären. Er wird sicher - da der Kunde nicht bekannt ist - den Auftrag telefonisch nicht entgegennehmen, aber so wird der dann eintreffende schriftliche Auftrag sicherlich schneller bearbeitet.

Gruß
Ramona

Hallo Richard,

wenn Du die Kontonummer kennst und die Unterschrift stimmt, geht es glatt. Auch stimmt es nicht, dass eine „Mehraufwendung“ aufgeschlagen wird. Selbst habe ich das bei mehreren Banken angewendet.

Gruesse Rudolf

Hallo,

wenn Du die Kontonummer kennst und die Unterschrift stimmt,
geht es glatt. Auch stimmt es nicht, dass eine
„Mehraufwendung“ aufgeschlagen wird. Selbst habe ich das bei
mehreren Banken angewendet.

um dann wieder vom Bereich der Fabel in die Realität zurückzukehren: Gemäß AGB ist der Kunde verpflichtet, im Zahlungsverkehr die Vordrucke der Bank zu verwenden. Daß man im Einzelfall auch die gewöhnliche Briefform akzeptiert, ist keine Garantie dafür, daß das immer der Fall sein wird und nur, weil die ein oder andere Bank das auch noch ohne zusätzliche Gebührenbelastung hinnimt, muß das nicht heißen, daß das auf immer und ewig der Fall sein wird. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es schon mal gleich gar nicht.

Während Aufträge auf Vordrucken automatisch verarbeitet werden müssen, sind die Briechen per Hand in die EDV zu kloppen. Dafür werden dem Kundenbetreuer intern Kosten verrechnet, die er sich irgendwann mal vom Kunden wiederholt. Einer meiner früheren Kunden (Unternehmen) hatte auf electronic banking und Vordrucke auch keinen Bock und faxte seine Aufträge immer auf Blankopapier. Irgendwann haben wir dann angefangen, Gebühren zu berechnen. Bei 12,50 je Überweisung ließ er sich dann doch mal einen Stapel Vordrucke zuschicken und für electronic banking freischalten.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

um dann wieder vom Bereich der Fabel
in die Realität zurückzukehren:
Gemäß AGB ist der Kunde verpflichtet,…

gut, dass Du meine Weisheiten korrigierst, ich habe in Unwissenheit des Kleingedruckten geschrieben aber tatsaechlich habe ich das mehrmals bei verschiedenenen Banken in verschiedenen Laendern gemacht.

Ich glaube Dir, dass solche schlampige Beziehungen zu einem Geldinstitut nicht die Regel sind, sondern dass sich die Kunden halt ordentlich benehmen muessten.

Ich persoenlich wuerde halt meine Bankverbindung kuendigen, wenn man mich zu solchen Formularen zwingen oder Gebuehren berechnen wuerde.

Einschraenkend moechte ich sagen, dass solche „Wiederholungstaeter“ wie Du als Beispiel angefuehrt hast, sich doch an Regeln halten sollten. Das koennte die Bank aber auch mit einem persoenlichen Gespraech erreichen und nicht durch Gebuehren.

Noch einmal Einschraenkend moechte ich glauben, wenn das mit den formlosen Papieren nur selten geschieht, werden die meisten Banken es akzeptieren.

Freundliche Gruesse, auch wenn ich nicht recht gehabt habe, Rudolf

Hallo Rudolf,

Ich persoenlich wuerde halt meine Bankverbindung kuendigen,
wenn man mich zu solchen Formularen zwingen oder Gebuehren
berechnen wuerde.

ich habe die unterschwellige Botschaft auch der vorherigen Absätze durchaus verstanden, nur sind es ja nicht zuletzt die Kunden, die schnelle Auftragsaufführungen und niedrige Gebühren erwarten. Dies läßt sich nur durch Standardisierung und Rationalisierung erreichen. die manuelle Erfassung einer Überweisung dauert inkl. Freigabe zwischen fünf und zehn Minuten. Wenn ich von meinem Verrechnungssatz ausgehe, der anderen Abteilungen für meine Arbeitszeit in Rechnung gestellt wird, komme ich da auf interne Kosten von 9 bis 18 Euro.

Die anfallenden Kosten werden so oder so von irgendjemandem bezahlt. Ob nun vom Verursacher selbst oder von allen Kunden über generell höhere Gebühren. Ich persönlich bin eher für eine direkte Verrechnung, um die Transparenz zu wahren und andererseits eine optimale Allokation der Ressourcen zu gewährleisten.

Einschraenkend moechte ich sagen, dass solche
„Wiederholungstaeter“ wie Du als Beispiel angefuehrt hast,
sich doch an Regeln halten sollten. Das koennte die Bank aber
auch mit einem persoenlichen Gespraech erreichen und nicht
durch Gebuehren.

Es ist ja im geschilderten Fall nicht so gewesen, daß wir gleich mit den Gebühern angefangen hätten, sondern wir haben natürlich vorher mehrfach darum gebeten, daß der Kunde die Vordrucke verwenden möge.

Ich sehe ehrlich gesagt auch nicht den Nachteil darin, diese Vordrucke zu verwenden. Schließlich enthält der Vordruck keine anderen Informationen als der Brief auch enthalten muß. Im Gegentum hat der Kunde die Erleichterung, daß er keine Information vergißt, was dann im Zweifel wieder zu Kosten und Zeitverzögerungen führen würde.

Noch einmal Einschraenkend moechte ich glauben, wenn das mit
den formlosen Papieren nur selten geschieht, werden die
meisten Banken es akzeptieren.

Ist wohl so, nur sollte man sich nicht darauf verlassen, daß man das Wort selten genauso definiert wie die Bank.

Gruß,
Christian