Brief an Staatsanwaltschaft

Hallo,

ich bin um 5000 Euro betrogen worden.
Die Polizei ist nicht sehr hilfreich, d.h. sie interessiert sich nicht so richtig dafür und leitet uns an den Anwalt weiter. Mein Anwalt könnte den Betrug an den Staatsanwalt weiterleiten, doch sind leider die Anwaltskosten, die dadurch enstehen für mich zu hoch. Außerdem sagt er, daß der Betrag von 5000 Euro zu gering ist, als daß der Staatsanwalt sich dafür interessieren würde. Ist das wahr ? Ist es möglich direkt einen Brief an die Staatsanwaltschaft zu schreiben ?

Danke.

Grüeß,

Master.

Hallo Master,

wenn Du etwas näher die Situation ausführst, kann man mehr dazu safgen.

Tschuess Marco.

Hallo,

selbstverständlich ist es möglich auch selbst an die StA zu schreiben und Strafanzeige zu erstatten. Dies ist formlos jederzeit möglich. Allerdings ist es für einen Laien üblicherweise nicht möglich einzelne Straftatbestände direkt zu zu untermauern, dass es zu einer Anklage reichen würde. Daher sollte man eine möglichst exakte aber kurze Sachverhaltsdarstellung machen und sich dann darauf beschränken die Anzeige „wegen aller in Frage kommender Tatbestände“ zu stellen. Gibt es einen Verdächtigen, sollte man diesen benennen.

Es kommt dann normalerweise - wenn nicht gleich ganz offensichtlich ist, dass keine Straftat vorliegt - zu einer entsprechenden Rückfrage bzw. Vorladung (ggf. auch zur Polizei), um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Ergeben sich genügend Ansatzpunkte wird man dann Tatverdächtige einvernehmen und bei Aussicht auf Verurteilung Anklage erheben.

Es stimmt nicht, dass sich die StA für Fälle in Höhe von EUR 5000,-- grundsätzlich nicht interessiert… Fraglich ist vielmehr, ob hinreichende Aussicht auf Verurteilung eines Täters besteht bzw. was diesem dann passiert. Dabei kommt es ganz auf den konkreten Fall an. Was Du aber nicht vergessen solltest: Durch das Strafverfahren bekommst Du Dein Geld nicht zurück! Wenn es Dir vornehmlich hierum geht, und Dir die Bestrafung eher egal ist, solltest Du zunächst lieber zivilrechtlich vorgehen. Denn löngst nicht jedes schlechte Geschäft ist auch ein Betrug. Es kann aber sein, dass zivilrechtlich ein Anspruch auf Rückabwicklung, Schadenersatz o.ä. gegeben ist.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

tut mir Leid für die spärlichen Informationen.
Also es war so:
Ich habe einen Kopierladen übernommen. Der vorige Inhaber hat aber die ganze Zeit nur ein falsches Spiel gespielt. Er hat Kundenaufträge vorgetäuscht, d.h. er hat T-Shirts usw. selbst gedruckt und (wahrscheinlich) nicht verkaufen können. Dafür wollte er das Geld vorausgezahlt bekommen und sagte, daß die Kunden spätestens in drei Tagen ihre Waren abholen würden und ich das Geld dann zurückbekäme. Nach der Schlüsselübergabe für den Laden, habe ich ihn nicht mehr wiedergesehen. D.h. er hat sich aus dem Staub gemacht. Es sind auch keine Kunden gekommen.
Leider wollte er eine Bestätigung über das von mir gezahlte Geld nicht unterschreiben, unter dem Vorwand, daß er keine Steuern an das Finanzamt zahlen wolle.
Habe ich jetzt schlechte Karten in diesem Fall ?
Beweise könnten sein: ein Zeuge bei der Geldübergabe(meine Frau) und seine Handschrift bei den „Kundenaufträgen“.

Vielen Dank für Hilfe.

MfG,

Master.

Hallo Master,
also die Beweislage ist - vorsichtig ausgedrückt - nicht gerade erdrückend. Da du keine Quittung hast für den ausgezahlten Betrag, und seine Handschrift auf den Kundenaufträgen auch aus dem Grunde darauf sein könnte, weil der Kunde ihm diktiert hat, bleibt „nur“ (bitte nicht falsch verstehen) Deine Frau als Zeugin für die Geldübergabe. Stehen denn keine Kundennamen auf den Aufträgen? - Das könnte helfen, wenn die Kunden aussagen, nie einen solchen Auftrag gegeben zu haben.
Merke: Ohne Quittung ist Geld oft weit weg! Wenn erst einmal Aussage gegen Aussage steht und keiner wegen ähnlicher Delikte vorbestraft ist…

Viel Glück
udo

Moien!

Bei mir ging es „nur“ um 200DM die mir quasi geklaut wurden! Hätte auch nicht gedacht, daß es was bringt, aber der Knilch ist verurteilt worden…

Bernd

Hallo Master,

tut mir Leid für die spärlichen Informationen.

passiert halt

Also es war so:
Ich habe einen Kopierladen übernommen. Der vorige Inhaber hat
aber die ganze Zeit nur ein falsches Spiel gespielt. Er hat
Kundenaufträge vorgetäuscht, d.h. er hat T-Shirts usw. selbst
gedruckt und (wahrscheinlich) nicht verkaufen können. Dafür
wollte er das Geld vorausgezahlt bekommen und sagte, daß die
Kunden spätestens in drei Tagen ihre Waren abholen würden und
ich das Geld dann zurückbekäme. Nach der Schlüsselübergabe für
den Laden, habe ich ihn nicht mehr wiedergesehen. D.h. er hat
sich aus dem Staub gemacht. Es sind auch keine Kunden
gekommen.
Leider wollte er eine Bestätigung über das von mir gezahlte
Geld nicht unterschreiben, unter dem Vorwand, daß er keine
Steuern an das Finanzamt zahlen wolle.
Habe ich jetzt schlechte Karten in diesem Fall ?
Beweise könnten sein: ein Zeuge bei der Geldübergabe(meine
Frau) und seine Handschrift bei den „Kundenaufträgen“.

Kurz zusammengefasst: Der Vorbesitzern hat Dir unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld aus der Tasche gezogen.
Da es ein Einzelfall ist, dürfte sich der Staatsanwalt dafür nicht interesieren. Der Weg ist hier - siehe Wiz Posting- die Zivilrechtsklage. D.h. du musst den Gegner wg. Betrugs verklagen.
Eventuell gibt es noch den Weg ihn als Schuldner zu belangen. Dies ginge über Mahnung, Schuldtitel, Gerichtsvollzieher.

Generell musst Du überlegen, ob es Dir eine anwaltliche Rechtsberatung wert ist. Er könnte Dir den jurist. exakten Weg aufzeigen. Denk daran, er lebt vom Klagen.

Tschuess Marco.