Brief vom Gerichtsvollzieher

Hallo zusammen

Ein Kfz - Halter bringt seinen PKW in die Werkstatt , bekommt die Rechnung zugeschickt und der PKW - Halter lässt sich zu der Werkstatt fahren um seinen PKW abzuholen.
Der Mangel ist ganz offensichtlich und auf den allerersten Blick nicht beseitigt und der Kfz Halter beanstandet das unverzüglich , nimmt aber den Wagen in dem moment mit , da er den Wagen auch mal brauchte.
der KFz Halter bittet um einen Nachbesserungstermin , den er aber nicht einhalten kann , weil der Wagen zwischenzeitlich mit Motorschaden liegen bleibt und der ADAC eine mangelhafte Vorreperatur feststellt.
Der Kfz Halter lässt den Wagen abschleppen , seit dem also inzwischen 10 Monate steht der Wagen nicht fahrbereit in seiner Garage , der Kfz Halter hat sich einen anderen Gebrauchten Wagen gekauft .
Jetzt fordert die Werkstatt zuerst die bezahlung der Rechnung und will dann erst nacharbeiten.
Das ganze ist inzwischen vor Gericht , eine Anhörung hat stattgefunden und man vertagte bis zur Vorlage eines Sachverständigen Gutachtens.

gestern bekam der Kfz Halter Post vom Gerichtsvollzieher , das der Kfz Halter die Rechnung zu bezahlen hätte oder man müsse andere Schritte gehen.

Ist es korrekt das die Werkstatt die Rechnung einfordern darf , obwohl noch kein Gerichtsentscheid vorliegt

bei der beauftragten Reparatur war Inspektion vereinbart und ein kleinen Unfallschaden mit inzwischen kleinen Rostmängeln am linken hinteren Radlauf zu beseitigen.
für die Ausbeul und Lackierarbeiten wurden 800,- Euro verlangt , die Arbeit war aber überhaupt nicht gemacht , kein Ansatz von einem Reparaturversuch , weder ausgebeult , noch entrostet , noch Lackiert , auf den ersten Blick nichts gemacht .

gruss

Toni

Nein, ohne Titel (hier: Urteil), wird der Gerichtsvollzieher wohl kaum tätig werden. Irgendwas stimmt hier nicht. Vielleicht ist der Brief des GV eine Fälschung?

Hallo,

und was ist mit Mahnbescheiden ???..

Ein Mahnbescheid ist kein Vollstreckungstitel. Du hast aber trotzdem ein bisschen Recht, denn es könnte ja ein Vollstreckungsbescheid zugestellt und gegen diesen Einspruch eingelegt worden sein, ohne an die Zwangsvollstreckung zu denken und entsprechende Anträge anzustellen. Dann wäre der Vollstreckungsbescheid trotz der laufenden Gerichtsverhandlung ein tauglicher Vollstreckungstitel. Das wird uns der Fragesteller genauer sagen müssen.